Hallo…
also, ein mann und seine lebensgefährtin sind jetzt 1,5 jahre zusammen und haben ein gemeinsames kind (3 monate). die lebensgefährtin hat noch 2 kinder aus erster ehe, die aber im gemeinsamen haushalt der beiden leben.
ende märz ist der leibliche vater von dem mann gestorben, zu dem er und seine zwillingsschwester aber keinen kontakt hatten. es kam heraus, das der verstorbene wieder verheiratet war und zwei weitere kinder aus dieser ehe hervorgingen und diese kinder auch bei ihm aufgewachsen sind.
diese haben auch die bestattung in auftrag gegeben.
alle kinder des verstorbenen haben die erbschaft beim zuständigen AG
ausgeschlagen.
jetzt hat der halbbruder des mannes einen fragebogen geschickt, den er ausfüllen sollte.
unter anderem sollten alle einkünfte der im haushalt lebenden personen aufgeführt werden, auch vorhande sparbücher aller im haushalt lebenden personen und kinder… warum soll die lebensgefährtin ihre einkünfte offenlegen und auch noch die sparbücher ihrer kinder aus erster ehe? die haben ja noch weniger mit dem verstorbenen zutun als der mann selbst?
auf diesen fragebogen wurde dann nicht reagiert.
jetzt hat dieser halbbruder über die zwillingsschwester des mannes ausrichten lassen, das wenn dieser den nicht ausfüllt,
er die gesammten bestattungskosten an an den mann weitergeben würde…
geht das überhaupt? kann es sein das der mann oder sogar die lebensgefährtin die bestattungskosten tragen müssen?
die zwillingsschwester des mannes ist HARZ IV empfängerin und einer der beiden halbbrüder arbeitet.
muß der mann angst haben das irgendwelche kosten auf ihn zu kommen?
lg
tatjana
lg
tatjana