Hallo,
ich hätte eine Frage. Angenommen, ein Patient liegt im Krankenhaus und muss sich übergeben. Dabei spült die Krankenschwester damit zusammen den künstlichen Zahnersatz des Patienten in der Toilette herunter. Wer haftet für einen solchen Schaden?
Hallo,
im Zweifel würde ich sagen: Das Krankenhaus. Allerdings ohne Gewähr.
Was ich aber machen würde: Bei den Abwasserbetrieben nachfragen. So bescheuert dsa erst einmal klingt, die fischen die Dinger auch aus dem Netz raus…
LG Petra
Hallo,
Was ich aber machen würde: Bei den Abwasserbetrieben
nachfragen. So bescheuert dsa erst einmal klingt, die fischen
die Dinger auch aus dem Netz raus…
Ähm … das wird nix. Das große wird am Anfang zwar abgesiebt aber da kommt keiner mehr rann, das wird sofort verworfen.
Grüße
Danke euch! Da ist wohl nichts mehr zu machen, aber irgendwie muss das Krankenhaus bzw. die Krankenschwester dafür haften, oder?
Hallo,
die Vermutung liegt nahe, dass das Kh versicher ist.
Ich arbeite selber im Kh und hab ner Patientin mal die Brille kaputt macht. (aber die hat sie halt auch super doof hingelegt *grummel*
Aber da hat das die Klinik die Kosten übernommen.
Kann passieren, ist halt aber doof.
Einfach an die PDL wenden, die wird sich darum kümmern oder an die richtige Stelle verweißen.
Gruß
Hallo,
die Vermutung liegt nahe, dass das Kh versicher ist.
Kommt aufs KH an, wie die versichert sind. Im Zeiten allgemeiner Sparmaßnahmen kann versucht werden ,das auf die Krankenschwester abzuwälzen. Sollte zwar nicht sein, kommt aber immer öfter vor.
Gruß
Elke
Hallo,
die Vermutung liegt nahe, dass das Kh versicher ist.
Kommt aufs KH an, wie die versichert sind. Im Zeiten
allgemeiner Sparmaßnahmen kann versucht werden ,das auf die
Krankenschwester abzuwälzen. Sollte zwar nicht sein, kommt
aber immer öfter vor.
Richtig, sollte nicht sein, denn alles Fehlverhalten (außer vorsätzliches) trögt die Klinik.
Falls sie sich weigert: springt dann die Privathaftpflicht der Krankenschwester ein)
Gruß
Elke
Grüße
Jessica
Falls sie sich weigert: springt dann die Privathaftpflicht der
Krankenschwester ein)
die Privathaftpflicht zahlt doch nicht für Vorfälle am Arbeitsplatz, oder? Ich dachte, dafür gibts die Berufshaftpflicht?
Vielen Dank an alle, mal sehen was am Montag rauskommt.
LG