Ist die rechnung korrekt

Guten Tag,

man hat eine geburtstagsparty für ein kind in einem indoorspielplatz bestellt, laut werbung die man auf jedem tisch bis heute findet, soll das geburtstagskind gratis feiern, und ein überraschungsgeschenk bekommen, für die gastkinder müsste man 12 euro pro person bezahlen die kinder sollten einen kuchen, pizza und getränke bekommen, die party sollte 2,5 std dauern.
alles war ok, bis zur abrechnung. die chefin hat alle kinder in die rechnung gestellt mit der begründung, dass man nur zu 5 gefeiert hat und die preisen in flyer für partys ab 7 personen gelten. und dass müsste man aus dem internet wissen und die flyer einfach nur druckfehler haben. die dame meint dass auf ihrer hompage bei dem „geburtstagskind“ ein sternchen ist und ganz unten steht, dass es für partys ab 7 kinder gillt, Kunde hat allerdings die party bei ihr im laden bestellt, persönlich die flyer besprochen, an einem anderm tag einzahlung gemacht- nie hat sie von 7 kindern gesprochen, auch bei der telefonische bestättigung 1 tag vor dem geburtstag, kunde hat auch nie die homepage angeschaut. ja, hätte er es früher gewusst von dem ganzen, hätte er vielleicht woanders feier gemacht. muss er die rechnung so bezahlen wie die preisen im internet stehen oder doch so wie man das abgesprochen haben?
die chefin jetzt eine rechnung zugeschickt, in der stehen: zutritt für 5 kindern speiesen u getränke ergeben ein betrag in höche von 69,55. hier steht nichts von einbezahlten 20 euro, was müsste man dann zahlen,
bitte um aufklärung
danke im voraus

man hat eine geburtstagsparty für ein kind in einem
indoorspielplatz bestellt, laut werbung die man auf jedem
tisch bis heute findet, soll das geburtstagskind gratis
feiern, und ein überraschungsgeschenk bekommen,

Ab hier war nur noch Rauschen. Der Verzicht auf Großschreibung und Absätze macht den Text nahezu unleserlich, so daß der potentielle Antworter zum nächsten Artikel weiterzieht.

Gruß
Christian

Hallo bibi,

5 Kinder á 12 Euro macht bei mir 60 Euro. Abzüglich 20 Euro Anzahlung bleiben also 40 Euro zu zahlen.

Sind im Flyer tatsächlich falsche Angaben, so kann man eventuell um die 12 Euro für das Geburtstagskind streiten, aber Sinn macht das nicht und ist angesichts der etwas konfusen Darstellung auch nicht unbedingt nachvollziehbar.

Gruß!

Horst

Hallo!
Die Rechnung 5 x 12 ist mir schon klar.
Es wurde aber mündlich ausgemacht, dass das Geburtstagskind gratis feiert. 12 Euro sind zwar nicht viel, es geht einfach nur ums Prinzip.
Falls man diese „überhöchte“ Rechnung akzeptiert, darf man einfach so die früher eingezahlte 20 Euro weniger überweisen?
Mir kommt das ganze etwas komisch vor, als möchte man jemandem abzocken. Wenn man jetzt weitere 69,55 überweist, ist man weit über geplanten 4 x 12= 48 € plus eventuell Kaffee. In der Rechnung wurde alles zusammen berechnet, 5 Party-Kinder und Kaffee u.s.w. für Erwachsenen, müsste da nach MwSt. stehen?
Sorry, habe absolut keine Ahnung!
Danke!

„Erwachsene“ können da nicht dabei gewesen sein, sonst gäbe es diese Frage gar nicht.

Gruß!

Horst

Danke Horst!

Keine Ursache, Bibi,

wir lernen alle ständig weiter. Und manchmal lernen wir einfach nur, dass wir unsere Frage so stellen müssen, dass sie auch verstanden wird.

Oder eben auch, dass wir einfach im Unrecht sind.

Hauptsache, wir lernen.

Gruß!

Horst (,der da keine Ausnahme ist.)

Hallo!

Es ist mir ja fast ein bisschen peinlich, aber ich habe die Frage durchaus verstanden und fand das gar nicht so schwer. Ich weiß auch nicht, was daran kindisch sein soll, wenn die Frage geklärt werden soll, ob jemand 60 Euro verlangen kann, wenn ihm nur 48 zustehen. Vielleicht solltest Du den Beispielfall dahingehend abändern, dass jedes Kind EUR 1.200 kostet, damit die Rechtsfrage auch von denen ernst genommen wird, die das Recht nur in Euros messen.

Nun - ich gehöre jedenfalls nicht dazu, und gebe Dir damit jetzt die erste ernstzunehmende Antwort. Es kommt nämlich darauf an, was von den Parteien vereinbart worden ist. Und wenn der Prospekt bei den Verhandlungen eine Rolle gespielt hat, dann ist das vereinbart worden, was da drin steht. Keinesfalls können AGB Vertragsbestandteil werden, die irgendwo im Internet abgelegt sind, wenn der Vertragsschluss im Laden geschah.

Die Antwort lautet also: Es sind für die Kinder noch EUR 28,- zu zahlen.

Hallo Horst!
Du bist ein Helfer! Ich bedanke mich herzlichst!
Da Du so alles weißt, könntest du mir bitte nur noch etwas klären?
Wenn einer eine Rechnung per Post bekommt, und da nur ein Betrag steht ohne Auflisten von den Leistungen die man bezahlen müsste? Müsste da etwas von Anzahlung stehen? und Restbetrag? und - muss man nicht in einer Rechnung Nettobetrag aufweißen? und MwSt.
Wenn man eine übliche Restaurantrechnung anschaut- steht da alles genau.
Der Kunde fragt dazu - ob wenn er nur die Differenz bezahlt, muss er noch fürchten, dass weitere Rechnung kommt-Beleg für Anzahlug ist vorhanden?
Gibt es dazu welche Gesätze, die man sich anschauen kann?
Danke im Voraus!

Habe Gnade für meine Schreibfehler! nicht jeder in dem Forum ist deutsche Herkunft
Aber wie Du sagst- man lernt immer was dazu!

gruß.bibi