Rückgaberecht PC aus Ladengeschäft

Guten Tag,

wenn man bei einem „Händler um die Ecke“ einen zusammengestellten PC ohne Betriebssystem erwirbt und erst zu Hause bei der Software-Installation feststellt, dass einzelne Rechnerkomponenten nicht dem ursprünglichen Angebot entsprechen, hat man dann irgendwelche Rückgaberechte?

Mal ein Beispiel:

  • 750 GB SATA Festplatte (laut Angebot), tatsächlich aber nur 500 GB SATA + 200 GB IDE
  • 550 W Netzteil (laut Angebot), tatsächlich nur 460 W

Ich bin gespannt auf Eure Antworten :smile:

Hallo,

wenn man bei einem „Händler um die Ecke“ einen
zusammengestellten PC ohne Betriebssystem erwirbt und erst zu
Hause bei der Software-Installation feststellt, dass einzelne
Rechnerkomponenten nicht dem ursprünglichen Angebot
entsprechen, hat man dann irgendwelche Rückgaberechte?

Nein. Der Verkäufer muss aber Nachbessern, sprich die Sache so liefern, wie es vertraglich vereinbart wurde. Siehe auch § 433,434,437 und 438 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB

Gruß

S.J.

Hmmm … danke erst mal für die schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde also ein skrupelloser Computer-Händler völlig legal handeln, wenn er seinen Kunden minderwertigere Produkte verkauft als er in seinen Angeboten versprochen hat. Nur für den Fall, dass der Kunde entsprechende Fachkenntnisse hat und in der Lage ist, die minderwertigen Komponenten in seinem neuen Rechner zu identifizieren bzw. daraufhin auch zu reklamieren, müsste der Händler dann nachträglich doch noch zu seinem Angebot stehen.

Jemand, der sich damit auskennt, würde sich aber sicherlich seinen Rechner selber zusammenbauen. Daher würden wohl die meisten Laien nicht einmal mitbekommen, dass sie übers Ohr gehauen wurden solange der Rechner funktioniert. Ein ziemlich gutes Geschäft für den hypothetischen Händler.

Könnte man in so einem Falle nicht auch von einem Betrug bzw. arglistiger Täuschung ausgehen? Müsste der verständlicherweise ziemlich enttäuschte Kunde dann tatsächlich darauf vertrauen, dass der Händler bei der Nachbesserung vernünftig arbeitet? Also, wenn mich jemand betrügen würde, dann könnte ich ihm kein zweites Mal vertrauen.

Hallo,

richtig verstanden habe, dann würde also ein skrupelloser
Computer-Händler völlig legal handeln, wenn er seinen Kunden
minderwertigere Produkte verkauft als er in seinen Angeboten
versprochen hat.

nein. natürlich nicht. Wenn dem ganzen Vorsatz zugrunde liegt, wäre das Betrug.

Könnte man in so einem Falle nicht auch von einem Betrug bzw.
arglistiger Täuschung ausgehen? Müsste der verständlicherweise
ziemlich enttäuschte Kunde dann tatsächlich darauf vertrauen,
dass der Händler bei der Nachbesserung vernünftig arbeitet?

Dazu gehört, wie gesagt, Vorsatz, der zu beweisen wäre. Nun ist aber nicht immer so, dass ein Umstand zu Ungunsten des Kunden immer Betrug ist. In der Regel ist die Ursache schlicht ein Fehler ursächlich. Ich denke jeder macht Fehler und reagiert verschnupft, wenn ihm dann gleich Vorsatz und kriminelle Energie unterstellt wird.

Gruß

S.J.

Dazu gehört, wie gesagt, Vorsatz, der zu beweisen wäre. Nun
ist aber nicht immer so, dass ein Umstand zu Ungunsten des
Kunden immer Betrug ist. In der Regel ist die Ursache schlicht
ein Fehler ursächlich. Ich denke jeder macht Fehler und
reagiert verschnupft, wenn ihm dann gleich Vorsatz und
kriminelle Energie unterstellt wird.

Bei EINEM einzigen Umstand würde ich vielleicht auch davon ausgehen, dass es eventuell nur ein Fehler/Versehen war und nicht gleich mit bösen Wörtern wie „Betrug“ daherkommen.

Ich greife jetzt noch mal auf das Beispiel aus meinem ersten Artikel zurück. Im Verkaufsgespräch wäre die Rede von einem bestimmten PC-Angebot, welches auch auf der Internetseite des Verkäufers zu sehen wäre. Der Verkäufer würde darauf hinweisen, dass die entsprechende Grafikkarte aus dem Angebot gerade nicht auf Lager sei, er dafür aber eine „gleichwertige“ Grafikkarte mit sogar doppeltem Arbeitsspeicher als Ersatz einbauen würde. Das klänge dann sogar noch vorteilhafter für den theoretischen Kunden.

Bei der Überprüfung zu Hause und durch eine Preisrecherche im Internet würde der Kunde dann feststellen, dass die eingebaute Ersatz-Grafikkarte nur halb so viel kostet wie die eigentlich vorgesehene. Außerdem wäre der Miditower mit 550W-Netzteil nur noch ein Miditower mit 460W-Netzteil. Und das Gravierendste: die eigentliche moderne 750GB-SATA-Festplatte wäre nur noch eine 500GB-SATA-Festplatte + einer veralteten 200GB-IDE-Festplatte, also insgesamt 50GB weniger und ein teilweise veraltetes System.

Zudem würde der Kunde noch weitere Nachteile feststellen, über die er sich jedoch gar nicht weiter beklagt, weil diese im Angebot auch nicht detailliert beschrieben waren. Wenn beispielsweise das Motherboard insgesamt auf 16 GB Arbeitsspeicher aufgerüstet werden kann, die 4 GB aus dem Angebot aber bereits als 4 einzelne 1GB-Riegel alle Steckplätze des Motherboards belegen würden.

Eine derartige Anhäufung von Abweichungen wäre dann wohl kein Versehen mehr oder? Der theoretische Kunde hätte es meiner Meinung nach zumindest verdient gehabt, dass der Händler ihn bei der Übergabe über die Abweichungen informiert und eventuell wenigstens teilweise die Preisersparnis bei der Grafikkarte an den Kunden weitergibt.

Hallo,

generell: Es kann auch ein Versehen sein, in dem z.B. der VK die falsche Zusammenstellungsliste hatte und somit ausversehen den falschen PC zusammensetzte - kann auch vorkommen. Sowas kann meist auch recht schnell überprüft werden, in dem man den VK freundlich auf seinen Fehler hinweist :wink:

Zudem würde der Kunde noch weitere Nachteile feststellen, über
die er sich jedoch gar nicht weiter beklagt, weil diese im
Angebot auch nicht detailliert beschrieben waren. Wenn
beispielsweise das Motherboard insgesamt auf 16 GB
Arbeitsspeicher aufgerüstet werden kann, die 4 GB aus dem
Angebot aber bereits als 4 einzelne 1GB-Riegel alle
Steckplätze des Motherboards belegen würden.

Das ist relativ - hast der Kunde 4GB Ram gekauft oder 4GB Ram in einem Riegel? Wenn ersteres kann es frei eingebaut werden, wie der VK lust hat. Zudem ist die Splittung auf 4x1GB von vorteil, weil dabei der Ram schneller reagiert und angesprochen werden kann, da gibts so ne lustige „Vorteilsaufteilung“. Und da die Systeme eh maximal 4GB verwalten können stellt es für den Kunden an sich keine Verschlechterung dar. Ich würde mich als VK auch nicht genötigt fühlen nur einen Riegel einzubauen wenn es nicht explizit vereinbart wäre, sondern eben das günstigeste nehmen.

Grüße

Dass der Kunde sich über die Aufteilung des Arbeitsspeichers wundern würde, hätte in dem theoretischen Beispiel nur daran gelegen, dass der VK ihm im Vorabberatungsgespräch davon abgeraten hätte, den Arbeitsspeicher zu splitten. Da dies aber - wie gesagt - im Angebot auch nicht explizit aufgeführt war, hat der Kunde es auch gar nicht mit in seine Reklamationsliste aufgenommen, sondern sich nur darüber gewundert.

Stattdessen hat der Kunde eine (den Umständen entsprechend) freundliche E-Mail an den VK gesendet, in der er den VK über die festgestellten Angebotsabweichungen informiert, seine Enttäuschung kundtut und fragt, welche Vorgehensweise der VK nun vorschlägt. Die Antwort des VK blieb jedoch bisher aus.