Definietion für 'erhebliche Verfehlung'

Hallo,

eine Frage/Bitte: Könnte mir jemand den Ausdruck erhebliche Verfehlung definieren und wie man sich einer solchen schuldig machen kann?..

Schon mal vielen Dank im voraus.

mfg
crehate

Hallo,

dergleichen gibt es im Unterhaltsrecht, Arbeitsrecht, Strafvollzugsrecht … jeweils mit eigener Definition. Der Zusammenhang müsste daher schon erläutert werden, aber bitte unter Beachtung der Brett-Regeln (fiktive Fallschilderung)

VG
EK

Fiktives Fallbeispiel:

Angenommen der Unterhaltspflichtige nimmt Bezug auf §1361 Abs. 3 BGB, (weiterfolgend auf § 1579 Abs. 2 BGB), wonach die Unterhaltsansprüche zu versagen sind, wenn sich der Unterhaltsberechtigte erheblichen Verfehlungen schuldig gemacht hat.

wie würde sich in diesem Zusammhang „erheblichen Verfehlungen“
definieren?..

und wie würde sich die in § 1579 Abs. 2 BGB erwähnte „verfestigten Lebensgemeinschaft“ definieren.

Schon mal vielen Dank fürs Antworten.
mfg
crehate

Hallo,

das Fehlverhalten muss sich gegen die ehelichen Pflichten (z.B. Treue) richten und schwerwiegend sein. Was schwerwiegend ist, ist zunächst objektiv aus der Sicht eines Durchschnittsbetrachters zu bestimmen. Vorausgesetzt wird danach eine grobe Verantwortungslosigkeit, außerdem kommt auch subjektiven Momenten Bedeutung zu: Wie der Unterhaltspflichtige das Fehlverhalten aufgrund seiner eigenen oder der übereinstimmenden Lebenseinstellung der Ehegatten empfunden hat

Die verfestigte Lebensgemeinschaft ist eine feste soziale Bindung, länger als ein Jahr und idR zwei bis drei Jahre und wenn der neue Partner des an sich unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehegatten wirtschaftlich in der Lage ist, diesen zu unterhalten.

Indizien: gemeinsamer Haushalt, das gemeinsame Verbringen der Wochenenden, gemeinsame Urlaube, ein gemeinsames Kind aus der neuen Verbindung oder das Tragen von Verlobungsringen.

VG
EK