Rechtliche fragen bezügl. psychiatr. krankenhäuser

hallo! für eine sog. „Jahresarbeit“ in der schule suche ich noch folgende informationen:

  • ISOLIERUNG --> muß sie gerichtl. angeordnet werden (welches gericht?)?, muß sie überwacht werden? durch wen? ist sie zeitlich begrenzt? alle anderen infos sind auch wichtig!

  • FIXIERUNG --> wer überwacht? zeitlich begrenzt?

bei beiden Fragen kommt es auf den juristischen aspekt an! über alle informationen in diese richtung wäre ich sehr froh!
vielen dank!

Hallo,

das ist jeweils in Landesgesetzten geregelt, es gibt also ein PsychKG in jedem Bundesland.

Grundsätzlich gilt aber, das solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen von den Ärzten nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung kurzfristig angeordnet werden dürfen; für jede Maßnahme, die etwas länger dauert, wird ein Beschluß zunächst durch einen Ordnungsbeamten (weil Richter nicht so schnell sind!) und dann innerhalb bestimmter Frist durch einen Richter. Solche Beschlüsse sind immer befristet (bei akuten Fällen normalerweise für 2 - 6 Wochen, bei chronischen Fällen auch mal länger) und müssen dann verlängert werden oder sie laufen aus.

Details aber in Landesgesetzen, also dort recherchieren!

Gruß, Bernd

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