Ab welchem Alter Kinderschändung?

Hallo zusammen,

wenn ein 15 - jähriges Mädchen mit einem 21 jährigen Mann Sex hat - freiwillig von beiden Seiten - könnte der Mann dann dennoch wegen Sex mit Minderjährigen belangt werden? Wenn z.B. die Eltern des Mädchens ihn anzeigen?

Ich habe in Erinnerung, dass 16 das Alter ist, ab dem ein Volljähriger mit einem Minderjährigen Sex haben darf - oder stimmt das nicht?

Wo liegt, rein rechtlich, die Grenze, bei der „Kinderschändung“ beginnt? Schließlich könnte auch eine 12-jährige der Meinung sein, sie habe freiwillig Sex.

Danke für eure Tipps, Anita

wenn ein 15 - jähriges Mädchen mit einem 21 jährigen Mann Sex
hat - freiwillig von beiden Seiten - könnte der Mann dann
dennoch wegen Sex mit Minderjährigen belangt werden? Wenn z.B.
die Eltern des Mädchens ihn anzeigen?

Anzeigen, wegen was? Es liegt hier grundsätzlich gar keine Straftat vor. Und es handelt sich bei dem Mädchen im eine Jugendliche, nicht um ein Kind.

Ich habe in Erinnerung, dass 16 das Alter ist, ab dem ein
Volljähriger mit einem Minderjährigen Sex haben darf - oder
stimmt das nicht?

Nein, das stimmt nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Wo liegt, rein rechtlich, die Grenze, bei der
„Kinderschändung“ beginnt? Schließlich könnte auch eine
12-jährige der Meinung sein, sie habe freiwillig Sex.

Eine 12jährige ist auch ein Kind.
Schau dir einfach mal den 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches an.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871…

Gruß Andreas

also doch 16
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also stimmt es doch, dass 16 Jahre die Grenze ist, oder zumindest sein kann. Die FRage ist, wann nutzt der Ältere die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ aus?
Woran sollte man das fest machen?

Also stimmt es doch, dass 16 Jahre die Grenze ist, oder
zumindest sein kann.

Nein, das ist eben grundsätzlich nicht die Grenze. Sie kann es im Einzelfall sein.

Die FRage ist, wann nutzt der Ältere die „fehlende Fähigkeit zur :sexuellen Selbstbestimmung“ aus?
Woran sollte man das fest machen?

An der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen, woran sonst?

Gruß Andreas

Na wenn einer der beiden ein Kind ist, sagt doch
der Begriff Kinderschändung schon aus.
Also unter 14.

Die schon angesprochenen Sache mit dem U-16 und Ü-21 ist quasi
kaum nachzuweisen. Selbst einem Psychologen dürfte es schwerfallen.