Erlaubt? Beteiligung in Brief anbieten für Empfehl

Ausgangslage:
Ich kenne jm., der verkauft Einrichtungen und will nun Makler, Bauträger etc. anschreiben, ob sie ihn nicht an ihre Kunden weiterempfehlen können. Für ihre Empfehlung will er ihnen einen kleinen Geldbetrag in Aussicht stellen.

Frage:
Ist sowas rechtlich erlaubt? Wenn nein, kann er ihnen dann in einem Schreiben eine Partnerschaft und eine Beteiligung (in welcher Form auch immer) an seinen Küchenverkäufen anbieten?

Kennt sich jm. damit aus?
Danke, brigitte

Hallo Brigitte,

es gibt ein paar Berufsgruppen, die für sich selbst nicht Werbung machen dürfen: Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker sind mir bekannt.

Hintergrund dieses Werbeverbotes sind die ominösen Standesrichtlinien, deren Geltung und Bedeutung immer wieder neu in Frage gestellt wird.

Jemand, der Kücheneinrichtungen verkauft, darf meines Wissens ohne Probleme auch für sich werben.

Die Grenze wird sicherlich dort sein, wo diese Werbung zur Belästigung für andere wird. Zur Not werden diese sich dann aber schon wehren, wenn sie diese Werbung nicht wollen.

Gruß, bebro

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Hi Bebro,
danke für deine Antw. Aber es ging mir nicht um eine generelle Werbung - die ist ok. Sondern ob man im Brief direkt und ungeschminkt eine Provision/Beteiligung anbieten darf, wenn der Empfänger eine Küche empfiehlt und es daraufhhin zum kauf kommt. Oder ob es - durch Wettbewerbsverzehrung, unlautere Werbung oder was weiß ich - nicht erlaubt ist, so offen praktisch Geld anzubieten.
cu, Brigitte

Mache ich jeden Tag so :smile:
Hallo,

Provisionen für die Vermittlung von Kunden sind doch marktüblich, ich mache das jeden Tag wie viele andere
Händler auch.

Ich verschaffe Mobilfunkbetreibern neue Kunden und
bekomme hierfür Provision. Das kann man mit deinem
Fall doch sicherlich vergleichen, oder ?

Ich verschaffe einem großen gelben Stromkonzern
ebenfalls Kunden gegen Provision. Umsonst würde es
ja auch keiner machen.

Also alles normal und meines Erachtens rechtlich ok.
Schöne Grüße

Oliver