Guten Tag,
Folgende Situation: Mann stirbt, Lebensgefährtin ist lt. Testament Alleinerbe. Erbe ist überschuldet.
Kinder des Mannes bekämen theoretisch Pflichtteil. Sollten die Kinder nun das Erbe ausschlagen? Oder brauchen sie es gar nicht, da sie ja kein Erbe sind? Pflichtteil besagt ja ausdrücklich, daß sie zwar einen finanziellen Anspruch haben, aber keine Erben im Sinne des Gesetzes sind.
Wenn die Lebensgefährtin nun auch das Testament ausschlägt, werden Kinder automatisch Erben. Dann müßten sie vom NL-Gericht informiert werden und können innerhalb 6 Wochen ausschlagen. Nun ist aber nicht sicher, ob das Testament wirklich existiert. Lebensgefährtin behauptet es zumindest. Was, wenn dies gar nicht stimmt und die 6 Wochen Frist ab Kenntnis des Todeszeitpunktes um sind? Kinder wissen ja bereits vom Tod, da sie im Hospiz anwesend waren.
Frage: Kinder würden gern abwarten, was im (angeblich) vorhandenen Testament steht, aber andererseits Frist zum Ausschlagen nicht verpassen. Was könnten sie tun?