Produkthaftung

Hallo,
mal folgenden fiktiven Fall angenommen:
jemand steigt auf eine Leiter, um sein Dach zu reparieren. Bei dieser Leiter bricht plötzlich die untere Stütze ab, sodass dieser Jemand zu Fall kommt. Bei dem Sturz zieht er sich Verletzungen zu, die ihm als Selbstständigem nicht erlauben zu arbeiten, für eine Woche.
Könnte er von dem Hersteller der Leiter Verdienstausfall und Schmerzensgeld fordern, selbst wenn diese Leiter vom Alter her längst außerhalb der Garantiezeit wäre?

Gruß

Hallo,

wenn die Leiter vor mehr als 10 Jahren in den Verkehr gebracht wurde, scheiden mögliche Ansprüche aus.

In § 1 ProdHaftG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz geleistet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html

VG
EK

Außerhalb der Gewährleistungszeit ist da nichts zu machen.
Selbst innerhalb der Gewährleistungszeit enthebt die Herstellergarantie nicht die Verpflichtung sich regelmäßig von der Einsatzbereitschaft von Betriebsmitteln zu überzeugen.
Die Leiter kann ja auch zuvor durch unsachgemäßen Gebrauch, Transport o.ä. beschädigt worden sein. Deshalb immer vor Benutzung die wichtigsten Teile überprüfen.