Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe ich bin in diesem Bereich richtig mit meiner Frage.
Mich interessiert ob jemand weiss ob rente aus Frankreich im Falle einer Kontopfändung in Deutschland auch sieben Tage geschützt ist.
Freue mich auf eure Antworten…
Lg
Mikka
Zunächst muss festgestellt werden, das Altersrente als laufende Geldleistung auf dem Konto wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Die 7 Tagesfrist des § 55 I SGB gilt insoweit nicht. Soweit es sich um eine Altersrente handelt gelten also die ganz normalen Vorschriften des § 850k ZPO.