Hallo an alle!
Zwei Grundstücke aneinander angrenzend mit Trennung durch einen Sockel auf dem ein Maschendrahtzaun angebracht ist ohne Sichtschutz, wobei dieser Eigentum des einen Besitzers ist.
Darf in diesem Fall der andere Besitzer auf seinem Grund, direkt hinter dem Maschendrahtzaun eine Wand aufbauen mit einer Höhe von ca. 1,20m ohne Erlaubnis einer Behörde oder des Nachbarn?
Die Wand würde ja nicht optisch passen und sicherlich nur auf Seiten des Erbauers „verschönt“ werden. Die Gegenseite schaut dann auf eine graue unverputzte Wand.
Gruß PHANTOM
Moin,
Einfriedungen können geregelt sein
in der Landesbauordnung des Bundeslandes
in Bebauungsplänen der Gemeinde
im Nachbarrechtsgesetz
Nicht alles was der Nachbar darf muss man auch dulden. Gegebenenfalls liegt durch die Ausführung auch eine Wertminderung des eigenen Grundstückes vor, gegen den man sich privatrechtlich zur Wehr setzen kann.
vnA
Es müsste wohl dieses Nachbarschaftsrecht gelten:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Rheinlan…
Dritetr Abschnitt „Grenzwand“. Da steht wohl, dass ein Nachbar das darf mit Vorankündigung, von der man dann mal ausgeht.
Nur wer kümmert sich um das Verputzen der Wand auf der Seite des Nachbarn, der Erbauer hat da ja im Normalfall wenig Motivation das zu machen, da Kosten und er siehts ja nicht.
Gruß PHANTOM
Nur wer kümmert sich um das Verputzen der Wand auf der Seite
des Nachbarn, der Erbauer hat da ja im Normalfall wenig
Motivation das zu machen, da Kosten und er siehts ja nicht.
Das steht nun mal nicht zur Debatte und ist doch auch kein Wunschkonzert. Wenn Du der Meinung bist, daß Du gerne Marmorfliesen auf Deiner Seite hast, dann macht der Nachbar sie sicherlich nicht dran, weil es ihm wohl ziemlich Latte ist, ob Du gerne eine grüne, rote, geklinkerte oder mit Efeu bewachsene haben möchtest.
Beim Gartenzaun wirst Du auch nicht gefragt, ob der nun aus grünem oder silbernen Drähten hergestellt ist.
Wenn Du eine Farbe bestimmen willst, dann baust Du Dir auch eine Mauer und pinselst sie einfach in Deiner Wunschfarbe an oder klebt Fliesen auf oder worauf Du grad Lust hast.
Ich verstehe diese Überreaktion gerade überhaupt nicht!
Es geht nicht um Marmor, es geht darum, dass es okay aussieht und nicht wie Stümperei.
Gruß PHANTOM
Welche Überreaktion?
Ich mein doch nur, daß es doch nicht Dir gefallen muß. Wenn der Nachbar eine Steinmauer nach Sylter Art machen möchte, dann wird es ihm ziemlich egal sein, ob Du sagst „Die Mauer sieht aber echt *AA* aus. Eine massive Mauer wäre besser.“
Sie steht nun mal auf seinem Grundstück. Wenn er einen Haufen großer Steine in seinen Garten legt, dann ist das für ihn Kunst. Du würdest vielleicht sagen, daß es Bauschutt ist.
Also ist immer Ansichtssache und eine persönliche Geschmackssache.
Die im UP geschilderte Wand ist keine Grenzwand im Sinne des verlinkten Nachbarschaftsrechtes. Zu einer Grenzwand gehört ein Gebäude von dem hier nicht die Rede war. Bei dem geschilderten Bauteil handelt es sich um eine Einfriedung.
vnA
Ich meine die Situation: ein Haus direkt am anderen Haus und die beiden Höfe mit Ausfahrten haben eine Grenze, zur Zeit durch einen kleinen Sockel mit Maschendrahtzaun. Der Erbauer der Wand baut ausschließlich auf sein Grundstück. Das ist dann Einfriedung?
Welche Rechte gelten hierbei bzw. wo sind diese denn verankert?
Gruß PHANTOM
Zwischen den Häusern ist eine Grenzwand. Vor und hinter den Häusern ist Einfriedung und dabei spielt es keine Rolle aus welchen Materialien (Maschendraht, Holz, Mauerwerk, Stoff etc.).
vnA