Hallo,
mal angenommen Frau lebt mit Mann und zwei Kindern zusammen.
Frau hat ein Haus auf Mietkauf (ende 2011), sie ist
vertragsnehmer. Mann und Frau sind nicht verheiratet. Frau
passt auf die beiden gemeinsamen Kinder auf und hat kein
eigenes Einkommen. Mann steckt sein eigenes Geld in den
Mietkauf der Frau wohnt aber selber auch dort. Zusätzlich baut
er das Haus um (Geld, Arbeitskosten, Zeit), beziehungsweise
macht es nach seinen wünschen „wohnlich“. Frau und Mann
streiten wollen sich trennen.
- muss Frau denn mann auszahlen? (wie gesagt selber KEIN
einkommen lediglich das haus was auf ihren namen läuft)
Die Wertsteigerung, die das Haus durch seine Arbeiten erfahren hat, muss sie auszahlen.
Dass er dort gewohnt hat, hat er durch alltägliche Naturalleistungen abbezahlt.
- kann frau einen vergleich machen? also irgendwie: ich kann
dich nicht auszahlen, dann nimm doch als gegenleistung das
haus? (frau sucht sich eine andere wohnung)
Vergleiche kann man immer machen. Funktioniert aber nur, wenn beide Partner dem Vergleich zustimmen.
Der vorgeschlagene Vergleich könnte (es liegen ja keine Zahlen vor) in diesem Fall aber zum Nachteil der Frau sein.
- angenommen der vergleich geht, kann mann das dann ablehnen
und finanzielle mittel fordern (von jemanden der NICHTS hat?)?
Doch ablehnen kann man immer einen Vorschlag. Erst wenn beide einverstanden sind, wird es ein Vergleich.
Dann hat der Mann einen Titel gegen die Frau und kann pfänden.
- kann der unterhalt der Kinder gegen gerechnet werden?
Nein! Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes. Man kann sich aber gegenseitige Quittungen ausstellen. Beispiel: KiU ist 600 Euro und die Zahlpflicht des anderen Elternteiles ist auch 600 Euro. Dann stellt der eine Elternteil eine Quittung aus, dass er 600 Euro Kindesunterhalt bekommen hat und der andere Elternteil eine Quittung, dass Gegenstand zum Wert von 600 Euro bezahlt ist.
- wo bekommt man Hilfe? Anwälte? Sozialamt? Behörden?
Anwälte ja, kann aber teuer werden und ist nicht immer deaskalierend.
Versuchen, dass man einen Termin bei einer Mediation bekommt. Mediation bieten z. B. Caritas oder ähnliches Organisationen an.
- wie sieht es mit dem Unterlaht für die frau aus? steht ihr
Arbeitslosengeld II zu?
Ob sie Betreuungsunterhalt bekommt, hängt vom Alter der Kinder ab.
Fragen über Fragen…habt ihr tipps an wen sich die Frau
wenden kann? beziehungsweise ob ihre Überlegungen in die
richtige richtung gehen?
Mediation oder vielleicht auch den Streit begraben und sich versöhnen (wird wohl ein Wunschgedanken von mir sein).
Gruß
Ingrid