Hallo,
kann ein Vollstreckungstitel verlängert und übertragen (vererbt) werden?
Kurz zum Sachverhalt: ein Vollstreckungstitel läuft nach jtzt 30 Jahren (Verjährung) aus. Kann dieser verlängert werden und auf die nächste Generation (Kinder) übertragen oder auch vererbt werden?
vielen Dank im voraus
Nils
Hi,
laut § 212 BGB beginnt die Verjährung NEU, wenn gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder beantragt werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html
Gruß
Tina
Danke,
und ist ein Titel vererbbar/übertragbar?
§ 727 I zpo - die vollstreckbare ausfertigung kann auch zugunsten/zulasten eines rechtsnachfolgers (z.B. Erbe) berichtigt werden.