Okay, bin neu hier – deshalb den Fall nun doch etwas ausführlicher:
- Gläubiger beantragt kurz vor Verjährung einer Forderung Mahnbescheid (Dez. 2005)
(Mietforderung, letzte Miete vor Auszug nicht bezahlt ! - unstrittig) - Schuldner lässt über RA Widerspruch einlegen (ohne Begründung) am 12.01.2006
- Gl. erfährt, dass Sch. keine Einnahmen hat und (angeblich) Privatinsolvenz angemeldet hat
- nach Auskunft eines RA hätte dann u. U. Gl. auch bei erfolgreicher Klage alle Kosten evtl. selbst tragen müssen
- RA hat von Klage abgeraten
- Gl. will keine weiteren Kosten und Zeit investieren und verzichtet auf Klage (m. W. ist Forderung nach weiteren 6 Mon. endgültig verjährt ?)
- im März 2009 stellt RA des Schuldners Antrag auf streitiges Verfahren
- Amtsgericht fordert Gl. zur Klagebegründung auf und setzt Termin für Vergleich/Verhandlung
- Gl. weist AG auf die Verjährung hin, Richter bestätigt dies nach Prüfung, empfiehlt Klagerücknahme
- Termin wird aufgehoben
- Anwalt des Schuldners stellt nun Antrag beim AG, dass Gläubiger die Kosten des Rechtsstreits tragen soll
Das Ziel des gegnerischen Anwaltes ist hier m. E. klar durchschaubar. Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte er sicher von der Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht. (Miete wurde definitiv nicht überwiesen)
Wie kommt nun Gläubiger aus dieser Falle wieder heraus ?
Würde mich über konstruktive Beiträge freuen
Vielen Dank im voraus
Grüße M. A. K.