Fau und Mann mit (Hund Schäerhundgrösse angeleihnt) sitzen bei der Eisdiele Schäferhund reisst sich los, und geht einen kleinen Hund an , die Besitzerin des kleinen Hundes wirft sich schützend auf ihren Hund.
Der Schäferhund versucht den kleinen Hund zu beißen, und verursacht bei der Halterin des kleinen Hundes leicht Kratzer im Gesicht,die nicht zu grösseren Wunden geführt haben.
Nachdem die Halter beider Hunde zur Ruhe gekommen sind, und sich auch einig waren , das es keine schlimmen Auswirkungen hatte, kommt die Polizei ,Notarzt ,Krankenwagen mit Martinshorn und Blaulicht zum Ort des Geschehens, herrausstellte sich das der kellner ohne Wissens der Beteiligten die Einsatzkräfte angefordert hatte zur Emphörung der Beteiligten beigetragen hat, da die Sachlage bereits geklärt war.
Die beteiligte des Geschehens war bereit die leicht Verletzte Person um Vorwege ins Krankenhaus zu fahren auf Grund der Vorbeuge.
Stattdessen hat die Notärztin der Dame nahegelegt umgehend den Rettungswagen in Anspruch zunehmen Wer trägt jetzt die Kosten für die angeforderten Kräfte und Krankenhaus, die Frau wurde mit einer Schutzimpfung nach 1Std entlassen. Ps: Hundehaftpflicht war nicht vorhanden da der Schäferhund erst seit 6 Wochen bei der Familie ist.
hier haftet der Halter des Hundes - unabhängig wer den RTW / Notarzt gerufen hat.
Das Halten von Hunden unterliegt der sog. Gefährdungshaftung, sprich egal ob der Hund angeleint war oder nicht oder ob der Halter alles dafür getan hat, damit soetwas nicht passieren kann. Er haftet für alles was der Hund tut.
Hat der Halter keine HundehaftplichtV, so muss der Halter eben „aus eigener Tasche“ den Schaden zahlen.
Aber kleiner Tip:
Wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist, ist dort idR eine „Vorsorgeversicherung“ inbegriffen. Was heißt das? Neu hinzukommende Risiken (Hier: ein Hund) sind für eine gewisse Zeit bis zu gewissen Deckungssummen mitversichert. IdR erhält man mit der Beitragsrechnung die Aufforderung innerh. von 4 Wochen neue Risiken anzuzeigen. Ist diese Frist noch nicht verstrichen wäre dieser Schaden mitversichert. Am Besten (und auch am sichersten) mal die Versicherungsagentur kontaktieren und den Fall schildern. Auch auf die Vorsorgeversicherung hinweisen!
Die greift aber nur, wenn es sich um Risiken handelt, die im Rahmen des vorhandenen Vertrages versichert werden. Der Hund wird aber kaum über die Privtahaftpflicht versichert, sondern über eine hudnehalterhaftpflicht.
das? Neu hinzukommende Risiken (Hier: ein Hund) sind für eine
gewisse Zeit bis zu gewissen Deckungssummen mitversichert. IdR
Man darf hier nicht VorsorgeV mit Erweiterung (quantitative Verschlechterung des Risikos) / Erhöhung (qualitative Verschlechterung des Risikos) verwechseln!
Bei Erhöhung und Erweiterung ist es richtig, dass es nur greift, wenn das ursprüngliche Risiko im Vertrag abgedeckt war.
VorsorgeV deckt vollkommen neue Risiken ab, egal ob Hund, Haus oder Pferd…
Nachdem die Halter beider Hunde zur Ruhe gekommen sind, und
sich auch einig waren , das es keine schlimmen Auswirkungen
hatte, kommt die Polizei ,Notarzt ,Krankenwagen mit
Martinshorn und Blaulicht zum Ort des Geschehens,
herrausstellte sich das der kellner ohne Wissens der
Beteiligten die Einsatzkräfte angefordert hatte zur Emphörung
der Beteiligten beigetragen hat, da die Sachlage bereits
geklärt war.
Empörend finde ich die beschriebene Empörung der Beteiligten. Um das klarzustellen: die Reaktion / das Handeln des Kellners ist in keiner Weise zu beanstanden. Die Situation war nicht eindeutig und der Notruf ist dann die richtige Reaktion. Es gibt schon genug Menschen, die es nicht interessiert, was in der Umgebung passiert…
Über die eingesetzten Rettungsmittel entscheidet übrigens nicht der den Notruf absetzende sondern die entsprechenden Leitstellen.