Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Person O - Opfer: Polnischer Staatsbürger, seit den 90ern mit dauerndem Wohnsitz in der BRD
Person T - Täter: ebenfalls polnischer Staatsbürger, ebenfalls seit den 90ern mit dauerndem festen Wohnsitz in der BRD
Tatzeit: 2000
Tat: versuchter Mord und schwere Körperverletzung
Tatort: Polen
Frage: Hätte O nach der Tat T auch in der BRD anzeigen können, da ja eine Anzeige in Polen nicht von Erfolg gekrönt war, da damals noch kein polnischer Haftbefehlt in der BRD vollstreckt wurde?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne