Hallo liebe Mitleser & -innen,
mal angenommen, man wohnt in einem Dreifamilienhaus. Der Vermieter wohnt mit darin und man ist mit dem sogar befreundet. Dieser ist im Urlaub und man bekommt die Sorge aufgetragen, sich in Abwesenheit um Garten etc zu kümmern und Verantwortung zu übernehmen.
Nur mal so als Einleitung.
Jetzt sitzt man mit Frau und seinen Kindern im Garten und lässt die Kinder (Zwillinge, 8 Monate) im Planschbecken baden. Dabei hört man ruhige Musik (also nichts dramatisches, sondern eher als Lounge- bzw. Chillout-Musik einzuordnen. Diese hat man in einer Lautstärke, dass man sich noch gesittet unterhalten kann, denn man will ja auch die Kinder nicht „zudröhnen“.
Dann passiert angenommen folgendes: Die Polizei kommt mit einem Streifenwagen auf das Grundstück gefahren, welches mit Zaun und Tor versehen ist. Das Tor ist geöffnet. Die Uniformierten steigen aus und man fragt höflich ob man denn weiterhelfen kann. Und das in einer normalen Unterhaltungslautstärke. Die Polizeibeamten sagen dass man die Musik aus machen soll. Es ist übgns. ca. 17.oo Uhr. Muss man dem dann Folge leisten?
Man verweigert dies. Die Polizei bittet um Ausweis und man gibt diesen. Personalien sind also festgestellt. Dann verweist man die Beamten des Grundes. Diese weigern sich zunächst. Eine Mieterin einer Garage wird bei der einfahrt in diese behindert. Man weist die Beamten erneut darauf hin, einerseits das Grundstück zu verlassen, andererseits die Garageneinfahrt frei zu machen, damit die Dame (78 Jahre alt) diese mit ihrem KFZ befahren kann.
Dürfen Beamte die Einfahrt blockieren? Dürfen sie, nachdem die Personalien sichergestellt sind noch auf dem Grund verweilen? Dürfen sie verlangen, zu der angegebenen Uhrzeit die Musik AUS(!) zu machen? Vor allem wenn man sich in normaler Lautstärke unterhalten kann und nur ein Nachbar mit extremen Leichtreizungen die Streife ruft, weil er nicht ungestört in seinem Garten lesen kann?
Dann angenommen (noch immer auf dem eigenen Grund) nehmen die Polizeibeamten die Daten des Anzeigeerstatters auf. Dieser Nachbar beleidigt in Du Form in Anwesenheit der Beamten den „Störenfried“. Dieser so hingestellte „Störenfried“ untersagt dem Nachbarn ihn in der Du Form anzusprechen, da es dazu nie eine Genehmigung gab. Der Nachbar beleidigt weiter in der Du Form. Er wird erneut darauf hingewiesen das man sich von ihm nicht duzen lassen möchte. Der Beamte unternimmt nichts! Auch die Beleidigungen lässt er unkommentiert. Daraufhin wird der Beamte erneut des Grundes verwiesen. Während man ihm dies mitteilt, hat er - und das ohne erkennbare Gesten des Sprechers - die Hand bereits am Halfter. Dann verlässt er das Grundstück, während die Kollegin bereits beim Nachbarn auf dessen Grund ist. Der Nachbar beleidigt und droht weiter, nun auch die Lebenspartnerin des „Störenfriedes“ mit Aussagen wie „Man muss wohl mal das Jugendamt informieren“. (Unsere Kinder sind - so auch Aussagen von anderen Nachbarn und Freunden - die wohl mit glücklichsten Kinder, die man kennt. Immer umsorgt und weinen fast nie. Die sieht man immer lachen.)Daher wären wir in dieser Annahme eines solchen Falles wie hier geschildert - natürlich auch entspannt und blicken dieser Drohung mit einem Lächeln entgegen. Dennoch eine außerordentlich freche Anmaßung. (Der beschriebene böse Nachbar arbeitet bei der Ausländerbehörde. Er hat sogar schon einen Nachbarn (Grieche, in Deutschland geboren) das Amt auf den Hals gehetzt, er solle seine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen!?! In einem Zaunstreit wurde dieser Grieche soweit beleidigt, dass man gemeint hat, es wurde wohl vergessen in die Gaskammer zu stecken. Und das sind nur Auszüge aus dem Gesprochenen.
Die Beamten haben mittlerweile das Grundstück verlassen, die Kinder sind mittlerweile angezogen - denn der Spaß war nun endgültig vorbei - und Frau und Kinder sind mittlerweile im Haus. Man hört also weiter unverändert- wenn man gemessen hätte, dann wäre sicher die Lautstärke der Musik keine Störung zu dieser Uhrzeit- die gleiche Musik. Man nimmt sich die Stichsäge und beginnt einige Bretter zuzusägen. Die Toreinfahrt wird mit zwei Papiermülltonnen versperrt (Elektrisches Tor, momentan defekt!). Dann kommt ein weiteres Polizeifahrzeug. Die Beamten steigen aus, rollen die Tonnen zur Seite und befahren das Grundstück. Nun sind es vier Beamte die den Grund betreten und die fordern das man die Musik aus machen soll. Es ist mittlerweile ca. 18.00 Uhr. Just in dem Moment war die Musik sogar aus, da die CD zuende war. Die Beamten meinen, der „Störenfriedd“ hätte die Musik jetzt wegen ihres erscheinen aus gemacht. Dies wird dementiert und gleich nachgesehen warum diese aus ist. Der „Störenfried“ sagt das die CD zuende war und schaltet diese sofort ein. In immer noch der gleichen Lautstärke wie zuvor. Man kann sich sogar in der Garage (in der die Anlage steht) unterhalten ohne schreien zu müssen. In diese wurden die Beamten übgns. nicht rein gebeten, sondern folgten dem „Störenfried“ unaufgefordert. Die Musik läuft also wieder und vier Beamte (zwei weiblich, zwei männlich) zwei davon ziemlich aufgebracht, zitternd. Einer der neu hinzugekommenen Beamten verlangt wieder die Musik ganz aus zu machen. Droht damit, den „Störenfried“ in Gewahrsam zu nehmen, wenn er nicht folge leistet. Der „Störenfried“ will gemeinsam mit den Beamten die Garage verlassen. Fühlt sich bedroht und bedrängt. Ein Beamter stellt sich ihm in den Weg. Verlangt wieder die Musik AUS zu machen. Der „Störenfried“ ruft einen Zeugen hinzu und sagt erneut das er mit den Beamten die Garage verlassen will, sich eingeengt und bedroht fühlt, der Beamte sich ihm in den Weg stellt. Erst dann macht der Beamte platz. Will aber wissen wie man die Anlage aus schaltet und tut dies letztlich auch.
Darf er das? Kann er verlangen die Musik AUS zu machen? Hat er bzw. haben die Beamten das Recht in die Garage mit drohender Manier einzudringen, während man sich normal unterhalten kann und somit keine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird? Jetzt das Paradoxe: Die Stichsäge darf man bis um 20.oo Uhr weiterhin benutzen. Dieser viel größere Lärm wird also geduldet?!? Aber Musik dabei hören, auch wenn diese letztlich leiser ist, darf man nicht. Gut, man kann sich jetzt fragen warum hört man dabei Musik, aber dazu sei angemerkt, dass man ja nicht ununterbrochen sägt. Wie oft hat man den Fernseher laufen und schaut nicht hin?
Dürfen die Beamten sich auf die geschilderte Art zufahrt zum Grund verschaffen?
Jetzt verlassen die Beamten das Grundstück und werden gebeten, die Tonnen wieder so hinzustellen. Das lehnen sie ab. Meinen sogar das sie das nicht müssen und auch auf das Grundstück fahren durften, weil ein Schild „Privatgrundstück“ angebracht sei.
Mal angenommen ein solcher Fall würde sich ereignen, was würdet ihr tun? Und zwar in allen Punkten. Nur Interessenhalber - ohne juristische Rechtsberatung. Einen Anwalt - so dieser Nachbar in Anwesenheit der Beamten - können wir uns ja eh nicht leisten. Deswegen ärgert er sich auch, wenn ich einen meiner Sportwagen starte
Natürlich nur angenommen ein solcher Fall ereignet sich wirklich und ich hätte welche…
Klar, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, aber genau genommen will ich diese nicht einzel beantwortet haben, sondern mal wissen, was ist letztlich Recht und Pflicht der Polizei. Wie würdet ihr mit solchen Nachbarn verfahren? Also insges. mal eine Meinung, wie man sich da am besten verhalten kann/ soll/ darf.
Herzliche Grüße aus Bayern (Nee, nicht alle in Bayern sind so)
P.S. Übgns. hat die andere Mitmieterin in unserem Haus sich ganz und gar nicht gestört gefühlt. Hat sogar gemeint das die Musik nicht laut war.
