Kosten Geh-/ Radweg ?

Hallo,
Stadt A beabsichtigt den Ausbau eines Geh-/ Radweges.Die Kosten werden auf die anliegenden Grundstueckseigentuemer umgelegt.

  • Muss die Stadt dafuer Kostenvoranschlaege einholen?

-Besteht eine Auskunftspflicht der Stadt gegenueber den Eigentuemern ueber die (wahrscheinliche) Hoehe der anfallenden Kosten ?

  • Ein durchgehendes Grundstueck liegt zwischen zwei Strassen.Muesste dann in gleicher Hoehe fuer den Ausbau der Strasse an beiden Seiten gezahlt werden ?

-Wenn eine Wegegerechtigkeit besteht, die den Eigentuemern und Bewohnern allein den Zugang zu einer dieser Strassen gestattet,sind die Eigentuemer des Grundstuecks dennoch an den Geh - / Radwegkosten zu beteiligen?

Hat jemand auf diesem Gebiet bereits Erfahrungen gesammelt ?

Gruss,
dom

Hallo,

  • Muss die Stadt dafuer Kostenvoranschlaege einholen?

Das kommt auf den Umfang an, in der Regel wird eine Ausschreibung nötig sein.

-Besteht eine Auskunftspflicht der Stadt gegenueber den
Eigentuemern ueber die (wahrscheinliche) Hoehe der anfallenden
Kosten ?

Das gesamte Verfahren wird in der Regel öffentlich im Bauausschuß behandelt, da kommen auch die Kosten zur Sprache. Falls man nicht selbst hingeht, kann man die Protokolle in der Regel einsehen.

  • Ein durchgehendes Grundstueck liegt zwischen zwei
    Strassen.Muesste dann in gleicher Hoehe fuer den Ausbau der
    Strasse an beiden Seiten gezahlt werden ?

Das regelt die kommunale Satzung. Für besonders „betroffene“ Grundstücke (meist Eckgrundstücke) gibt es oft Sonderregelungen. Ist es wirklich nur ein Grundstück (mit einem Grundbucheintrag), das von zwei Seiten erschlossen ist?

-Wenn eine Wegegerechtigkeit besteht, die den Eigentuemern und
Bewohnern allein den Zugang zu einer dieser Strassen
gestattet,sind die Eigentuemer des Grundstuecks dennoch an
den Geh - / Radwegkosten zu beteiligen?

Die Frage verstehe ich nicht. Wer soll sonst bezahlen? Aber auch solche Fälle werden in der Satzung eine entsprechende Würdigung finden.

Cu Rene

Hallo

danke fuer die Antwort

Das gesamte Verfahren wird in der Regel öffentlich im
Bauausschuß behandelt, da kommen auch die Kosten zur Sprache.
Falls man nicht selbst hingeht, kann man die Protokolle in der
Regel einsehen.

Das wird etwas schwierig , wenn der Eigentuemer im Ausland lebt.
Aber wenn es auf eine schriftliche Anfrage diesbezueglich keine Auskunft zu Kosten und auch kein Hinweis auf Einsicht von Protokollen gibt, koennte das Verfahren dann auch anders gelaufen sein ?

  • Ein durchgehendes Grundstueck liegt zwischen zwei
    Strassen.Muesste dann in gleicher Hoehe fuer den Ausbau der
    Strasse an beiden Seiten gezahlt werden ?

Das regelt die kommunale Satzung. Für besonders „betroffene“
Grundstücke (meist Eckgrundstücke) gibt es oft
Sonderregelungen. Ist es wirklich nur ein Grundstück (mit
einem Grundbucheintrag), das von zwei Seiten erschlossen ist?

Nur ein Grundbucheintrag.Zugangsmaessig ist das Grundstueck einer Strasse zugeordnet.
Die zweite Strasse, die nun einen Geh/Radweg erhalten soll,gehoert der Bahn, die den Eigentuemern lt. Grundbucheintrag eine Wegegerechtigkeit eingeraeumt hat.

-Wenn eine Wegegerechtigkeit besteht, die den Eigentuemern und
Bewohnern allein den Zugang zu einer dieser Strassen
gestattet,sind die Eigentuemer des Grundstuecks dennoch an
den Geh - / Radwegkosten zu beteiligen?

Die Frage verstehe ich nicht.

Das war wohl nicht klar genug ausgedrueckt.Ist leider auch ein etwas komplizierter Sachverhalt.

Wer soll sonst bezahlen?

Der Eigentuemer des Gelaendes , in diesem Fall die Bahn, oder der gelegentliche Nutzer ?

Gruss,
dom