Liebe Wissenden,
ich habe ein strafrechtliches Problem: Könnte sich ein ebay-Mitlied strafbar machen, indem es z. B. als Verkäufer 20 verschiedene Konten anlegt (auch auf Tochter, Sohn, Ehefrau, etc.) und bei jedem Account behauptet, er sei „privater Verkäufer“? Bei jedem Account verkauft er gerade mal so viel, dass der Eindruck erweckt wird, es seien tatsächlich Verkäufe von privat, in der Gesamtheit liegen aber Umsätze von 1o.ooo euro im Monat vor.
Der Betrug könnte doch darin liegen, dass Käufer davon abgehalten werden, ihre Rechte geltend zu machen, die ihnen bei einem gewerblichen Verkäufer zustehen. Der Verkäufer will ja durch das Anlegen der verschiedenen Konten genau das auch erreichen.
Wie seht ihr das?
Salve
meine unmaßgebliche Meinung:
Probleme gibt es bei mehreren accounts nur bei unzufriedenen Kunden und mit dem Finanzamt, es sei denn, irgendjemand auf diesem Planeten versteuert den kompletten account-Split
Zum Betrug (263 StGB) gehört der Vermögensvorteil und der entsteht m.E. erst im Reklamationsfall, wenn also ein kunde wegen des splits keine Garantieansprüche geltend machen kann.
Und das passiert ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen mit Sicherheit. Mit noch größerer Sicherheit gibt es dann eine Klatsche vom Finanzamt.
MfG
Hallo!
Der jenige betreibt offensichtlich ein Gewerbe.
Paragraph 14 der Gewerbeordnung sagt:
„Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.“
Da er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, handelt er rechtswidrig.
Grüße
Andreas