böse Nachbarn & gerufene Polizei(was dürfen die?)

Hallo liebe Mitleser & -innen,

mal angenommen, man wohnt in einem Dreifamilienhaus. Der Vermieter wohnt mit darin und man ist mit dem sogar befreundet. Dieser ist im Urlaub und man bekommt die Sorge aufgetragen, sich in Abwesenheit um Garten etc zu kümmern und Verantwortung zu übernehmen.

Nur mal so als Einleitung.

Jetzt sitzt man mit Frau und seinen Kindern im Garten und lässt die Kinder (Zwillinge, 8 Monate) im Planschbecken baden. Dabei hört man ruhige Musik (also nichts dramatisches, sondern eher als Lounge- bzw. Chillout-Musik einzuordnen. Diese hat man in einer Lautstärke, dass man sich noch gesittet unterhalten kann, denn man will ja auch die Kinder nicht „zudröhnen“.

Dann passiert angenommen folgendes: Die Polizei kommt mit einem Streifenwagen auf das Grundstück gefahren, welches mit Zaun und Tor versehen ist. Das Tor ist geöffnet. Die Uniformierten steigen aus und man fragt höflich ob man denn weiterhelfen kann. Und das in einer normalen Unterhaltungslautstärke. Die Polizeibeamten sagen dass man die Musik aus machen soll. Es ist übgns. ca. 17.oo Uhr. Muss man dem dann Folge leisten?

Man verweigert dies. Die Polizei bittet um Ausweis und man gibt diesen. Personalien sind also festgestellt. Dann verweist man die Beamten des Grundes. Diese weigern sich zunächst. Eine Mieterin einer Garage wird bei der einfahrt in diese behindert. Man weist die Beamten erneut darauf hin, einerseits das Grundstück zu verlassen, andererseits die Garageneinfahrt frei zu machen, damit die Dame (78 Jahre alt) diese mit ihrem KFZ befahren kann.

Dürfen Beamte die Einfahrt blockieren? Dürfen sie, nachdem die Personalien sichergestellt sind noch auf dem Grund verweilen? Dürfen sie verlangen, zu der angegebenen Uhrzeit die Musik AUS(!) zu machen? Vor allem wenn man sich in normaler Lautstärke unterhalten kann und nur ein Nachbar mit extremen Leichtreizungen die Streife ruft, weil er nicht ungestört in seinem Garten lesen kann?

Dann angenommen (noch immer auf dem eigenen Grund) nehmen die Polizeibeamten die Daten des Anzeigeerstatters auf. Dieser Nachbar beleidigt in Du Form in Anwesenheit der Beamten den „Störenfried“. Dieser so hingestellte „Störenfried“ untersagt dem Nachbarn ihn in der Du Form anzusprechen, da es dazu nie eine Genehmigung gab. Der Nachbar beleidigt weiter in der Du Form. Er wird erneut darauf hingewiesen das man sich von ihm nicht duzen lassen möchte. Der Beamte unternimmt nichts! Auch die Beleidigungen lässt er unkommentiert. Daraufhin wird der Beamte erneut des Grundes verwiesen. Während man ihm dies mitteilt, hat er - und das ohne erkennbare Gesten des Sprechers - die Hand bereits am Halfter. Dann verlässt er das Grundstück, während die Kollegin bereits beim Nachbarn auf dessen Grund ist. Der Nachbar beleidigt und droht weiter, nun auch die Lebenspartnerin des „Störenfriedes“ mit Aussagen wie „Man muss wohl mal das Jugendamt informieren“. (Unsere Kinder sind - so auch Aussagen von anderen Nachbarn und Freunden - die wohl mit glücklichsten Kinder, die man kennt. Immer umsorgt und weinen fast nie. Die sieht man immer lachen.)Daher wären wir in dieser Annahme eines solchen Falles wie hier geschildert - natürlich auch entspannt und blicken dieser Drohung mit einem Lächeln entgegen. Dennoch eine außerordentlich freche Anmaßung. (Der beschriebene böse Nachbar arbeitet bei der Ausländerbehörde. Er hat sogar schon einen Nachbarn (Grieche, in Deutschland geboren) das Amt auf den Hals gehetzt, er solle seine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen!?! In einem Zaunstreit wurde dieser Grieche soweit beleidigt, dass man gemeint hat, es wurde wohl vergessen in die Gaskammer zu stecken. Und das sind nur Auszüge aus dem Gesprochenen.

Die Beamten haben mittlerweile das Grundstück verlassen, die Kinder sind mittlerweile angezogen - denn der Spaß war nun endgültig vorbei - und Frau und Kinder sind mittlerweile im Haus. Man hört also weiter unverändert- wenn man gemessen hätte, dann wäre sicher die Lautstärke der Musik keine Störung zu dieser Uhrzeit- die gleiche Musik. Man nimmt sich die Stichsäge und beginnt einige Bretter zuzusägen. Die Toreinfahrt wird mit zwei Papiermülltonnen versperrt (Elektrisches Tor, momentan defekt!). Dann kommt ein weiteres Polizeifahrzeug. Die Beamten steigen aus, rollen die Tonnen zur Seite und befahren das Grundstück. Nun sind es vier Beamte die den Grund betreten und die fordern das man die Musik aus machen soll. Es ist mittlerweile ca. 18.00 Uhr. Just in dem Moment war die Musik sogar aus, da die CD zuende war. Die Beamten meinen, der „Störenfriedd“ hätte die Musik jetzt wegen ihres erscheinen aus gemacht. Dies wird dementiert und gleich nachgesehen warum diese aus ist. Der „Störenfried“ sagt das die CD zuende war und schaltet diese sofort ein. In immer noch der gleichen Lautstärke wie zuvor. Man kann sich sogar in der Garage (in der die Anlage steht) unterhalten ohne schreien zu müssen. In diese wurden die Beamten übgns. nicht rein gebeten, sondern folgten dem „Störenfried“ unaufgefordert. Die Musik läuft also wieder und vier Beamte (zwei weiblich, zwei männlich) zwei davon ziemlich aufgebracht, zitternd. Einer der neu hinzugekommenen Beamten verlangt wieder die Musik ganz aus zu machen. Droht damit, den „Störenfried“ in Gewahrsam zu nehmen, wenn er nicht folge leistet. Der „Störenfried“ will gemeinsam mit den Beamten die Garage verlassen. Fühlt sich bedroht und bedrängt. Ein Beamter stellt sich ihm in den Weg. Verlangt wieder die Musik AUS zu machen. Der „Störenfried“ ruft einen Zeugen hinzu und sagt erneut das er mit den Beamten die Garage verlassen will, sich eingeengt und bedroht fühlt, der Beamte sich ihm in den Weg stellt. Erst dann macht der Beamte platz. Will aber wissen wie man die Anlage aus schaltet und tut dies letztlich auch.

Darf er das? Kann er verlangen die Musik AUS zu machen? Hat er bzw. haben die Beamten das Recht in die Garage mit drohender Manier einzudringen, während man sich normal unterhalten kann und somit keine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird? Jetzt das Paradoxe: Die Stichsäge darf man bis um 20.oo Uhr weiterhin benutzen. Dieser viel größere Lärm wird also geduldet?!? Aber Musik dabei hören, auch wenn diese letztlich leiser ist, darf man nicht. Gut, man kann sich jetzt fragen warum hört man dabei Musik, aber dazu sei angemerkt, dass man ja nicht ununterbrochen sägt. Wie oft hat man den Fernseher laufen und schaut nicht hin?

Dürfen die Beamten sich auf die geschilderte Art zufahrt zum Grund verschaffen?

Jetzt verlassen die Beamten das Grundstück und werden gebeten, die Tonnen wieder so hinzustellen. Das lehnen sie ab. Meinen sogar das sie das nicht müssen und auch auf das Grundstück fahren durften, weil ein Schild „Privatgrundstück“ angebracht sei.

Mal angenommen ein solcher Fall würde sich ereignen, was würdet ihr tun? Und zwar in allen Punkten. Nur Interessenhalber - ohne juristische Rechtsberatung. Einen Anwalt - so dieser Nachbar in Anwesenheit der Beamten - können wir uns ja eh nicht leisten. Deswegen ärgert er sich auch, wenn ich einen meiner Sportwagen starte :wink: Natürlich nur angenommen ein solcher Fall ereignet sich wirklich und ich hätte welche…

Klar, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, aber genau genommen will ich diese nicht einzel beantwortet haben, sondern mal wissen, was ist letztlich Recht und Pflicht der Polizei. Wie würdet ihr mit solchen Nachbarn verfahren? Also insges. mal eine Meinung, wie man sich da am besten verhalten kann/ soll/ darf.

Herzliche Grüße aus Bayern (Nee, nicht alle in Bayern sind so)

P.S. Übgns. hat die andere Mitmieterin in unserem Haus sich ganz und gar nicht gestört gefühlt. Hat sogar gemeint das die Musik nicht laut war.

Hi
Zimmerlautstärke ist die Lautstärke die IM Zimmer hörbar ist, nicht ausserhalb. Musik im Garten, bei der man sich „noch“ unterhalten kann… kann schon einen Nachbarn stören, oder? Ich denke dieser Nachbar nennt euch „böse Nachbarn“.
A

Hallo,

ich würde diese Frage in stark verkürzter Form in Polizei und Kriminalistik stellen, bzw. mit dem Moderator dieses Brettes besprechen, ob man nicht dorthin verschieben könnte.

Du willst ja wissen, was die Polizei darf, und was nicht. Ich finde dort passt die Frage besser hin.

ms

Na Zimmerlautstärke ab 20. bzw. 22.00 Uhr (da kommunal geregelt) halte ich ja auch ein. Und dieser Nachbar beschwerte sich ja auch schon über andere Nachbarn, die in ihrer Garage von einem Miniradio Musik laufen haben. (Also so ein Brüllwürfel, der nun wirklich nicht in der Lage ist enorme Beschallung vorzunehmen) Auch über Staubsaugergeräusche haben die sich schon über andere Nachbarn beschwert. Ich möchte nochmals ausdrücklich auf die Uhrzeiten an einem normalen Werktag hinweisen!!!

Dane auch für den Hinweis des anderen Antworters, ob dieser Beitrag hier richtig eingeordnet ist. Da ich unschlüssig war, weil hier ja zwei Rechtsfragen zu behandeln sind (Nachbarn-laute Musik, Polizei - dürfen die das) hab ich es eher allg. einsortiert.

Und die Frage, warum darf man laute Handwerksgeräte betreiben, während leidere Musik verboten sein soll, bleibt gänzlich ungeachtet… bisher.

Freue mich auf konstruktive Antworten.

vlg

Mal angenommen ein solcher Fall würde sich ereignen, was
würdet ihr tun? Und zwar in allen Punkten.

Hallole,

ich würde das Radio ausmachen und respektieren, dass der Nachbar gerade keine Musik hören will.

Ich meine so: Die Musik, die Du schön findest, muss der Nachbar nicht auch schön finden. Und warum eigentlich aus der Garage heraus?
Wenn Du mit einem hässlichen dicken Bauch im Garten herumläufst, kann er wegschauen - weghören kann er nicht.

Ich höre meist klassische Musik. Durch meine Hörgewohnheiten empfinde ich viele moderne Musikrichtungen, besonders wenn sie mit automatischem Rhythmus einhergehen, oft als eine Art Umweltbelastung.

Ich will mich nicht auf die Seite dieses Nachbarn schlagen - nur eine mögliche andere Perspektive der Situation zeigen.

Schöne Grüsse

Uli

ich würde das Radio ausmachen und respektieren, dass der
Nachbar gerade keine Musik hören will.

der will NIE Musik hören. Er fühlt sich durch alle Geräusche die andere verursachen gestört.

Ich meine so: Die Musik, die Du schön findest, muss der
Nachbar nicht auch schön finden. Und warum eigentlich aus der
Garage heraus?

Richtig, ich erwarte auch garnicht das er meine Musik mag. Jedoch wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass es eher eine Hintergrundmusik war, die wirklich eher zum entspannen einlädt. Und aus der Garage heraus deswegen, weil ich dort „angenommen“ eine Bar habe. Also sozusagen mein Rückzugsraum. Und ich möchte gerne anmerken das die Musik wirklich leise war. Mit 3600 Watt könnte das natürlich auch anders ablaufen. War aber nicht der Fall. Also angenommen wäre das nicht der Fall.Und auch ist mir klar, das die Wahrnehmung eines jeden anders ist. Jedoch gibt es auch ein Immisionsschutzgesetz (Hier in unserem Ort gilt das bayerische, denn Kommunal ist nichts extra geregelt. Wird auch in Zukunft nicht, da dies die Arbeit der Landwirte extrem einschränken würde. So meine Information nach Rücksprache mit der Behörde.) Die darin erlaubten Werte sind lange nicht erzielt worden.

Wenn Du mit einem hässlichen dicken Bauch im Garten
herumläufst, kann er wegschauen - weghören kann er nicht.

Doch, er kann sich Hörschutz aufsetzen. Gibt es z.B. für Sportschützen.

Ich höre meist klassische Musik. Durch meine Hörgewohnheiten
empfinde ich viele moderne Musikrichtungen, besonders wenn sie
mit automatischem Rhythmus einhergehen, oft als eine Art
Umweltbelastung.

Verstehe, höre ich auch. Nur würde ich z.B. Bach oder Mozart auch eher ruhig im Hintergrund hören. Angenommen ich würde einige der Klänge genau in dem Lautstärkevolumen wahrnehmen, wie dies in meinem Beispiel der Fall gewesen wäre, würde ich nie auf die Idee kommen, die Polizei zu rufen. Da würde ich dir ( falls das Du O.K. ist?)niemals einen Strich durch die Rechnung machen.

Und noch zur Info sei angemerkt: An diversen Feiertagen zieht morgens um 6.oo Uhr eine Kapelle durchs Dorf. Zu jeder vollen Stunde ertönen die Kirchturmglocken unserer Dorfkirche, an der wir allesamt übgns. wohnen.

Ich will mich nicht auf die Seite dieses Nachbarn schlagen -
nur eine mögliche andere Perspektive der Situation zeigen.

Sehe ich auch nicht so. Ich habe diese Form schon lange durchgespielt und komme zu der Frage, ob ich evtl. zu Großzügig bin. Hätte ich seine Dampfstrahlaktionen unterbinden lassen sollen? (Den Dreck hat er einfach auf dem Gehweg liegen lassen. Auch da habe ich nichts gesagt. Hat aber ein anderer Nachbar gemacht. Mir wäre das egal gewesen, weil ja eine Straßenreinigung kommt.) Soll ich seine Katzen, die frei auch auf unserem Grund herumlaufen, auf unseren Wiesen ihre „Notdurft“ verrichten, auf meinen Autos rumklettern und mit ihren Krallen Kratzer verursachen, einsperren lassen? Denen also die Freiheit - die ich ihnen ja gönne- nehmen lassen, weil er ein xxx irgendwas ist?

So, und nun mal zu anderen Punkten, bei denen es mal nicht um die Musik geht: Der Mann arbeitet bei einem Amt. Er droht (grundlos) mit Jugendamt. Jetzt bin ich mal gespannt ob jemand hier kundig ist, was das für Konsequenzen für den hat.

ich würde das Radio ausmachen und respektieren, dass der
Nachbar gerade keine Musik hören will.

der will NIE Musik hören.

Das ist doch sein gutes Recht! Es geht Dich einfach nichts an.

Er fühlt sich durch alle Geräusche
die andere verursachen gestört.

Ich habe deine Homepage aufgemacht und die Musik gehört. jetzt verstehe ich den Nachbarn besser!

Ich meine so: Die Musik, die Du schön findest, muss der
Nachbar nicht auch schön finden. Und warum eigentlich aus der
Garage heraus?

Richtig, ich erwarte auch garnicht das er meine Musik mag.
Jedoch wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass es eher
eine Hintergrundmusik war, die wirklich eher zum entspannen
einlädt.

Du kannst ihn doch nicht zwingen, die Einladung anzunehmen.

Und aus der Garage heraus deswegen, weil ich dort
„angenommen“ eine Bar habe. Also sozusagen mein Rückzugsraum.

Aber ich verstehe Dich doch richtig: In der Garage spielt die Musik und du sitzt mt den Kindern im Garten? Das hört sich nicht nach Rücksichtnahme an!

Und ich möchte gerne anmerken das die Musik wirklich leise
war.

Tja, siehe oben.

Mit 3600 Watt könnte das natürlich auch anders ablaufen.
War aber nicht der Fall. Also angenommen wäre das nicht der
Fall.Und auch ist mir klar, das die Wahrnehmung eines jeden
anders ist. Jedoch gibt es auch ein Immisionsschutzgesetz
(Hier in unserem Ort gilt das bayerische, denn Kommunal ist
nichts extra geregelt. Wird auch in Zukunft nicht, da dies die
Arbeit der Landwirte extrem einschränken würde. So meine
Information nach Rücksprache mit der Behörde.) Die darin
erlaubten Werte sind lange nicht erzielt worden.

Willst Du ihn formaljuristisch packen?

Wenn Du mit einem hässlichen dicken Bauch im Garten
herumläufst, kann er wegschauen - weghören kann er nicht.

Doch, er kann sich Hörschutz aufsetzen. Gibt es z.B. für
Sportschützen.

Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst - oder? er soll in seinem Garten einen Gehörschutz tragen?

Ich höre meist klassische Musik. Durch meine Hörgewohnheiten
empfinde ich viele moderne Musikrichtungen, besonders wenn sie
mit automatischem Rhythmus einhergehen, oft als eine Art
Umweltbelastung.

Verstehe, höre ich auch. Nur würde ich z.B. Bach oder Mozart
auch eher ruhig im Hintergrund hören.

Musik hören verstehe ich anders - aber das lassen wir hier besser.

Angenommen ich würde
einige der Klänge genau in dem Lautstärkevolumen wahrnehmen,
wie dies in meinem Beispiel der Fall gewesen wäre, würde ich
nie auf die Idee kommen, die Polizei zu rufen. Da würde ich
dir ( falls das Du O.K. ist?)niemals einen Strich durch die
Rechnung machen.

So sind die Leute verschieden…

Und noch zur Info sei angemerkt: An diversen Feiertagen zieht
morgens um 6.oo Uhr eine Kapelle durchs Dorf. Zu jeder vollen
Stunde ertönen die Kirchturmglocken unserer Dorfkirche, an der
wir allesamt übgns. wohnen.

Ich will mich nicht auf die Seite dieses Nachbarn schlagen -
nur eine mögliche andere Perspektive der Situation zeigen.

Sehe ich auch nicht so. Ich habe diese Form schon lange
durchgespielt und komme zu der Frage, ob ich evtl. zu
Großzügig bin. Hätte ich seine Dampfstrahlaktionen unterbinden
lassen sollen? (Den Dreck hat er einfach auf dem Gehweg liegen
lassen. Auch da habe ich nichts gesagt. Hat aber ein anderer
Nachbar gemacht. Mir wäre das egal gewesen, weil ja eine
Straßenreinigung kommt.) Soll ich seine Katzen, die frei auch
auf unserem Grund herumlaufen, auf unseren Wiesen ihre
„Notdurft“ verrichten, auf meinen Autos rumklettern und mit
ihren Krallen Kratzer verursachen, einsperren lassen? Denen
also die Freiheit - die ich ihnen ja gönne- nehmen lassen,
weil er ein xxx irgendwas ist?

Es geht also um einen Nachbarschaftsstreit, für den die Musikgeschichte nur ein kleines Element ist!

So, und nun mal zu anderen Punkten, bei denen es mal nicht um
die Musik geht: Der Mann arbeitet bei einem Amt. Er droht
(grundlos) mit Jugendamt. Jetzt bin ich mal gespannt ob jemand
hier kundig ist, was das für Konsequenzen für den hat.

Sag ich doch: Nachbarschaftsstreit, Neid, Missgunst und und und…
Vielleicht könnt ihr (also du und dein Nachbar) damit zwei jungen Anwälten damit die Fixkosten iher Kanzleien sichern.

Alles Gute

Uli

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hallo :smile:

das klingt ja nach einer ziemlich verfahrenen Situation. Also das Radio ist wohl nicht das einzige was bisher passiert ist oder noch passieren wird.

Fakt ist wohl das sich die Nachbar wohl nicht leiden können. Hin her, her hin, das wird sicht nicht ändern. Im Sinne des Nachbarschaftsfriedens solltet ihr euch da nicht so reinsteigern. Ich komme aus selbiger Situation, letztendlich wurde dann sogar die Polizei gerufen wenn die kinder (!!!) im Garten mit freunden spielen und Lachen. Denkt an eure Kids und versucht die Situation zu mildern. Ich höre auf dem Balkon / Garten auch gerne Musik. Stellt das Radio doch mal da hin und probiert die lautstärke aus. Wenn es bis zum Garten eurer Nachbarn schallt macht es einfach leiser. Ich kann verstehen, dass ihr nicht nachgeben wollt, aber immer dran denken: der KLÜGERE gibt nach. Wenn ihr weiter dort in „ruhe“ leben wollt ist es wohl besser. Auch wenn der Tyrann nicht nur euch nervt, letztenldich wirds wohl nicht besser.

Auch wenn die Polizei im Spiel ist. Macht das Radio aus. So bewahrt ihr die gute Beziehung zu den Beamten. Denn der Nachbar macht sich lächerlich, wenn ihr aggressiv reagiert werden die Beamten eine Anzeige eurerseits sicher anders bewerten.

Ich glaub das mit der Säge wird unter Notwendigkeit verbucht, während Radiohören nicht weiter wichtig ist.

Ich wünsche euch viel Glüch, ich weiß das solche situationen das leben bzw die lebensqualität extrem vermindern/verschlechtern können…

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