Hallo,
Ich habe folgenden, mich verwirrenden, Fall geschieldert bekommen und konnte da keinen Richtigen „Weg“ finden.
Also.
Es handelt sich um eine Frau A die Mann A vor 14 Jahren geheiratet hat und mit ihm 6 Kinder hat. 3 Dieser Kinder leben im Heim und 3 bei Pflegefamilien. Frau A und Mann A leben z.zT. in Trennung (Alerdings in der selben Wohnung als Wohngemeinschaft was auch rechtlich alles abgesegnet ist).
So. Jetzt wirds schwerer.
Frau A hat vor 7 Jahren mit Mann B ein Kind gezeugt. Frau A und Mann B waren nicht verheiratet und lebten in getrennten Wohnungen.
Das Kind lebt bei Frau A.
Mann B zahlt keinen Unterhalt an das Kind. Frau A verdient deff. mehr als Mann B.
Nun hat Frau A mit Mann C zwei Kinder in die Welt gesetzt.
Auch hier keine heirat oder lebensgemeinschaft. Es war eine art Fernbeziehung.
Ein Kind lebt bei Mann C. Ein Kind lebt bei Frau A.
Mann C bekommt Unterhaltszahlungen von Frau A und Kinderunterhalt.
Nun ist Frau A in ca. 3 Monaten von Mann A geschieden und würde gerne direkt nach der Scheidung Mann D mit dem sie ien Kind erwartet heiraten. Auch wird Mann A Das eine Kind von Mann B und das von Mann C anerkennen.
Nun meine einführung zur Frage.
-Frau A zahlt Mann C Unterhalt.
-Frau A zahlt die Pflegefamilien der 3 Kinder von Mann A
-Frau A zahlt den Heimaufenthalt von den anderen 3 Kindern von Mann A.
-Frau A zahlt unterhalt an das zweite Kind von Mann C.
-Mann A Lebt von sozialhilfe und 400€ Job.
Info:Frau A verdient mehr als Mann A, B und C.
Mann A hat mittlerweile eine Freundin und heiratet ende dieses Jahres und nimmt auch alle 6 Kinder zu sich. Frau A behält lediglich Besuchsrecht und 1/2 Sorgerecht.
Frau A zieht mit Mann D zusammen und heiratet ebenfalls.
Zu welchen Zahlungen ist Frau A nach der Hochzeit noch verpflichtet?
Wie oder was kann Frau A machen um die Zahlungen zu reduzieren oder ganz zu streichen?
Fällt die Zahlungspflicht nach der Hochzeit an die 6 Kinder mit Mann A weg, da dieser selbst wieder heiratet und die 6 Kinder zu sich nimmt?
Ich wäre über Ratschläge aller Art dankbar.