Hallo zusammen,
konnte leider im Netz keine passende Antwort auf meine Frage finden.
Wie verhält es sich, wenn Kunde A bei Händler B Ware online bestellt und direkt drauf eine EMail als BEstätigung erhält.
Der Kunde überweist umgehend das Geld und hofft natürlich auf eine schnelle Lieferung.
Nun am nächsten Tag findet er folgende Email im Postfach
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,
zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Bestellung.
Durch Überschneidungen mit anderen Aufträgen ist der Artikel leider vergriffen.
Weil eine Nachbestellung nicht möglich ist sehen wir uns gezwungen den Auftrag zu stornieren.
Die bereits bezahlte Kaufsumme wird Ihnen auf dem gleichen Wege wieder zurückerstattet.
Für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um entschuldigung.
Hat Kunde A wirklich kein Anrecht auf Lieferung, oder kann er darauf bestehen, denn ein Vertrag ist ja Zustande gekommen.
Vielen Dank
Noch am Rande, Kunde A konnte auf der Internetseite wie in den Emails nirgends AGB finden, falls dies was zur Sache beitragen sollte
ein vertrag ist nicht zustande gekommen; durch das absenden der bestellung liegt nur ein angebot seitens des käufers vor.
eine annahme seitens des verkäufers fand jedoch nicht statt.
(wäre dem nicht so, dann würde sich der verkäufer gerade zu etwas verpflichten, das er nicht bzw. nur bei einem mehraufwand leisten könnte bzw. er würde sich schadensersatzpflichtig machen.)
ein vertrag ist nicht zustande gekommen; durch das absenden
der bestellung liegt nur ein angebot seitens des käufers vor.
eine annahme seitens des verkäufers fand jedoch nicht statt.
Warum lag keine Annahme des Verkäufers vor?
Wenn Kunde A eine Bestellbetätigung mit Zahlungshinweis erhalten hat, würde ich dies schon als Annahme ansehen.
Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen
Warum lag keine Annahme des Verkäufers vor?
Wenn Kunde A eine Bestellbetätigung mit Zahlungshinweis
erhalten hat, würde ich dies schon als Annahme ansehen.
Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen
nicht jede „bestellbestätigung“ ist eine willenserklärung.
in dem obigen fall handelt es sich um eine bloße automatisch erstellte eingangsbestätigung. sie dient lediglich dazu der verpflichtung in § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nachzukommen.
ihr fehlt erkennbar der rechtsbindungswille.
auch in dem darauf folgenden schreiben ist offensichtlich keine annahme zu sehen.
Nachfrage mit variiertem Ablauf
Hallo,
da frage ich doch gleich mal:
Was, wenn der Käufer per Mail anfragt, ob bei Kauf von zwei Artikeln ein Preisnachlass gewährt wird.
Der Verkäufer antwortet: Beide Artikel auf Lager und sofort Lieferbar für Preis X. Also sein Angebot.
Antwort des Käufers: Kaufen wir und überweisen Preis X.
Eine Woche später bekommt Käufer die Eingangsbestätigung des Geldes und die Aussage: Sorry, Artikel X1 wurde versehentlich von einem Angestellten verkauft und ist nicht mehr nachbestellbar.
Verkäufer möchte das Geld zurück überweisen.
Käufer findet Artikel X1 bei diversen Händlern im Internet und in einem Geschäft seiner Nachbarschaft.
Allerdings zu einem höheren Preis.
Käufer macht jetzt den Vorschlag:
Verkäufer liefert Artikel X2 und Käufer kauft Artikel X1 im Fachgeschäft, Verkäufer überweist Kaufbetrag nach Erhalt der Quittung an Käufer.
Korrekter Ablauf so? Und gegebenenfalls einklagbar?
Was, wenn der Käufer per Mail anfragt, ob bei Kauf von zwei
Artikeln ein Preisnachlass gewährt wird.
Der Verkäufer antwortet: Beide Artikel auf Lager und sofort
Lieferbar für Preis X. Also sein Angebot.
Antwort des Käufers: Kaufen wir und überweisen Preis X.
auch in diesem fall fehlt der rechtsbindungswille des verkäufers:
wenn ein käufer „anfragt“, dann erwartet er eine bloße information. außerdem kann zwischen angebot des verkäufers und annahme geraume zeit verstreichen, warum sollte sich der verkäufer auf dieses erkennbar nicht gewollte risiko einlassen.
die „antwort des käufers“ ist also das angebot, das der verkäufer nicht angenommen hat -> kein vertrag
auch in dem darauf folgenden schreiben ist offensichtlich
keine annahme zu sehen.
Na bei allen Bestellungen die ich in letzter Zeit über das Netz
getätigt habe stand zwar immer die Bestätigung sei noch kein
Vertrag, dieser würde aber zustande kommen mit der Überweisung!
auch in dem darauf folgenden schreiben ist offensichtlich
keine annahme zu sehen.
Na bei allen Bestellungen die ich in letzter Zeit über das
Netz
getätigt habe stand zwar immer die Bestätigung sei noch kein
Vertrag, dieser würde aber zustande kommen mit der Überweisung!
hab ich dich überzeugt ?
Nö.
soll das eine frage sein ? steht das im widerspruch zu dem, was ich gschrieben habe ?