Erbrecht ? Frage

Moin,
ein fiktiver Fall.
Mal angenommen, am letzen Mittwoch ist die Mutter im Alter von 89 Jahren eingeschlafen.
Soweit man wusste hat sie ein Testament verfasst und bei einem Notar hinterlegt.
Wie bekommt man nun raus bei welchen?
Die Mutter wohnte in Berlin,selbst in Niedersachsen.
Die Schwester kümmerte sich die letzten Monate um die Mutter und auch um die finanziellen Belange, Rechnungen usw. vom Konto der Mutter bezahlen.
Unter anderem hatte die Mutter auch einen beträchtlichen Bargeldbestand, den die Schwester in den letzten Monaten verwaltete.
Nach dem Tod der Mutter kam nun der jüngerer Bruder Jörg zu der Schwester und forderte die Börse mit dem Bargeld ein, da nun noch Kosten für Wohnungsauflösung usw. kommen. Die Schwester soll sie ihm ohne Quittung heraus gegeben haben, obwohl die Mutter immer gesagt hatte daß der Bruder Jörg dieses Geld nie in die Hand bekommen sollte.
Die Mutter hatte zu Lebzeiten einen Vertrag mit einem Beerdigungsinstitut geschlossen und die Rechnung auch bezahlt. Nun erklärt der Bruder daß sich die Kosten erhöht haben sollten und er nun diese Summe an das Beerdigungsinstitut nachzahlen sollte.
Für die Friedhofskosten bestand ein extra Sparbuch das der Bruder hatte, davon hatte er nach seinen Angaben auch die Rechnung beglichen.
Wie kann man nun versuchen den obrigen Bargeldbestand in die Erbmasse wieder zu bekommem ??
Der Bruder Jörg bekam von der Mutter damals 25.000 DM dieses Geld sollte er für den jüngeren behinderten Bruder Frank anlegen, für den Fall des Todes der Mutter, dass dieser finanziell abgesichert ist, Behindertengerechtes Wohnen, Mehrkosten usw.
Dieses Geld hat der Bruder Jörg und seine Frau Manuela warscheinlich in den Grundstückskauf und den eigenen Hausbau gesteckt…
Bin selbst von Beruf Kraftfahrer im Fernverkehr, mir fehlt leider die Zeit und die finanziellen Möglichkeiten die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, vielleicht bekomme ich hier Hilfe. Es ist leider etwas lang geworden, aber das Problem ist auch sehr komplex.

Soweit man wusste hat sie ein Testament verfasst und bei einem
Notar hinterlegt.
Wie bekommt man nun raus bei welchen?

Das Testament wurde sicherlich bei einem Notar erstellt und dieser hat es in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes gegeben. Zum einen muss in den Unterlagen d. Verstobnen also ein Hinterlegungsschein sein. Zum anderen erfolgt durch das AG eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt, das ein Testament hinterlegt ist. Ist ein Testament hinterlegt und erfährt das AG vom Tod des Testators wird das Testament von Amts wegen eröffnet und die Erben, Pflichtteilsberechtigten, ggf. Vermächtnsnehmer werden informiert.

Wie kann man nun versuchen den obrigen Bargeldbestand in die
Erbmasse wieder zu bekommem ??

Das Geld ist noch Bestandteil der Erbmasse. Es müsste ggf. im Rahmen der Erbauseinandersetzung verrechnet werden. Es muss doch auch nachweisbar sein ob die erhöhten Beerdigungskosten tatsächlich angefallen sind!

Der Bruder Jörg bekam von der Mutter damals 25.000 DM dieses
Geld sollte er für den jüngeren behinderten Bruder Frank
anlegen, für den Fall des Todes der Mutter, dass dieser
finanziell abgesichert ist, Behindertengerechtes Wohnen,
Mehrkosten usw.

Da ist doch recht undurchsichtig - auf der einen Seite wird geschildert, dass die Mutter nicht will das J. das Bargeld in die Hände bekommt und auf der anderen Seite werden ihm „zu treuen Händen“ 25.000,00 EUR anvertraut, dessen Verwendung im weiteren nicht weiter überprüft wurde… bei diesem Sachverhalt passe ich…

Der Bruder hatte damals DM 25.000 erhalten…für…

jahre später hatte die Mutter verfügt das der Bruder das Bargeld nicht erhält, auch nicht zum bezahlen irgendwelcher Forderungen.

Moin,
ein fiktiver Fall.
Mal angenommen, am letzen Mittwoch ist die Mutter im Alter von
89 Jahren eingeschlafen.
Soweit man wusste hat sie ein Testament verfasst und bei einem
Notar hinterlegt.
Wie bekommt man nun raus bei welchen?

Mir hat der Notar das so erklärt: Das Standesamt des Geburtsortes der Verstorbenen erhält eine Nachricht, dass es ein Testament gibt und wo es sich befindet. Die Todesnachricht landet dann auch bei diesem Standesamt, das dann wiederum eine Information an den Notar oder das zuständige Amtgericht schickt (welches von beiden erinnere ich nicht mehr). Für Personen, die außerhalb Deutschlands geboren wurden ist ein Standesamt in Berlin zuständig.

Wie kann man nun versuchen den obrigen Bargeldbestand in die
Erbmasse wieder zu bekommem ??

Am besten mit der Hilfe eines Anwaltes.

anlegen, für den Fall des Todes der Mutter, dass dieser
finanziell abgesichert ist, Behindertengerechtes Wohnen,
Mehrkosten usw.

Dafür wird dieser Betrag kaum ausreichen.

leider die Zeit und die finanziellen Möglichkeiten die Hilfe
eines Anwalts in Anspruch zu nehmen,

Ohne den wird es nicht gehen.

vielleicht bekomme ich hier Hilfe.

Wie soll dieses Forum Deinen Bruder dazu bewegen, das Geld rauszurücken ?

Es war etwa in Jahr 2001 als dem J, das Geld zum Anlegen anvertraut wurde. Im nachhinein musste die Mutter feststellen daß dieses Geld verschwunden war, und daraufhin verfügte sie das der Bargeldbestand
nicht in seine Hände gelangen soll, da sie riichtig vermutete, er das Bargeld selbst behält.

Hi,

es ist immer die Frage der Beweisbarkeit. Könnt ihr beweisen das dem Bruder Geld mit exakt diesem Verwendungszweck übergeben wurde? Könnt ihr beweisen, das eine Verfügung getroffen wurde kein Geld an Jörg mehr herauszugeben?

Ich würde jetzt mal abwarten, was im Testament steht. Gibt es einen Alleinerben so ist dieser verpflichtet ein Nachlaßverzeichnis zu erstellen. Sind alle Geschwister zu gleichen Teilen als Erben berufen, muß dieses Verzeichnis von allen gemacht werden.

Unter Umständen kann man auch Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Aber dies kann nur ein Anwalt beurteilen!

Vielleicht hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung? Viele dieser Versicherungen zahlen zwar keine Erbschaftsstreitigkeiten, aber meist wird eine erbschaftliche Beratung bezahlt.
Gruß
Tina

Es wird sich kaum verhindern lassen der Jörg Geld erhält, esseidenn die Mutter hat ihn im Testament enterbt. Also hat er immernoch einen Pflichtteilsanspruch, und die Differenz zwischen Pflichtteil und bereits erhaltenem Geld würde dann den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zustehen. Diesen müsste man im Zweifelsfall dann einklagen.