5jährige Tochter von Nachbar A macht am neuen Auto von Nachbar B mit ihrem Roller einen tiefen Kratzer. Nachbar A ruft Haftpflichtversicherung an. Schaden wird von Versicherungsvertreter zwei Tage später begutachtet, ohne das Geschädigter dabei ist und beauftragt Sachverständigen. Sachverständiger kommt und stellt fest, dass Schaden durch Roller von 5jährigem Kind verursacht wurde, aber die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen wird, da Kind mit 5 Jahren noch nicht deliktfähig ist, es sei denn Aufsichtspflicht wurde verletzt. Frage: Warum überhaupt die Beauftragung von Sachverständigem, wenn Kind nicht deliktfähig? Wurde Aufsichtspflicht verletzt, da Kind alleine auf der Strasse spielte und diese nicht von den Fenstern der elterlichen Wohnung einsehbar iat und Eltern nie nach dem Kind schauten? Ist es rechtens, dass Versicherungsagent sich den Schaden ohne Beisein des Geschädigten ansah (laut Sachverständigem nicht). Was tun, wenn Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt?
Hallo,
1.
der Versicherungsvertreter kam, weil er informiert wurde - vom Geschädigten.
Frage:
Warum wurde die Versicherung nicht vom Versicherungsnehmer benachrichtigt?
2.
Der Sachverständige kam, weil er von der Versicherung informiert wurde.
Zur Prüfung des Sachverhaltes war der Geschädigte offenbar nicht nötig.
Was dann der Fall ist, wenn das Fahrzeug nicht berührt wird und sich auf öffentlicher Straße befindet. Angucken ist nicht strafbar…
3.
Der Sachverständige kann kraft seines Sachverstandes den Roller - so er ihn augenscheinlich begutachten konnte - als ursächlich für die Beschädigungen am Fahrzeug des Geschädigten ausmachen.
Nicht aber, wer den Roller hierbei benutzte !!!
4.
Wahr ist, dass ein 5-jähriges Kind nicht deliktfähig ist und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.
Wahr ist ebenfalls, dass das unbeaufsichtigte spielen lassen eines 5-jährigen Kindes am Rand einer öffentlichen Straße als Aufsichtspflichtvernachlässigung gewertet werden kann.
Wahr ist auch, dass eine Familienhaftpflichtversicherung vor den Folgen von Aufsichtspflichtverletzungen schützen kann.
wie schon beschrieben, hat Nachbar A seine Haftpflichtversicherung angerufen und nicht geschädigter Nachbar B. Sachverständiger gibt an, dass geschädigter Gegenstand niemals ohne Beisein des Inhabers besichtigt werden darf, egal ob Grundstück, Auto etc. um weiteren Regress auszuschliessen. 5jährige hat zugegeben, den Kratzer verursacht zu haben und wurde auch dabei von Tochter von Nachbar B gesehen, da die beiden auf dem Gehweg zusammen spielten, als die Beschädigung verursacht wurde. Kind von Nachbar A lehnte mit dem Rücken am Auto von Nachbar B, den Roller vor sich. Roller rutschte auf dem abschüssigen Gehweg ab und verursachte mit dem Lenker den Kratzer. Was tun wenn Versicherung die Regulierung des Schadens mangels Deliktfähigkeit ablehnt???
wie schon beschrieben, hat Nachbar A seine
Haftpflichtversicherung angerufen und nicht geschädigter
Nachbar B. Sachverständiger gibt an, dass geschädigter
Gegenstand niemals ohne Beisein des Inhabers besichtigt werden
darf, egal ob Grundstück, Auto etc. um weiteren Regress
auszuschliessen. 5jährige hat zugegeben, den Kratzer
verursacht zu haben und wurde auch dabei von Tochter von
Nachbar B gesehen, da die beiden auf dem Gehweg zusammen
spielten, als die Beschädigung verursacht wurde. Kind von
Nachbar A lehnte mit dem Rücken am Auto von Nachbar B, den
Roller vor sich. Roller rutschte auf dem abschüssigen Gehweg
ab und verursachte mit dem Lenker den Kratzer.
Hallo,
Was tun wenn
Versicherung die Regulierung des Schadens mangels
Deliktfähigkeit ablehnt???
Da muss man sich keine Sorgen machen, da die Haftpflichtversicherung grundsätzlich zwei Aufgaben hat.
Berechtigte Ansprüche in Höhe des Zeitwertes zu regulieren.
Unberechtigte Ansprüche abzuwehren ( wie es hier der Fall zu sein scheint) notfalls auch vor Gericht.
Wurde die Aufsichtspflicht NICHT verletzt, bleibt der Geschädigte - mangels Deliktfähigkeit des Schädigers - auf seinem Schaden sitzen.
Wurde aber die Aufsichtspflicht verletzt, tritt die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern des deliktunfähigen Schädigers für die Folgen der Aufsichtspflichtverletzung seitens der Eltern des deliktunfähigen Schädigers ein und der Geschädigte wird entschädigt.
Hier greift das Kuriosum:
Soll die Haftpflichtversicherung zahlen müssen, dann müssen die Eltern IHRE Schuld der Aufsichtspflichtverletzung eingestehen.
HG
J.B.
Nebenbei:
Ich entschuldige mich für mein Missverständnis bzgl. des Melders des Schadens.
Warum sich aber ein Bürger (Versicherungsvertreter) hier ein auf öffentlichem Grund abgestelltes Fahrzeug nicht von außen ansehen dürfen soll, erschließt sich mir nicht. Welches Gesetz verbietet die Inaugenscheinnahme von Fahrzeugkratzern?
Aufsichtspflicht wurde verletzt. Frage: Warum überhaupt die
Beauftragung von Sachverständigem, wenn Kind nicht deliktfähig?
Um den schande korrekt und gerichtsfest bearbeiten zu können.
Wurde Aufsichtspflicht verletzt, da Kind alleine
auf der Strasse spielte und diese nicht von den Fenstern der
elterlichen Wohnung einsehbar iat und Eltern nie nach dem Kind schauten?
Kaum, im zwiefel wird das ein Richter entscheiden.
Ist es rechtens, dass Versicherungsagent sich den
Schaden ohne Beisein des Geschädigten ansah (laut
Sachverständigem nicht).
Der Agent hat da gar nichst verloren, aber warum soll er sich den Schaden nicht ansehen ?
Was tun, wenn Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt?
Den Rechtsweg beschreiten, aber die Chancen sind gering.
Da mir der Fall genau so auch passiert ist und meine Versicherung mir das folgendermaßen erklärt hat:
Die Haftpflichtversicherung muss nur zahlen, wenn der Versicherungsnehmer haftbar zu machen ist. Das Kind ist aufgrund seines Alters nicht haftbar zu machen. Die Eltern sind ebenfalls nicht haftbar, weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, andernfalls wären sie es.
Ergebnis: Der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen, was nicht förderlich für ein gutnachbarschaftliches Verhältnis ist. Also wurde der Schaden von den Eltern privat bezahlt und die Haftpflichtversicherung wurde erweitert.
Man kann nämlich auch solche Schäden mitversichern, die durch kleine Kinder verursacht werden. Kostet dann halt.
UPDATE:
Schaden wird von der Versicherung anstandslos übernommen, ohne das die Beschädigung durch kleine Kinder mitversichert ist. Wagen von Nachbar B wird durch Werkstatt abgeholt und nach Reparatur gebracht. Mietwagen wird für die Zeit des Werkstattaufenthalts zur Verfügung gestellt.
Wurde die Aufsichtspflicht NICHT verletzt, bleibt der
Geschädigte - mangels Deliktfähigkeit des Schädigers - auf
seinem Schaden sitzen.
Moin,
heißt das, man könnte seinem nicht deliktfähigen (oder wie das heißt) Kind sagen, es soll auf dem Weg zur Schule alle Autos, die es findet, ankratzen, und jeder würde auf seinem Schaden sitzen bleiben (natürlich müsste man bestreiten, das zu seinem Kind gesagt zu haben, aber es ist ja nur rein theoretisch).
Weil: Kind ist noch zu jung um zur Verantwortung gezogen zu werden.
Und: Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule ist.
Könnte das Kind also sogar zugeben, dass es das gemacht hat, die Eltern könnten aber dennoch nicht belangt werden?
Ich dachte immer, eine Haftpflichtversicherung ist auch genau für den Fall da!?
heißt das, man könnte seinem nicht deliktfähigen (oder wie das
heißt) Kind sagen, es soll auf dem Weg zur Schule alle Autos,
die es findet, ankratzen, und jeder würde auf seinem Schaden
sitzen bleiben (natürlich müsste man bestreiten, das zu seinem
Kind gesagt zu haben, aber es ist ja nur rein theoretisch).
Weil: Kind ist noch zu jung um zur Verantwortung gezogen zu
werden.
Und: Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, wenn das Kind auf
dem Weg zur Schule ist.
der entscheidende Punkt ist die Aufsichtspflicht. Gerade bei Schulkindern ist die kaum noch zu verletzen, da es nicht beanstandet wird sein Kind alleine auf die Straße zu lassen (egal ob Schulweg oder Spielplatz).
Könnte das Kind also sogar zugeben, dass es das gemacht hat,
die Eltern könnten aber dennoch nicht belangt werden?
Natürlich!
Ich dachte immer, eine Haftpflichtversicherung ist auch genau
für den Fall da!?
Es gibt Haftpflichtpolicen, die ausdrücklich darauf verzichten die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen. D.h., Eltern mit solch einer Police können im Ergebnis selbst entscheiden, welcher Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt - wenn sie den Schaden zur Regulierung melden, wird auch reguliert.