Hallo Allerseits,
bedingt durch den Datenschutz gilt für Firmen, die beispielsweise Gewinnspiel machen, dass sie die Einwilligung von der jeweiligen Person brauchen, wenn sie deren Daten speichern und weiterverwenden wollen.
Nun gibt es den bekannten Fall, dass GEZ-Mitarbeiter, die Namen von Klingelschilder notieren und dann mit gemeldeten Namen abgleichen.
Inwieweit gibt es hier rechtliche Einschränkungen bezüglich,
1.) dem Notieren von Namen und Adressen?
2.) dem Erfassen dieser Daten?
3.) die Weitergabe dieser Daten?
4.) die Weiterverarbeitung dieser Daten?
Ich würde mich sehr über jeden fachkundigen Kommentar freuen.
Gruß
Carlos
Hallo,
bedingt durch den Datenschutz gilt für Firmen, die
beispielsweise Gewinnspiel machen, dass sie die Einwilligung
von der jeweiligen Person brauchen, wenn sie deren Daten
speichern und weiterverwenden wollen.
das ist so nicht richtig.
Nun gibt es den bekannten Fall, dass GEZ-Mitarbeiter, die
Namen von Klingelschilder notieren und dann mit gemeldeten
Namen abgleichen.
Inwieweit gibt es hier rechtliche Einschränkungen bezüglich,
1.) dem Notieren von Namen und Adressen?
2.) dem Erfassen dieser Daten?
3.) die Weitergabe dieser Daten?
4.) die Weiterverarbeitung dieser Daten?
Ich sehe hier keinen Verstoß, wenn die allgemeinen Grundsätze eingehalten werden.
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
Ich sehe hier keinen Verstoß, wenn die allgemeinen Grundsätze
eingehalten werden.
Wie lauten denn Diese in in diesem Fall?
Gruß
Carlos
Hallo,
Ich sehe hier keinen Verstoß, wenn die allgemeinen Grundsätze
eingehalten werden.
Wie lauten denn Diese in in diesem Fall?
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Bundesrepub…
Gruß
S.J.
Danke für die Antworten…
ich hatte mir halt eine Diskussion mit Argumenten und Erläuterungen erhofft. Ich habe auch ein wenig in die Beschreibung des Datenschutzgesetzes reingeschnuppert. Bringt mich aber nicht wirklich weiter.
Das ist so als ob ein Laie fragt, wie FTP funktioniert und ich ihn Antworte er solle sich RFC 354 anschauen.
Gruß
Carlos