Garantie / Gewährleistung auf Elektrogeräte ?

Fiktiver Fall:

Jemand hat letztes Jahr im November (2008) ein Telefon bei einem großen Elektrohändler gekauft.

Jetzt (Juli 2009, also nicht einmal ein Jahr später)) ist es ohne ersichtlichen grund defekt.

Wie lange gilt die gesetztliche Garantie / Gewährleistung und was kann der Händler für vorgehensweisen vorschlagen.

Geld zurück, Ersatz in Form eines gleichwertigen Telefons und/oder einsenden des Gerätes zu Reperatur ???

Wie lange gilt die gesetztliche Garantie / Gewährleistung und

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

was kann der Händler für vorgehensweisen vorschlagen.

Geld zurück, Ersatz in Form eines gleichwertigen Telefons
und/oder einsenden des Gerätes zu Reperatur ???

Alle drei Sachen kann er vorschlagen, aber verpflichtet wäre es erstmal nur zu letzterem.

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren , zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Für den konkreten Fall heißt das:

Möchte der Käufer Ansprüche aus der Sachmängelhaftung/Gewährleistung stellen, muss er den Beweis antreten, dass die Sache schon bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet war.

Besteht eine Garantie, muss der Käufer sich kundig machen, inwieweit diese zum Tragen kommt.

Gruß

S.J.

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

was kann der Händler für vorgehensweisen vorschlagen.

Geld zurück, Ersatz in Form eines gleichwertigen Telefons
und/oder einsenden des Gerätes zu Reperatur ???

Alle drei Sachen kann er vorschlagen, aber verpflichtet wäre
es erstmal nur zu letzterem.

??? Wenn Du die von dir selbst verlinkten Wiki Beiträge gelesen und verstanden hättest, müsste dir klar sein, dass der Händler zu gar nicht verpflichtet wäre, da er einen Anspruch bestreiten könnten und wohl auch würde.

Gruß

S.J.