Automatischer Zusatz unter e-mails

Hallo zusammen,

zuerst einmal zu dem Warnhinweis auf der Startseite des Bretts mit der Frage „Haben Sie dies verstanden und werden Sie sich daran halten?“

Ich finde es als Laien sehr schwer, zu beurteilen, ob man das, was da davor gesagt wird „verstanden“ hat. Also ehrlich, ich habe zwar „ja“ angeklickt, traue mir aber nicht zu überzeugt ja zu sagen. Von daher: sollte ich gegen dieses unwissenderweise dennoch verstoßen, bitte ich die MODs meine Frage einfach zu löschen.

Nun zu meiner Frage:

In einem anderen Forum, welches dem wer-weiss-was nicht ganz unähnlich ist, gibt es ebenfalls die Funktion „Brief an Autor“ (hier ist es das Brief-Symbol neben dem Verfassernamen).

Klickt man diese Funktion dort an, so erscheint automatisch seit zwei Tagen folgender Satz:

Zitat:

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet werden! ***

Zitat Ende

Ist so ein Satz rechtens? Als Briefempfänger erlange ich doch automatisch das Eigentum an dem Schriftstück und kann damit machen, was ich will. Also auch weitergeben an Dritte (oder wegschmeißen oder oder oder).

Hintergrund ist just in diesem Forum, dass dort von Seiten der Mods versucht wird, Einfluss auf die Kommunikation der Teilnehmer untereinander zu erhalten und unerwünschte Kontakte zu unterbinden. Dabei werden durchaus in diesen e-mails schon mal von Seiten der Mods Formulierungen gewählt, die durchaus als Drohungen aufzufassen sind (z.B. wenn Du dieses Mail weitergibst, dann sperre ich Dich; und ähnliches).

In meinen Augen würde, wenn ein derartiger Passus wirklich rechtens wäre, Tür und Tor geöffnet würde für

  1. Beleidigungen
  2. Drohungen wie: ich werde Dich sperren, wenn Du …; wenn Du nicht sofort ein Mail schreibst mit … Inhalt, dann …
  3. Intrigen zur Schürung von Zwistigkeiten und Unfrieden

in solchen e-mails, ohne dass der Empfänger irgend etwas dagegen tun könnte: Er darf das Mail ja niemand anderem zeigen oder gar weitergeben.

Hintergrund waren ein paar Vorfälle, wo der Mod entsprechende e-mails versandt hat, der Empfänger sich von diesen bedroht gefühlt hatte und sie an andere Forumsteilnehmer - ebenfalls per e-mail - in unveränderter Form weitergeleitet hatte.

Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass der Mod ansich in rechtlichen Fragen hyper-übervorsichtig ist und er häufiger Teilnehmerbeiträge löscht, die auch nur den Hauch von Kritik an öffentlich bekannten Institutionen enthalten. Er begründet es immer damit, dass er Angst hat, dass diese Einrichtungen rechtliche Schritte gegen ihn als Mod unternehmen. In den Augen der meisten Forumsteilnehmern ist sein Verhalten aber bereits extrem hart an der Zensur. Da es sich aber bei den Teilnehmern um rechtliche Laien handelt, traut sich keiner so recht, etwas gegen den Mod zu sagen oder zu unternehmen.

Es ist sicher eine Grauzone zwischen rechtlicher Korrektnes und Einschränkung der Meinungsfreiheit, Einschränkung der Verfügungsgewalt über Eigentum.

Die Frage ist: Was muss man noch hinnehmen und was geht zu weit?

Ich glaube, dass der oben erwähnte Satz eindeutig zu weit geht.

Weiß jemand was Genaueres?

Vielen Dank für Euere Hinweise

einen schönen Sonntag wünscht

Alexander

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Zitat Ende

Ist so ein Satz rechtens? Als Briefempfänger erlange ich doch
automatisch das Eigentum an dem Schriftstück und kann damit
machen, was ich will. Also auch weitergeben an Dritte (oder
wegschmeißen oder oder oder).

Eiegntum gibt es erstmal (nur) an Sachen, vgl. § 903 ff. BGB. Eine Email ist aber keine Sache (vielmehr richtet sie ein paar Magneten auf der Festplatte des Empfängers systematisch anders aus). Ob man sie an „Dritte“ (über Absender und Empfänger hinaus) weiterleiten darf, richtet sich eher nach Urheber- und Postrecht denn nach dem Eigentumsrecht. Die Urheberrechte liegen beim Autor, also Absender der Email, und der kann natürlich untersagen, dass die Mail an Dritte (kopiert und) weitergeleitet wird. Natürlich gibt es dafür Grenzen, so sind Zitate erlaubt.

Hintergrund ist just in diesem Forum, dass dort von Seiten der
Mods versucht wird, Einfluss auf die Kommunikation der
Teilnehmer untereinander zu erhalten und unerwünschte Kontakte
zu unterbinden. Dabei werden durchaus in diesen e-mails schon
mal von Seiten der Mods Formulierungen gewählt, die durchaus
als Drohungen aufzufassen sind (z.B. wenn Du dieses Mail
weitergibst, dann sperre ich Dich; und ähnliches).

Eine Drohung wäre nur dann strafrechtlich relevant (etwa als Nötigung), wenn ein rechtswidriger Nachteil gedroht wird. Jemanden bei Verstoss gegen Nutzungsbedingungen (oder Urheberrechte) aus einem Forum auszuschliessen, ist ja gerade nicht rechtswidrig, wenn diese Folge in den Nutzungsbedingungen angekündigt wurde.

In meinen Augen würde, wenn ein derartiger Passus wirklich
rechtens wäre, Tür und Tor geöffnet würde für

  1. Beleidigungen

wieso?

  1. Drohungen wie: ich werde Dich sperren, wenn Du …; wenn Du
    nicht sofort ein Mail schreibst mit … Inhalt, dann …

s.o.

  1. Intrigen zur Schürung von Zwistigkeiten und Unfrieden

ist zwar unschön, aber nicht rechtlich relevant (solange nicht zum Fremdenhass oder Bürgerkrieg aufgestachelt wird).

in solchen e-mails, ohne dass der Empfänger irgend etwas
dagegen tun könnte: Er darf das Mail ja niemand anderem
zeigen oder gar weitergeben.

Hintergrund waren ein paar Vorfälle, wo der Mod entsprechende
e-mails versandt hat, der Empfänger sich von diesen bedroht

von einer EMAIL??? Angriff der Killeremails???

gefühlt hatte und sie an andere Forumsteilnehmer - ebenfalls
per e-mail - in unveränderter Form weitergeleitet hatte.

vielleicht hätte der sich bedroht fühlende diese Mails - zur Wahrung seiner Rechte - besser an seinen Anwalt weiterleiten sollen? Oder an die Polizei? Das wäre jedenfalls nicht rechtswidrig.

Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass der Mod ansich in
rechtlichen Fragen hyper-übervorsichtig ist und er häufiger
Teilnehmerbeiträge löscht, die auch nur den Hauch von Kritik
an öffentlich bekannten Institutionen enthalten. Er begründet
es immer damit, dass er Angst hat, dass diese Einrichtungen
rechtliche Schritte gegen ihn als Mod unternehmen. In den

Das ist ja wohl sein gutes Recht als Moderator - und eventuell sogar seine Pflicht als Anbieter eines solchen Online-Dienstes.

Augen der meisten Forumsteilnehmern ist sein Verhalten aber
bereits extrem hart an der Zensur. Da es sich aber bei den

Zensur wird von Staaten ausgeübt (und das ist verboten). Nicht verboten (und auch keine Zensur) ist es, wenn Privatpersonen lediglich verhindern wollen, dass ein von ihnen betriebenes Online-Forum durch Klagen solcher „öffentlicher Institutionen“ in der Existenz bedroht wird.

Teilnehmern um rechtliche Laien handelt, traut sich keiner so
recht, etwas gegen den Mod zu sagen oder zu unternehmen.

austreten, eigenes Forum gründen, wäre ne Idee. Wer sagt denn, dass Person A sein Online-Forum den Personen B, C, D…zur Verfügung zu stellen hat, damit diese (also B, C, D…) Unsinn treiben oder sogar rechtswidrige Handlungen begehen können?

Es ist sicher eine Grauzone zwischen rechtlicher Korrektnes
und Einschränkung der Meinungsfreiheit, Einschränkung der
Verfügungsgewalt über Eigentum.

eigentlich nicht.

Beste Grüße
Scionescire

Sallo scionescire,

das, was Du schreibst, schockiert mich echt.

Damit wird aus dem Opfer (dem Bedrohten) ein Täter (weil er das e-mail an andere weitergegeben hat.

Vielleicht will man sich ja vor dem Gang zum Rechtsanwalt mit Bekannten über das Vorgehen austauschen.?

Was ja aber dann nach Deinen Ausführungen rechtswidrig ist. Der Bedroher dagegen wird geschützt und kann sich alles erlauben.

Ist unser Rechtssystem wirklich so krank?

ich kann es nicht glauben

Viele Grüße

Alexander

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Hallo Alexander,

zunächst einmal sehe ich nichts in diesem Satz, was nicht eigentlich sowieso selbstverständlich ist. Es war eigentlich schon immer so, dass private Nachrichten für den Empfänger gedacht waren und grundsätzlich niemand anderen etwas angehen.

Außerdem handelt es sich hierbei nur um einen Hinweis, der keinerlei Differenzierung vornimmt und deshalb auch keinerlei Wirkung hat. Wenn etwa der Schreiber selbst so etwas schreibt, wie „Bitte allen weitergeben!“ oder „Kannste ruhig veröffentlichen.“, dann ist damit klar, dass der Hinweis hier unbedeutend ist.

Wenn wirklich so etwas wie eine Drohung darin enthalten wäre - wobei ich bei den Beispielen Zweifel habe - dann kann man den Bedrohten mit so einem Hinweis auch nicht davon abhalten, dies bekannt zu machen oder eventuell zur Anzeige zu bringen.

Urheberrecht kommt übrigens bei solchen privaten emails eher nicht zum Tragen. Das Weitergeben privater Informationen, die eventuell dem Absender schaden können, fallen vielmehr unter das Persönlichkeitsrecht und das gilt auch ohne einen besonderen Hinweis.

Gruß!

Horst

Moin

Eiegntum … nach Urheber- und
Postrecht denn nach dem Eigentumsrecht. Die Urheberrechte
liegen beim Autor, also Absender der Email, und der kann
natürlich untersagen, dass die Mail an Dritte (kopiert und)
weitergeleitet wird. Natürlich gibt es dafür Grenzen, so sind
Zitate erlaubt.

dafür müsste man erstmal feststellen, das de text durch das Urheberrecht geschützt ist, was ich hier doch arg bezweifele.

Hintergrund ist just in diesem Forum, dass dort von Seiten der

weitergibst, dann sperre ich Dich; und ähnliches).

Eine Drohung wäre nur dann strafrechtlich relevant (etwa als
Nötigung), wenn ein rechtswidriger Nachteil gedroht wird.
Jemanden bei Verstoss gegen Nutzungsbedingungen (oder
Urheberrechte) aus einem Forum auszuschliessen, ist ja gerade
nicht rechtswidrig, wenn diese Folge in den
Nutzungsbedingungen angekündigt wurde.

einfach falsch, eine Nötigung liegt vor, wenn die Drohung dies erfüllt:
Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn von dem Bedrohten nicht mehr erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung stand hält.
von rechtswidrig steht da nichts.

  1. Intrigen zur Schürung von Zwistigkeiten und Unfrieden

ist zwar unschön, aber nicht rechtlich relevant (solange nicht
zum Fremdenhass oder Bürgerkrieg aufgestachelt wird).

das Bleidigung un Üble Nachrede strafbar ist, ist dir aber schon klar?

in solchen e-mails, ohne dass der Empfänger irgend etwas
dagegen tun könnte: Er darf das Mail ja niemand anderem
zeigen oder gar weitergeben.

Hintergrund waren ein paar Vorfälle, wo der Mod entsprechende
e-mails versandt hat, der Empfänger sich von diesen bedroht

von einer EMAIL??? Angriff der Killeremails???

wenn man will, kann man alles ins Lächerliche ziehen, wenn er sich durch etwas bedroht fühlt hat man das Recht, dies zur Anzeige zu bringen. Ob es so ist, entscheidet dann erstmal ein Staatsanwalt und später ein Richter.

gefühlt hatte und sie an andere Forumsteilnehmer - ebenfalls
per e-mail - in unveränderter Form weitergeleitet hatte.

vielleicht hätte der sich bedroht fühlende diese Mails - zur
Wahrung seiner Rechte - besser an seinen Anwalt weiterleiten
sollen? Oder an die Polizei? Das wäre jedenfalls nicht
rechtswidrig.

wobei ich hier keinen grund sehe, die Nachricht an einzelne weiter zu leiten, den das wäre, sollte es wirklich (was es meiner Meinung nach nicht ist) unter es Urheberecht fallen, immer noch eine legale private Kopie sein, da keine veröffendlichung statt findet.

Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass der Mod ansich in
rechtlichen Fragen hyper-übervorsichtig ist und er häufiger
Teilnehmerbeiträge löscht, die auch nur den Hauch von Kritik
an öffentlich bekannten Institutionen enthalten. Er begründet
es immer damit, dass er Angst hat, dass diese Einrichtungen
rechtliche Schritte gegen ihn als Mod unternehmen. In den

Das ist ja wohl sein gutes Recht als Moderator - und eventuell
sogar seine Pflicht als Anbieter eines solchen
Online-Dienstes.

wenn er das Hausrecht hat, darf er alles löschen

Teilnehmern um rechtliche Laien handelt, traut sich keiner so
recht, etwas gegen den Mod zu sagen oder zu unternehmen.

austreten, eigenes Forum gründen, wäre ne Idee. W

erste richtige Antwort!

Es ist sicher eine Grauzone zwischen rechtlicher Korrektnes
und Einschränkung der Meinungsfreiheit, Einschränkung der
Verfügungsgewalt über Eigentum.

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und nicht gegen Privatpersonen.

Gruß

Moin,

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Ist „copy and paste“ weiterleiten? :wink:

CU

Axel

dafür müsste man erstmal feststellen, das de text durch das
Urheberrecht geschützt ist, was ich hier doch arg bezweifele.

wer sollte es sonst haben, wenn nicht der Urheber, also Absender einer Mail?

Eine Drohung wäre nur dann strafrechtlich relevant (etwa als
Nötigung), wenn ein rechtswidriger Nachteil gedroht wird.
Jemanden bei Verstoss gegen Nutzungsbedingungen (oder
Urheberrechte) aus einem Forum auszuschliessen, ist ja gerade
nicht rechtswidrig, wenn diese Folge in den
Nutzungsbedingungen angekündigt wurde.

einfach falsch, eine Nötigung liegt vor, wenn die Drohung dies
erfüllt:
Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn von
dem Bedrohten nicht mehr erwartet werden kann, dass er der
Drohung in besonnener Selbstbehauptung stand hält.
von rechtswidrig steht da nichts.

In § 240 StGB schon.

  1. Intrigen zur Schürung von Zwistigkeiten und Unfrieden

ist zwar unschön, aber nicht rechtlich relevant (solange nicht
zum Fremdenhass oder Bürgerkrieg aufgestachelt wird).

das Bleidigung un Üble Nachrede strafbar ist, ist dir aber
schon klar?

klar. Wenn die Tatbestände von §§ 185, 186 StGB erfüllt sind, dann könnte Strafbarkeit vorliegen. Auch hier hilft Nachlesen.

Das ist ja wohl sein gutes Recht als Moderator - und eventuell
sogar seine Pflicht als Anbieter eines solchen
Online-Dienstes.

wenn er das Hausrecht hat, darf er alles löschen

Hausrecht???

Wie heissts im Jura-Studium so schön? „Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskenntnis“. Und darum geht’s hier doch, oder?

LG scio

dafür müsste man erstmal feststellen, das de text durch das
Urheberrecht geschützt ist, was ich hier doch arg bezweifele.

wer sollte es sonst haben, wenn nicht der Urheber, also
Absender einer Mail?

Eine Drohung wäre nur dann strafrechtlich relevant (etwa als
Nötigung), wenn ein rechtswidriger Nachteil gedroht wird.
Jemanden bei Verstoss gegen Nutzungsbedingungen (oder
Urheberrechte) aus einem Forum auszuschliessen, ist ja gerade
nicht rechtswidrig, wenn diese Folge in den
Nutzungsbedingungen angekündigt wurde.

einfach falsch, eine Nötigung liegt vor, wenn die Drohung dies
erfüllt:
Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn von
dem Bedrohten nicht mehr erwartet werden kann, dass er der
Drohung in besonnener Selbstbehauptung stand hält.
von rechtswidrig steht da nichts.

In § 240 StGB schon.

Prof? nur so nebenbei, die Drohung muss rechtswidrig sein, nicht das übel! Sehen meine „Freunde“ Schönke und Schröder auch so.

  1. Intrigen zur Schürung von Zwistigkeiten und Unfrieden

ist zwar unschön, aber nicht rechtlich relevant (solange nicht
zum Fremdenhass oder Bürgerkrieg aufgestachelt wird).

das Bleidigung un Üble Nachrede strafbar ist, ist dir aber
schon klar?

klar. Wenn die Tatbestände von §§ 185, 186 StGB erfüllt sind,
dann könnte Strafbarkeit vorliegen. Auch hier hilft Nachlesen.

und ob die erfüllt sind kannst du aus dem Text erlesen? Sowas nennt man eine sehr weite Auslegung des Sachverhaltes. Man kann hier nur sagen, ab zum Anwalt oder viel mehr Fakten liefern. Deine Aussage ist bei den wenigen Infos einfach falsch.

Das ist ja wohl sein gutes Recht als Moderator - und eventuell
sogar seine Pflicht als Anbieter eines solchen
Online-Dienstes.

wenn er das Hausrecht hat, darf er alles löschen

Hausrecht???

Wie heissts im Jura-Studium so schön? „Ein Blick ins Gesetz
erhöht die Rechtskenntnis“. Und darum geht’s hier doch, oder?

Das virtuelle Hausrecht, ich verweise hier auf die Urteile unter anderem gegen den Heise Verlag.
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/410.html
Nur so mal als Link.

Elfenbeinturm?

Gruß

Hallo zusammen,

zuerst einmal herzlichen Dank an alle, die bisher geantwortet haben.

Ich möchte nochmals an die Ausgangslage erinnern:

Bei privaten e-mails, welche über die e-mail-Funktion eines Forums verschickt werden, erscheint seit zwei Tagen folgender Satz:

Zitat:

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Zitat Ende

Dieser Satz erscheint übrigens erst, wenn das Mail weggeschickt wird, so dass der Schreiber KEINEN Einfluss darauf hat und diesen Passus auch nicht manuell löschen kann.

Dieser wurde eingeführt, um den Kontakt der Forumsteilnehmer untereinander dahingehend einzuschränken, dass man sich auf e-mail-Basis nicht mehr über ungerechtfertigte Rügen und sonstige Ausfälle der Mods austauschen kann. Ich persönlich sehe darin eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zumal mit einer Weiterleitung (oder auch Teil-Weiterleitung) eines solchen Mails keine Veröffentlichung (z.B. auf Forumsebene) stattfindet, sondern ebenfalls nur im privaten Rahmen als e-mail.

Da ich rechtlicher Laie (und das total!) bin, versuche ich mal, das zusammenzufassen, was hier geschrieben worden ist und was ich glaube verstanden zu haben. Im Anschluss daran werde ich zu dem jeweiligen Buchstaben ggf. noch Nachfragen formulieren.

Hier Euere Antworten:

A) Der Absender einer e-mail hat wohl kein Urheberrecht an seinem Text
B) Die Weiterleitung an Dritte in nichtöffentlichem Rahmen (also als E-Mail und nicht z.B. als Text in einem öffentlichen Forum) ist als legale private Kopie zu werten, gegen die nichts einzuwenden ist.
C) Nötigung und Drohung in einem e-mail sind Straftatbestände. Ob es sich um eine Nötigung / Drohung handelt, hat letztlich ein Richter zu entscheiden
D) diesen Passus verstehe ich nicht, wenn man mir den nochmal erklären könnte:

Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn von dem
Bedrohten nicht mehr erwartet werden kann, dass er der Drohung in
besonnener Selbstbehauptung stand hält.
von rechtswidrig steht da nichts.

E) Ein Mod darf alles löschen, was ihm nicht passt, da er das Hausrecht hat. Dies hat nichts mit Zensur zu tun. Von Zensur spricht man nur, wenn der Staat in die Meinungsfreiheit/Pressefreiheit eingreift, nicht aber bei einem öffentlichen Forum und dessen Verwalter, dem MOD.
F) Es handelt sich um eine private Nachricht, die nicht für Dritte bestimmt ist
G) Der Hinweis nimmt keinerlei Differenzierung vor und hat somit auch keinerlei Wirkung
H) wenn der Absender schreibt „Kannst Du ruhig veröffentlichen“ ist der Satz aufgehoben
I) Dieser Hinweis braucht keinen Empfänger davon abhalten, den Absender aufgrund des Inhaltes anzuzeigen.
J) Ein E-Mail fällt unter das Persönlichkeitsrecht und dieses schützt den Absender vor Nachteilen - das gilt auch ohne einen besonderen Hinweis

Zusatzfragen:

B) was bedeutet das für diesen Satz: Kann man den Satz somit unberücksichtigt lassen oder nicht? Wenn man dem Satz zuwider handelt, was wären ggf. die Konsequenzen? Sperrung im Forum? Dann hätten die Mods das erreicht, was sie wollten: andere mundtot zu machen.

D) wenn man mir diese Antwort erklären könnte, damit kann ich gar nichts anfangen.

E) Kommt man da nicht schnell in Konflikte zwischen Hausrecht (Mod darf alles löschen) und Meinungsfreiheit?

F) das gilt aber doch wohl nur für die Sache mit dem Postgeheimnis, d.h. dass nicht ohne Wissen des EMPFÄNGERS der Inhalt an Dritte weiter gehen darf. Beispiel: Lohnabrechnung: Arbeitgeber schickt die Lohnabrechnung per Post zu -> Briefgeheimnis gilt so lange, bis der Empfänger diese aufmacht/zur Kenntnis nimmt. Aber ob er dann dieses Papier (was ja letztlich auch ein Brief ist) an seine Freunde und Bekannten weitergibt oder nicht, ist doch dem Empfänger überlassen. Der Arbeitgeber kann allerhöchstens (und schon das halte ich für bedenklich) vorschreiben, dass das Schreiben den Arbeitskollegen nicht gezeigt werden darf. also: wie ist F) zu verstehen?

G) also muss man den Satz auch nicht beachten, zumal man selbst ja keinerlei Einfluss auf die Gestaltung hat - der Satz wird erst nach dem Absenden von der Maschine eingefügt!

I) aber vielleicht möchte man sich ja gerade eben vor einer Anzeige resp. einem Gang zum Rechtsanwalt mit Freunden drüber beraten???

J) Das Persönlichkeitsrecht schützt den Absender? Warum? Der Empfänger kann den Inhalt der e-mail weder beeinflussen noch ist für den Inhalt verantwortlich zu machen. Somit wird doch der Falsche geschützt: Das Opfer wird zum Täter, der Täter zum Opfer. Anderes (zugegeben extremes) Beispiel: Stalking: Der Empfänger kann dies nicht beeinflussen, trotzdem wird der Absender geschützt. Ich halte das für widersinnig.

Wie gesagt: ich bin totaler Laie. Wenn Ihr mir nochmals auf meine Rückfragen antworten könntet, wäre das sehr nett von Euch.

Vielen Dank im Voraus

einen schönen Abend wünscht

Alexander

dafür müsste man erstmal feststellen, das de text durch das
Urheberrecht geschützt ist, was ich hier doch arg bezweifele.

wer sollte es sonst haben, wenn nicht der Urheber, also
Absender einer Mail?

LESEN, da steht, das es fraglich ist, ob der Text überhaupt geschützt ist! nicht bei wem das Urheberrecht liegt.
Nicht jeder zwei Zeiler ist direkt urheberrechtlich geschützt.

gruss

dafür müsste man erstmal feststellen, das de text durch das
Urheberrecht geschützt ist, was ich hier doch arg bezweifele.

wer sollte es sonst haben, wenn nicht der Urheber, also
Absender einer Mail?

LESEN, da steht, das es fraglich ist, ob der Text überhaupt
geschützt ist! nicht bei wem das Urheberrecht liegt.
Nicht jeder zwei Zeiler ist direkt urheberrechtlich geschützt.

Über orthographische Eigentümlichkeiten sehe ich gerne hinweg, aber wir sollten uns auch noch einmal an die Ausgangsfrage erinnern. Da ging es um die automatische Einfügung des Satzes

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Für die Rechtssituation des Empfängers einer solchen Email ist dieser Satz völlig unerheblich. Die Urheberrechte des Absenders sind davon nicht abhängig, und sollte der Absender gar keine Urheberrechte haben (etwa, weil seine Mail keine geistige Leistung darstellt), dann verschafft dieser Satz sie ihm auch nicht.

Die einzige Rechtsfolge kann also nur sein, dass Weiterleiten einer Email durch den Empfänger (ohne Einwilligung des Absenders) als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Forums eingestuft wird. Natürlich ist ein Forumsbetreiber berechtigt, solche Nutzungsbedingungen zu erlassen und ggf. zu ändern. Natürlich ist die Drohung, die Nutzungsbedingungen auch anzuwenden (also Verstösse dagegen mit der Kündigung der Mitgliedschaft zu ahnden) keine Nötigung i.S. des § 240 StGB (als Auslegungshilfe möge dessen Absatz 2 dienen). Schon gar nicht stellt so etwas „Zensur“ oder „Menschensrechtsverletzungen“ dar.

Übrigens könnte jeder Absender, der diese Nutzungbedingung unterlaufen will, in diesem ominösen Forum ja in seinen Mails einfach erklären, dass er mit jeglicher Weiterleitung einverstanden wäre.

So, ich hoffe, dass Groby seinem Namen nicht erneut alle Ehre macht und klinke mich aus dieser dank seiner Beiträge recht unangenehm gewordenen Debatte mal aus.

Alles Gute dann
scionescire

Sallo scionescire,

das, was Du schreibst, schockiert mich echt.

Damit wird aus dem Opfer (dem Bedrohten) ein Täter (weil er
das e-mail an andere weitergegeben hat.

Wenn Weiterleitung rechtswidrig ist, wäre das Opfer der unrechtmässigen Weitergabe nur der Absender der Email, nicht der Forumsbetreiber. Wenn der Absender gar kein Interesse daran hat, den weiterleitenden Empfänger irgendwie zu verfolgen, er also durch konkludentes Handeln zustimmt, passiert dem Empfänger ja nichts (zumindest nicht i.H. auf Strafrecht etc.).

Vielleicht will man sich ja vor dem Gang zum Rechtsanwalt mit
Bekannten über das Vorgehen austauschen.?

nur zu. Im Zweifel kann man ja auch den Absender anmailen und um Einwilligung bitten, dass (und an wen) die Mails weitergeleitet werden.

Was ja aber dann nach Deinen Ausführungen rechtswidrig ist.
Der Bedroher dagegen wird geschützt und kann sich alles
erlauben.

der „Bedroher“ ist der Forumsbetreiber? Mir ist immer noch nicht klar, wie er die Mitglieder bedroht. Und warum er nicht das recht haben sollte, Nutzungsbedingungen aufzustellen und diese auch durchzusetzen. Der Zugang zu einem PRIVATEN Forum ist ja kein Menschenrecht.

Ist unser Rechtssystem wirklich so krank?

???

Trotzdem noch schönen Restsonntag,
scionescire

Hallo

A) Der Absender einer e-mail hat wohl kein Urheberrecht an
seinem Text

vorausgesetzt es ist kein Schutzenswertes Gut, hier muss man sauber unterscheiden aber ein par Nachrichten Zeilen fallen kaum unter die Voraussetzungen, das sie besonders schützenswert sind.

C) Nötigung und Drohung in einem e-mail sind Straftatbestände.
Ob es sich um eine Nötigung / Drohung handelt, hat letztlich
ein Richter zu entscheiden

jepp :wink:

D) diesen Passus verstehe ich nicht, wenn man mir den nochmal
erklären könnte:

Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn von dem
Bedrohten nicht mehr erwartet werden kann, dass er der Drohung in
besonnener Selbstbehauptung stand hält.
von rechtswidrig steht da nichts.

War auf den Vorredner bezogen, dieser meinte, das der Inhalt der Drohung rechtswidrig sein muss. Das ist aber falsch, die Drohung an sich muss rechtswidrig sein und deren Inhalt so, das sie jemand dazu bringt, den fremden Willen durch handeln oder unterlassen auszuführen.
Es wird sogar angenommen, das das „drohen“ mit einer Strafanzeige (die nur schwer rechtswidrig ist, wenn sie begründet ist) Nötigung dastellt.

E) Ein Mod darf alles löschen, was ihm nicht passt, da er das
Hausrecht hat. Dies hat nichts mit Zensur zu tun. Von Zensur
spricht man nur, wenn der Staat in die
Meinungsfreiheit/Pressefreiheit eingreift, nicht aber bei
einem öffentlichen Forum und dessen Verwalter, dem MOD.

Genau, siehe z.b. das Urteil gegen den Heise Verlag

Zusatzfragen:

B) was bedeutet das für diesen Satz: Kann man den Satz somit
unberücksichtigt lassen oder nicht? Wenn man dem Satz zuwider
handelt, was wären ggf. die Konsequenzen? Sperrung im Forum?
Dann hätten die Mods das erreicht, was sie wollten: andere
mundtot zu machen.

Die Mods können in dem Forum machen was sie wollen, wenn sie User sperren oder einfach löschen ist das ihre Sache.

E) Kommt man da nicht schnell in Konflikte zwischen Hausrecht
(Mod darf alles löschen) und Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit gibt es nur als Abwehrrecht gegen den Staat und bei ein paar vernachlässigbaren Ausnahmen. In einem öffendlichen Forum gibt es diese gegenüber dem Betreiber nicht.

F) das gilt aber doch wohl nur für die Sache mit dem
Postgeheimnis, d.h. dass nicht ohne Wissen des EMPFÄNGERS der
Inhalt an Dritte weiter gehen darf. Beispiel: Lohnabrechnung:
Arbeitgeber schickt die Lohnabrechnung per Post zu ->
Briefgeheimnis gilt so lange, bis der Empfänger diese
aufmacht/zur Kenntnis nimmt. Aber ob er dann dieses Papier
(was ja letztlich auch ein Brief ist) an seine Freunde und
Bekannten weitergibt oder nicht, ist doch dem Empfänger
überlassen. Der Arbeitgeber kann allerhöchstens (und schon das
halte ich für bedenklich) vorschreiben, dass das Schreiben den
Arbeitskollegen nicht gezeigt werden darf. also: wie ist F) zu
verstehen?

Das Postgeheimnis betrifft den rechtmässigen Empfänger der Nachricht nicht. Die angesprochene Klausel mit dem Lohn geh meistens auf den Arbeitsvertrag zurück

G) also muss man den Satz auch nicht beachten, zumal man
selbst ja keinerlei Einfluss auf die Gestaltung hat - der Satz
wird erst nach dem Absenden von der Maschine eingefügt!

selbst wenn er gültig wäre, wäre es fraglich, ob es dem Sender der nachricht zu geordnert werden kann.

J) Das Persönlichkeitsrecht schützt den Absender? Warum? Der
Empfänger kann den Inhalt der e-mail weder beeinflussen noch
ist für den Inhalt verantwortlich zu machen. Somit wird doch
der Falsche geschützt: Das Opfer wird zum Täter, der Täter zum
Opfer. Anderes (zugegeben extremes) Beispiel: Stalking: Der
Empfänger kann dies nicht beeinflussen, trotzdem wird der
Absender geschützt. Ich halte das für widersinnig.

Das Persönlichkeitsrecht könnte hier bei einer Veröffendlichung beeinflusst sein. Da die Nachricht aber nicht veröffendlich wird, sehe ich hier keine Probleme
gruss

juhu, zurück zum Sachverhalt :wink:

Über orthographische Eigentümlichkeiten sehe ich gerne hinweg,
aber wir sollten uns auch noch einmal an die Ausgangsfrage
erinnern. Da ging es um die automatische Einfügung des Satzes

*** Dieses ist eine rein private Nachricht und darf nicht ohne
ausdrueckliche Genehmigung des Absenders weitergeleitet
werden! ***

Für die Rechtssituation des Empfängers einer solchen Email ist
dieser Satz völlig unerheblich. Die Urheberrechte des
Absenders sind davon nicht abhängig, und sollte der Absender
gar keine Urheberrechte haben (etwa, weil seine Mail keine
geistige Leistung darstellt), dann verschafft dieser Satz sie
ihm auch nicht.

Juhu neue Richtung, wobei hier ein Prof noch sagte:
„Die Urheberrechte liegen beim Autor, also Absender der Email, und der kann natürlich untersagen, dass die Mail an Dritte (kopiert und) weitergeleitet wird. Natürlich gibt es dafür Grenzen, so sind Zitate erlaubt.“

Die einzige Rechtsfolge kann also nur sein, dass Weiterleiten
einer Email durch den Empfänger (ohne Einwilligung des
Absenders) als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des
Forums eingestuft wird. Natürlich ist ein Forumsbetreiber
berechtigt, solche Nutzungsbedingungen zu erlassen und ggf. zu
ändern. Natürlich ist die Drohung, die Nutzungsbedingungen
auch anzuwenden (also Verstösse dagegen mit der Kündigung der
Mitgliedschaft zu ahnden) keine Nötigung i.S. des § 240 StGB
(als Auslegungshilfe möge dessen Absatz 2 dienen). Schon gar
nicht stellt so etwas „Zensur“ oder
„Menschensrechtsverletzungen“ dar.

Das es keine Zensur dastellt, darüber sind wir uns einig.
Und das der Betreiber Nutzungsregeln aufstellen und durchsetzen darf, auch.
Zitat aus dem Sachverhalt:
„Hintergrund ist just in diesem Forum, dass dort von Seiten der Mods versucht wird, Einfluss auf die Kommunikation der Teilnehmer untereinander zu erhalten und unerwünschte Kontakte zu unterbinden. Dabei werden durchaus in diesen e-mails schon mal von Seiten der Mods Formulierungen gewählt, die durchaus als Drohungen aufzufassen sind (z.B. wenn Du dieses Mail weitergibst, dann sperre ich Dich; und ähnliches).“
Die Frage ist, geben es die Nutzungsbedingungen her, Einschränkungen dieser Art zu machen? Eine „Aussperrung“ aus dem Forum kann man zwar damit nicht umgehen, aber da die Nutzungsbedingungen AGB gleichzusetzen sind und „unerwartete“ Klauseln dort ungültig sind, könnte das Drohen durchaus eine Nötigung dastellen. Beleidigungen, die im Ursprungsposting erwähnt sind, sind auf keinen fall durch Nutzungsbedinungen gedeckt. Auch ist eine Überwachung der Regel in meinen Augen unzulässig, da diese wirklich das Fernmeldegeheimnis verletzen könnte.

Übrigens könnte jeder Absender, der diese Nutzungbedingung
unterlaufen will, in diesem ominösen Forum ja in seinen Mails
einfach erklären, dass er mit jeglicher Weiterleitung
einverstanden wäre.

dazu müsste er wissen, das seine Nachricht durch das System verändert wird. Außerdem ist die „Systemmeldung“ nicht dem Sender der Nachricht zurechnenbar.

So, ich hoffe, dass Groby seinem Namen nicht erneut alle Ehre
macht und klinke mich aus dieser dank seiner Beiträge recht
unangenehm gewordenen Debatte mal aus.

Kritisches Nachfragen ist nie gern gesehen und das man falsch liegt, gibt man auch ungern zu. Übringens hab ich das Fass nicht aufgemacht ^^. Aber man sieht „durch lehren lernt man“, den wir sind von: Der Absender darf das Weiterleiten aufgrund des Urheberrechts verbieten zu, der Satz hat keine Rechtswirkung gekommen :wink:.

Gruß

Wenn Weiterleitung rechtswidrig ist, wäre das Opfer der
unrechtmässigen Weitergabe nur der Absender der Email, nicht
der Forumsbetreiber. Wenn der Absender gar kein Interesse
daran hat, den weiterleitenden Empfänger irgendwie zu
verfolgen, er also durch konkludentes Handeln zustimmt,
passiert dem Empfänger ja nichts (zumindest nicht i.H. auf
Strafrecht etc.).

Zustimmung durch konkuldentes Handeln durch Unterlassen im Strafrecht?
made my day…

.