Hallo,
bitte um Klärung folgendes Sachverhalts:
das Amtsgericht verurteilt einen Beklagten aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung von 110% vollstreckbaren Betrags über 1.900,00 Euro nachträglich zur Zahlung von zusätzlichen 352,00 Euro nebst 5% Zinsen.
Datum des Urteils des Amtsgerichts: 15.04.09
Zahlung des vollstreckbaren Betrags 1.900,00 erfolgte am 06.05.09, da das Urteil dem Beklagten erst 8 Tage später zugestellt wurde (da Weiterleitung durch RA)
Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Danke für baldige Nachricht!
Hi,
bei einem KfB würde ich vermuten, daß es sich hierbei um Rechtsanwaltskosten handeln könnte. Wurde der Beklagte zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt?
Gruß
Tina
Ja, es handelt sich um Rechtsanwaltskosten, und der Beklagte muß auch die Gerichtsgebühren an den Kläger bezahlen.
Hintergrund: bei einem Arbeitsgerichtsprozess hat der RA seinem geraden arbeitslos gewordenen Mandanten nicht mitgeteilt, dass dieser Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann, worauf der Mandant zunächst die RA-Gebühren nicht zahlte, jedoch später vom Gericht dazu verurteilt wurde.
Sind die zusätzlich anfallenden Kosten für Zinsen gerechtfertigt?
Vielen Dank!
Hallo!
Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
172,90 - 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 3100 VV RVG
159,60 - 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
20,00 - Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Macht zwar EUR 352,50, aber bei Gericht verrechnet man sich ja auch mal ganz gerne. 5% Zinsen sind auch sehr nett, gesetzlich vorgesehen sind fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Es handelt sich um die Anwaltskosten, die der Kläger für das Verfahren aufgewendet hat und nun vom Beklagten zurückerstattet haben möchte.
Danke für baldige Nachricht!
Ach so, der Anwalt hat seine eigenen Kosten gegen den Mandanten festsetzen lassen! Tja, da hätte man widersprechen müssen, als man den Kostenfestsetzungsantrag zugestellt bekommen hatte. Wenn der Beschluss da ist, ist es zu spät. Die Zinsen sind gerechtfertigt, schließlich war der Mandant im Verzug.