ich will mal kurz die Situation schildern:
Es gibt ein Mitglied im Verein, der ehrenamtlich diverse hochwertige Flyer (inkl. seiner selbstgeschossenen Bilder) für den Verein erstellt und gedruckt hat.
Nun ist es so, dass das Mitglied sich weigert die elektronische Form des Flyers an den Vorstand zu geben, da es schließlich sein „kreatives Gut“ darstellt und er nicht möchte, dass der Verein dadurch nun Geld sparen würde (durch diverse Kappeleinen hat sich der Verein eine neue Druckerei gesucht und benötigt hierzu nun die Rohdaten).
Ist er im Recht, wenn er sagt es ist sein kreatives Gut, obwohl er ehrenamtlich für den Verein arbeitet? Das ist doch ein Widerspruch insich!
Welche Möglichenkeiten bestehen hier?
Ich würde mich um eine rege Diskussion sehr freuen.
Hallo M.
das Mitglied hat ehrenamtlich für den Verein gearbeitet. (Der Verein hat etwas bekommen, was er sonst bezahlen müsste). Der Verein hat keinen Rechtsanspruch, dass diese kostenfreie Arbeit weiter geleistet wird. Dazu gehört auch die Abtretung von Nutzungsrechten.
Die Erstellung von Flyern und Fotos ist wahrscheinlich auch nicht der Satzungszweck, so dass man dem Mitglied nicht unterstellen kann, dass er plötzlich seine satzungsgemäße Mitarbeit eingestellt hat.
Wenn der Verein Nutzungsrechte haben möchte, muss er das vertraglich vereinbaren. Wenn der Vorstand etwas helle gewesen wäre, hätte man das zu einer Zeit gemacht, als man sich noch vertragen hat.
Grüße
Ulf
Ist er im Recht, wenn er sagt es ist sein kreatives Gut,
obwohl er ehrenamtlich für den Verein arbeitet?
Ja, ich denke schon. Er war weder ein Angestellter des Vereins noch gibt es einen schriftlichen Vertrag, in dem der Unfang der Nutzungsrechtsübertragung explizit aufgeführt wurde. Deswegen ist mE davon auszugehen, daß sich die Nutzungsrechtsübertragung tatsächlich nur auf die frühere Flyer-Produktion beschränkt hat. Ein Anspruch auf die Herausgabe irgendwelcher „Rohdaten“ gibt mE es nicht. Selbst wenn dem Verein „Rohdaten“ in Form eines druckfähigen PDFs vorlägen, wäre ein Nachdruck nicht erlaubt. Andere Rohdaten als Druckvorlagen - wie zum Beispiel InDesign-Dateien - werden von Grafikern meistens sowieso nur gegen Ablöse herausgegeben.
Ich würde mich um eine rege Diskussion sehr freuen.
Die wird gar nicht so rege sein. Wie die beiden Vorposter sehe auch ich keinen Grund, warum der Verein die elektronischen Daten bekommen sollte. Ergänzend dazu: Der Verein hat auch kein Recht, den alten Flyer zu scannen o.ä. und nachzudrucken oder auch nur die Bilder zu verwenden, die das Mitglied geschossen hat.
Ist er im Recht, wenn er sagt es ist sein kreatives Gut,