Hallo,
mal angenommen, ein Mehrfamilienhaus wird an Personen a,b,c und d zu gleichen Teilen vererbt. Person a wohnt in diesem Haus. Könnten die anderen Personen darauf bestehen, ihren Anteil ausgezahlt zu bekommen?(Erbe a hätte das Geld nicht zur Verfügung) Könnten b,c und d ihren Anteil ohne Zustimmung von a verkaufen? Bestehen reelle Chancen, das jemand „Anteile“(also Erbanteil von b,c oder d) an einem Haus kauft?
Ich finde, Erbe a hätte hier irgendwie das grösste Problem.
Danke,
Anja
Haus. Könnten die anderen Personen darauf bestehen, ihren Anteil ausgezahlt zu bekommen?
Ja, nur wenn a das nicht bezahlen kann, wird das nichts nützen.
Verfügung) Könnten b,c und d ihren Anteil ohne Zustimmung von a verkaufen?
Da bin ich nicht sicher. Was sie auf jeden Fall ohne Zustimmung von a tun können, ist die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, das Haus nach WEG zu teilen und die eizelnen Wohnungen zu verkaufen. Allerdings ist dazu die Zustimmung von a und eine finanzielle Investition nötig.
Hallo,
bei Streit gibt es nur eine Möglichkeit: Teilungsversteigerung.
A kann dann seine Wohnung ersteigern.
LG
R
Hallo,
meine Antwort möchte wahrscheinlich a,b,c oder d nicht hören, denn so bekommt man ein Erbe auch vernichtet, nur um den schnellen Euro zu machen.
Mein Rat an a,b,c und d ist, einigt euch innerhalb der Familie, sonnst verdienen nur die Anwälte und das Gericht !
Man spricht aus Erfahrung
Gruß
Wolfgang
Hi,
großes Sternchen von mir! Wir teilen Deine Erfahrung gerade…
LG
Tina