Hallo liebe Forumsgemeinde,
hab heut mal wieder eine Frage an euch.
Angenommen, man erhält eine Rechnung, in der geschrieben steht: „Für allgemeine Auslagen, Porto-und Telefonkosten, sowie Auskunftskosten erlauben wir uns, Ihnen 47,80 € in Rechnung zu stellen“.
Ist sowas überhaupt zulässig, oder muss da nicht mehr Transparenz gegeben sein?
Ich meine gelesen zu haben, dass in Rechnungen (auch niedrigeren Wertes) immer Umfang und / oder Menge der Leistung verzeichnet sein muss ( § 33 Abs. 1 Nr.3 und 4 UStDV sowie § 14 Abs. 4 UStG ), was bei o.g. Rechnung nicht ist.
Auch ein Widerspruch mit Hinweis auf entsprechende Paragraphen wurde mehr oder weniger ignoriert, es wurde dann mit einem anderen Paragraphen gekontert, der allerdings nur aussagt, dass anfallende Kosten auch in Rechnung gestellt werden dürfen. Aber es geht ja nicht um die Rechnung an sich, sondern um die Art der Rechnungsstellung.
Darf man hier eine Nachbesserung im Sinne von detaillierter Kostenaufstellung verlangen?
Das wurde nämlich von Max Mustermann getan und zwar mehrmals (bei Rechnung und allen Mahnungen) und auch das inzwischen eingeschaltete Inkassounternehmen erhielt vom Gläubiger diese Information und hat sich seit 2 Monaten nicht mehr gemeldet.
Es geht Max Mustermann wie gesagt nicht um die Rechnung an sich ( dass Kosten anfallen würden und diese zu bezahlen wären wurde bei „Vertragsunterzeichnung“ mit unterschrieben, das ist auch bekannt), aber es geht darum, dass die Rechnung so wie sie ist, von jeder x-beliebigen Person kommen kann.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen - allerdings bitte keine Antworten à la: ist doch nur ein geringer Betrag, soll Max Mustermann doch einfach zahlen und gut ist, denn es geht hier ums Prinzip.
Liebe Grüße
steffibo