Ausgangslage:
Ich kenne jm., der verkauft Einrichtungen und will nun Makler, Bauträger etc. anschreiben, ob sie ihn nicht an ihre Kunden weiterempfehlen können. Für ihre Empfehlung will er ihnen einen kleinen Geldbetrag in Aussicht stellen.
Frage:
Ist sowas rechtlich erlaubt? Wenn nein, kann er ihnen dann in einem Schreiben eine Partnerschaft und eine Beteiligung (in welcher Form auch immer) an seinen Küchenverkäufen anbieten?
es gibt ein paar Berufsgruppen, die für sich selbst nicht Werbung machen dürfen: Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker sind mir bekannt.
Hintergrund dieses Werbeverbotes sind die ominösen Standesrichtlinien, deren Geltung und Bedeutung immer wieder neu in Frage gestellt wird.
Jemand, der Kücheneinrichtungen verkauft, darf meines Wissens ohne Probleme auch für sich werben.
Die Grenze wird sicherlich dort sein, wo diese Werbung zur Belästigung für andere wird. Zur Not werden diese sich dann aber schon wehren, wenn sie diese Werbung nicht wollen.
Gruß, bebro
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Hi Bebro,
danke für deine Antw. Aber es ging mir nicht um eine generelle Werbung - die ist ok. Sondern ob man im Brief direkt und ungeschminkt eine Provision/Beteiligung anbieten darf, wenn der Empfänger eine Küche empfiehlt und es daraufhhin zum kauf kommt. Oder ob es - durch Wettbewerbsverzehrung, unlautere Werbung oder was weiß ich - nicht erlaubt ist, so offen praktisch Geld anzubieten.
cu, Brigitte