Erbrecht - vorerbe

Guten Tag,
ich habe folgende frage:

herr a ist nach dem willen des erblassers x vorerbe geworden. herr b wurde als nacherbe eingesetzt.

nun hat herr a ein grundstück, das in den nachlass fällt an herrn y verkauft und ihm das eigentum daran verschafft.

ist die verschaffung des eigentums für herrn b als nacherben wirksam ?

grüße
t.

Hi, http://www.rechtslexikon-online.de/Vorerbe.html Da steht alles über Vor- u. Nacherben.
MfG ramses90.

herr a ist nach dem willen des erblassers x vorerbe geworden.
herr b wurde als nacherbe eingesetzt.

nun hat herr a ein grundstück, das in den nachlass fällt an
herrn y verkauft und ihm das eigentum daran verschafft.

ist die verschaffung des eigentums für herrn b als nacherben
wirksam ?

das gesetz sieht vor, dass erst im nacherbfall die verfügung über das grundstück (da es den umfang des nachlasses beeinträchtigt) unwirksam ist.

solange der vorerbe also noch lebt (wobei ich vom tod des vorerben als maßgeblicher zeitpunkt ausgehe), ist die verfügung also wirksam.

zu denken wäre noch an einen gutgläubigen erwerb des y nach § 2113 II bgb, wenn dieser bei erwerb gutgläubig bzgl. des nichtvorliegens der vor-/nacherbschaft war.
in diesem fall wäre die verfügung endgültig wirksam geworden…
[der kaufpreis fällt qua dinglicher surrogation in den nachlass]

grüße

„ahnung12“ hat das wesentliche schon gesagt. Mit Eintragung des Vorerben wird regelmäßig ein sogenannter Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen. Dieser Nacherbenvermerk macht jeden potentiellen Erwerber bösgläubig. Der Nacherbenvermerk ist eine absolute Verfügungsbeschränkung welche zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls rückwirkend greift. Das heißt die Verfügung des Vorerben ist dem Nacherben gegenüber absolut unwirksam!