Ein sonniges Hallo in die Runde!
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Mann hat aus 1. Ehe zwei Kinder (13+16 Jahre). Er zahlt
für seine Kinder gerne den Unterhalt und schiebt den beiden auch
so gelegentlich etwas Geld zu. Seine Ex-Frau hat nach der Geburt
der beiden Kinder sofort wieder gearbeitet und ein gutes Einkommen
(ca. 2000 € zzgl. Kindergeld und Unterhalt).
Der Mann hat nun eine neue Lebensgefährtin. In Kürze wird nun ein
ein gemeinsames Kind geboren. Da die neue Partnerin selbstständig ist,
ist geplant, dass der Mann in Elternzeit geht. Er wird die vollen
1800 ,-- € Elterngeld erhalten.
Weiss jemand, ob der Unterhalt der Kinder aus 1. Ehe nun neu berechnet wird? Der Mann hat durch das Elterngeld ja ein geringeres Einkommen. Außerdem muß er für ein weiteres Kind zahlen.
Für Eure Antworten danke ich schon jetzt.
Viele Grüße austral1a