Gesetz z. Schutz d. Jugend in der Öffentlichkeit

Hallo Wisende,

Straßenfeste am laufenden Band. An Ständen mit Alkoholausschank sieht man oftmals den §4 des Gesetz z. Schutz d. Jugend in der Öffentlichkeit angeschlagen (Alkoholverkauf an Jugendliche). Ist der Aushang Pflicht oder hat es sich nur Abschreckung und als Argumentationshilfe gegen uneinsichtige Jugendliche eingebürgert?

Danke für Eure Hinweise.

Wolfgang D.

§ 3 Bekanntmachung der Vorschriften
(1) Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs. 7 durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Ist der Aushang Pflicht

Ja. Alle gastgewerblichen Unternehmer sind dazu verpflichtet.