Strommast auf Grundstück

Stadtwerke wollen Strommast auf Grundstück stellen

Mal angenommen:

Ein Haus wird auf ein lastenfreies Grundstück gebaut, auf das keinerlei Wegerechte und Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind.

Die Stadtwerke möchten nach Abschluss des Baus einen Strommast auf das Grundstück stellen, um die doppelte Stromversorgung der umliegenden Häuser zu gewährleisten. Dieser Mast stand vor dem Bau auf diesem Grundstück, aber nicht zum Zeitpunkt des Kaufes durch die künftigen Eigentümer und war diesen auch nicht bekannt.

Das Haus ist unterirrdisch an das Stromnetz angebunden und nicht über die betreffende Oberleitung.

Kann das Aufstellen des Strommastes verhindert werden? Ist der Verkäufer/Bauunternehmer Teil des Problems, da er dem Käufer nichts - egal ob wissentlich oder unwissentlich - über den Strommast gesagt hat?

Vielen Dank für Infos zu dem Thema!

Hallo,
sowas ist in jedem ordentlichen Kaufvertrag für Grundstücke geregelt.
Wenn der Verkäufer davon wuste, aber im Kaufvertrag steht, daß ihm nichts bekannt ist, hat er wohl ein Problem. Dazu fragt man am besten auch mal bei der Stadt/Gemeinde nach, wann der Bauantrag für die Leitung gestellt wurde (was man übrigens besser schon vor dem Kauf getan hätte).
Da der Versorger aber vermutlich ein höher stehendes Recht darauf hat den Masten zu errichten, wird man ihn auch kaum dauerhaft verhindern können. Dieser hat schließlich die Versorgung für alle sicherzustellen, da stehen die Rechte einzelner Eigentümer hinten an.

Cu Rene

Sind das Vorankündigungen vom Elektrosmog?

So sieht es doch hoffentlich nur bei einer Hochspannungsleitung aus, oder? :smiley:

(Sorry, ich wollte nur die fehlenden Zeilenumbrüche, die in der Vorschau noch da waren, abfangen…)

Hallo,
wenn im Grundbuch nichts steht, bedarf es eines Planfeststellungsbeschlusses, um gegen den Willen des Eigentümers einen Mast auf seinem Grundstück zu errichten. Es könnte auch im Bebauungsplan eine Festsetzung geben. Dann hätte allerdings der Notar beim Verkauf geschlafen.
Als Versorgungsunternehmen einfach einen Bauantrag stellen, wie unten beschrieben, reicht nicht.
Bevor man auf Konfrontation geht, kann man das Energieversorgungsunternehmen fragen, was denen eine Grunddienstbarkeit für den Mast Wert wäre.
Grüße
Ulf