Krankenkasse lehnt Pflege ab

Hallo,

stellt euch vor, eine alte Dame, Frau X, stürzt zu Hause, Im Krankenhaus wird festgestellt, dass sie sich mehrfach die Schulter und den Arm gebrochen hat. Nach 10 Tagen wird sie Freitag Nachmittag plötzlich entlassen (nachdem die Krankenkasse den Reha-Antrag abgelehnt hat) mit der Zusatzdiganose „doppelter Beckenbruch“.

Ein Pflegedienst wird bestellt und am Montag meldet sich die Krankenkasse, dass die Pflege abgelehnt wird, da Frau X sich selbst versorgen könnte.

An wen sollte man sich nun wenden, um schnell Hilfe zu bekommen? Oder direkt Presse?

Danke für eure Ideen!

Hallo,
also das klingt doch sehr sehr merkwürdig.
Eine alte (wie alt eigentlich) Dame bricht sich mehrfach Schulter und Arm und verbleibt „nur“ 10 Tage im Krankenhaus - bei dieser Diagnose schon sehr merkwürdig.
Dann wird sie entlassen weil die Krankenkasse die Reha abgelehnt hat ?
Auch sehr merkwürdig, denn eine Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt heisst nicht Reha. sondern Anschlußheilbehandlung (AHB) und wird immer vom Krankenhaus eingeleitet und grundsätzlich auch von der Kasse bezahlt (bei Rentnern).
Wenn dann als Entlassungsdiagnose „doppelter Beckenbruch“ angegeben wird was stimmt den nun „nur“ doppelter Beckenbruch oder zusätzlich doppelter Beckenbruch ?
Die häusliche Krankenpflege (als Leistung der Krankenkasse) wird entweder als Behandlungspflege (Verbandwechsel, Medikamentenabgabe, Injektionen usw.) von der Kasse gezahlt oder als Grundpflege zur Vermeidung von Krankenhauspflege was hier nach der Krankenhausentlassung allerdings keinen Sinn ergibt.
Wenn es um die Pflege der Patientin geht, also um Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden und um die Hauswirtschaftliche Versorgung so ist dies keine Leistung der Krankenversicherung (Krankenkasse) sondern allenfalls eine Leistung der Pflegeversicherung (Pflegekasse).
Dazu muss aber Pflegebedürftigkeit festgestellt werden und diese liegt grundsätzlich erst dann vor wenn die Behinderung entweder bereits sechs Monate vorliegt bzw. wenn mit eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten zu rechnen ist.
Das sollte hier erstmal geklärt werden !!
Wenn es nämlich um Pflegeeleistungen durch die Pflegekasse geht dann hätte hier schon das Krankenhaus dies der Kasse mitteilen müssen, es wäre dann eine vorläufige Einstufung als Pflegebedürftige vorgenommen worden und dann eine Begutachtung durch den MDK nacherstellt worden.
Mein Rat - die ganze Sache nocheinmal klar strukturieren und mit der Krankenkasse/Pflegekasse Kontakt aufnehmen um eine Lösung zu erreichen.
Gruß
Czauderna