folgendes. B. und S. waren 8 Jahre ein Paar. Aufgrund von einem Vorerbe kam S. an ein Grundstück. Ein Haus mit Einliegerwohnung wurde gebaut, für die Wohnung wird Miete gezahlt obwohl noch nicht mal bezugsfertig.
Im Grundbuch ist nur S. eingetragen, im Mietvertrag aber beide Parteien als Vermieter.Für das Haus wurde ein gemeinsames Darlehen aufgenommen, doch B. bezahlte im vorraus aus eigener Tasche einige Sachen die den Hausbau bzw. das Darlehen ansonsten gar nicht erst ermöglich hätten. In der Bauphase haben B. und S. sich verlobt.Nun wurde von B. ein Bauspardarlehen aufgenommen um den Hausbau zu vollenden. In der Zeit ging S. fremd und es kam zur Trennung. B. wohnt nicht mehr im Haus soll aber weiterhin den gemeibsamen Kredit bzw. den eigentlich nun überflüssigen Bausparkredit abzahlen obwohl das ja schon fast an Betrug grenzt, denn für S. war die Trennung schon klar nur lies man B. im Glauben und dieser arbeitete weiter und finanzierte fleissig.
Es wurde ausgemacht das B. die Wohnung als Eigentumswohnung notariell überschrieben bekommt, und somit das Darlehen weiter läuft. Rechtlich istklar das S. das Grundstück gehört und man somit fast keine Aussicht auf Entschädigung hat. Gleichzeitig wurde vom gemeinsamen Girokonto das nur als Baukonto läuft Geld abgehoben für das S. keine Belege hat das dieses Geld für den Bau verwendet wurde, und teils nach der Trennung abgehoben wurde.
Gibt es Möglichkeiten friedlich aus der Sache zu kommen oder nur über juristische Schritte die natürlich für beide Seiten nicht billig werden.
Da B. dort nicht wohnt wurden vorrübergehend von B.'s Seite die Abzahlungen des Kredits gestoppt was S. weiß. Doch notariell passiert nichts und nun kommt die Bank mit ins Spiel sobald das Geld fehlt das beide gemeinsam einzahlen sollen.
Verzwickte Lage, aber es sollte doch Lösungen geben.
Hallo Bertel,
das klingt so verzwickt, das ich spontan für einen anwaltlichen Beratungstermin plädieren würde.
Auf jeden Fall wäre guter Wille von beiden Seiten zur Lösung des gemeinsamen Problems nötig, um die verzwickte Lage aufzulösen und in beiderseitigem Interesse abzuarbeiten.
Da aber bereits eine Partei vermutet, dass die andere ihn übervorteilen will, sehe ich da eigentlich keine belastungsfähige Basis.
Nur eins ist sicher: Wenn die Bank ihr Geld nicht bekommt, wird sie früher oder später die Zwangsversteigerung beantragen, was mit erheblichem Ärger für alle Beteiligten verbunden ist.
Also schnellstens zum Anwalt, dann möglichst an einen neutralen Tisch setzen und die Lage so emotionslos wie möglich mit Lösungsvorschlägen erörtern.
Und alle Punkte, auf die man sich gemeinsam einigt, protokollarisch erfassen, um dann mit dem RA und dem Notar eine rechtlich verbindliche Endfassung zu erreichen.
Dem ist nur zuzustimmen!
Solange sich nicht beide Parteien vernünftig zusamensetzen geht die Sache baden. Die Parteien sollten sich mit einem Rechtsanwalt (und vielleicht Mediator zusammensetzen wenn sie sich bewusst sind was auf dem Spiel steht. Sind die Fronten derart verhärtet wird es wohl über zwei Rechtsanwälte ablaufen müssen…
Eine sachkundige Person (und es ist schwehr einen sachkundigen Rechtsanwalt in dieem Belang zu finden… sollte sich auch mit dem Grundbuch und der Vorerbschaft und den daraus möglicherweise entstandenen Verfügungsbeschränkungen des Vorerben auseinandersetzen. Eine einfache überschreibung der Einliegerwohnung als Eigentumswohnung ist nicht möglich. Hier bedarf es im Regelfall einer Teilung nach dem WEG. Soweit A dem B die Wohnung dann nach der Teilung überträgt ist zu prüfen ob darin eine gemischte Schenkung zu verstehen ist die dem Vorerben verboten ist. Es gibt ja einen testamentarischen Nacherben und der muss zustimmen, da er in seinem Recht beeinträchtigt ist.
Der letzte Absatz gibt nur einen Anhalt wie komplex die Situation sein könnte (ohne die Situation vollends zu kennen)Anwaltlicher Rat ist geboten und die Sache auch wert wenn der Richtige genommen wird.