A fährt einmal in der Woche zu seiner Schwiegermutter, die in ihrem eigenen Haus wohnt, um mit Ihr einzukaufen. Beim Ausladen der Einkäufe auf dem Grundstück löst sich Schnee (und Eisbrocken) vom Dach und zerschlägt die Heckscheibe des PKW von A.
Eigentlich sollte hier die Haftpflichtversicherung des „Verursachers“ aufkommen. Diese argumentiert jedoch: „Da es sich um ein Privatgrundstück handelt und damit keine unmittelbare Gefahr für den fließenden Straßenverkehr besteht, waren keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht notwendig. Darüber hinaus waren die örtlichen und klimatischen Bedingungen bekannt, somit kann dem Hausbesitzer kein Verschulden angelastet werden.“
D.h. die Forderung wird abgelehnt. Im schlechtesten Fall würde A nun vollständig auf der Rechnung sitzen bleiben, im besten Fall müßte er die SB von bis zu 300,- € bezahlen?!
Bedingungen bekannt, somit kann dem Hausbesitzer kein
Verschulden angelastet werden."
Das ist hier auch nicht notwendig, ein Hausbesitzer haftet für sein haus aus der „Gefährdungshaftung“. Ist die Mutter denn für das Risiko „Hausbesitzer“ haftpflichtversichert ?
D.h. die Forderung wird abgelehnt.
Jenachdem wie die Mutter versichert ist, würde ich dagegen vorgehen.
A nun vollständig auf der Rechnung sitzen bleiben, im besten
Fall müßte er die SB von bis zu 300,- € bezahlen?!
Glasbruch ist ein Teilkaskoschaden, warum sollte der Fahrzeughalter denn auf der Rechnung sitzenbleiben ?
ich nehme mal an, dass es sich hier um die PHV der Hausbesitzerin handelt und sofern es sich um ein Einfamilienhaus handelt, ist normalerweise das Risisko Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hier mit abgesichert.
Grundsätzlich gilt, dass ein Verschulden vorliegen muss.
Die Argumentation der Versicherung in Sachen fließenden Verkehr kann ich nicht ganz nachvollziehen, da öffentliche Straßen selten über Privatgrundstücke führen.
Leider kann ich nichts zum Thema Dachlawinen beisteuern, da ich aus dem Kölner Raum bin und wir mit diesem Thema nichts zu tun haben, noch nicht ! In wie weit Dachlawinen in südlichen Gefilden zum alltäglichen Risiko gehören, kann ich leider nicht beurteilen.
Normalerweise gilt ebenfalls, dass Eigen vor Fremdversicherungen gehen. Zu Bedenken ist auch, dass Haftpflichtversicherungen nach Zeitwert regulieren, d.h vielleicht fährt man mit seiner TK-Versicherung besser.