Guten Tag,
an einem Morgen gab es im Haus eines Ehepaars eine Hausdurchsuchung. Die Durchsuchung richtete sich allerdings gegen den Sohn dieses Ehepaares. Da der Sohn jedoch kürzlich umgezogen ist, hatten die Beamten natürlich die alte Adresse noch.
Vorgeworfen wird Betrug und Ausspähung von Daten in mehreren Fällen.
Die Beamten haben den Rechner und Laptop des Vaters mitgenommen. Daher stellen sich nun drei Fragen:
Ist es überhaupt erlaubt den Computer und Laptop des Vaters mitzunehmen, obwohl dieser nicht beschuldigt ist?
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Vater seine Rechner zurückverlangen kann?
Was geschieht als nächstes? Die Beamten haben nun den Laptop und PC und durchsuchen diesen nach auffälligen Sachen? Wie lange kann so eine Überprüfung dauern?
Grüße
Hallo,
Ist es beweisbar, dass der Rechner nicht dem Beschuldigten
gehört? Ansonsten wird angenommen, dass es ein „Familienrechner“ ist,
worauf von allen Daten sein können.
Machen kann man denk ich nicht viel. Wenn sie alles durchsucht haben
und nichts finden bekommt man die Sachen wieder. Wenn sie was finden
sind das Beweismittel, die evtl. vor Gericht verwendet werden dürfen.
In dem Fall behalten die das natürlich.
Grüße
Jessica
Salve
Rechner können Tatwerkzeug sein, auch wenn sie nicht dem Beschuldigten gehören und können beschlagnahmt werden.
Besteht zunächst nur ein Durchsuchungsbeschluss, muss das Gericht für die Beschlagnahme einen eigenen Beschluss erlassen.
Dafür müßte die Polizei bei Widerspruch innerhalb von 3 Tagen selbständig sorgen, der Eigentümer kann selbst aber auch einen Antrag stellen.
Wie lange eine Sichtung dauert, hängt immer von der jeweiligen Arbeitsbelastung ab, 1 Woche, 1 Monat, 3 Monate, alles möglich.
Wird der Rechner dringend benötigt, hilft zeitnah eine Kopie der Festplatte.
Ob die Polizei den Rechner oder die Sicherung herausgibt, hängt von der Frage ab: Tatwerkzeug ja oder nein
mfg