Frage aus der Pflege

Hallo an Alle,

ich hätte folgende theoretische Frage:

Die Schwägerin einer älteren Dame, die mit Demenz in Kurzzeitpflege in einem Altenheim liegt, hat einen staatlichen Betreuer zugewiesen bekommen. Dies wurde von ebenfalls älteren Ehemann der Dame veranlasst, wobei er gesundheitlich und geisitg auch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.

Eigentlich wollte diese Schwägerin die Betreuung für die demente alte Dame übernehmen, aber die Entscheidung über den staatlichen Betreuer wurde „über Ihren Kopf“ hinweg entschieden.

Gibt es für die Schwägerin in irgendeiner Form eine Möglichkeit, die Entscheidung des staatlichen Betreuers anzufechten? Zum Beispiel weil der Ehemann ebenfalls geistig nicht mehr ganz bei Sinnen ist?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hat sich denn die Schwägerin gegenüber dem Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde des Landkreises angeboten die Betreuung zu übernehmen? Soweit ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, wird dieser im Regelfall einem Berufsbetreuer vorgezogen, soweit auch die Qualifikation in Bezug auf die Defizite der Betreuten gegeben ist. Der Richter hat bei Anordnung der Bertreuung die Betreute und auch im Regelfall geeignete andere Personen für die Betreuung angehört. Soweit er zum Schluss kam, dass die Schwägerin nicht geeignet sein könnte und er deshalb den Berufsbetreuer gewählt hat ist es so.
Hat die Schwägerin ihre Bereitschaft als Betreuerin tätig zu sein bisher nicht angezeigt, kann ein Wechsel des Betreuers jederzeit beantragt werden und wird dann vom Betreuungsrichter geprüft.

Noch was am Rande… wenn der Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst ist, wäre der Schwägerin u.U. abzuraten sich um das Amt zu reissen…Die Darlegungspflichten des nicht befreiten Betreuers gegenüber dem Gericht sind nicht unerheblich.