Verjährung einer Steuerhinterziehung

Hallo,

Ich habe gelesen, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist bei nicht gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Nun stellt sich mir folgende Frage: Angenommen man hinterzieht Stauern über einen Zeitraum von 3 Jahren, beispielsweise von 2003-2006. Ab wann gelten dann diese 5 Jahre? Ab Beginn der Steuerhinterziehung, also 2003, oder Ende und damit 2006?
Würde mich freuen, wenn sich jemand damit auskennt und mir meine Frage beantworten könnte.
Liebe Grüße

Hi,

wissenswertes findest Du hier:

http://www.spormann.de/verjaehr.htm

Gruß
Tina

Das war die strafrechtliche …
Hallo,

… Seite. Und wie sieht zivilrechtliche Seite aus? Wie lange können da hinterzogene Steuern noch eingefordert werden? 3 oder auch 5 Jahre oder länger?
Fragt ganz ratlos & grüßt
R

Hi,

nachzulesen hier:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchs…

Gruß
Tina

Dankeschön, erhofft habe ich allerdings eine kurze & prägnante fachliche Auskunft.
Na gut, dann muss ich mich da eben durchackern :wink:)
LG
R

Ach komm schon, das ist doch noch nicht einmal eine Seite. Die Beschreibung ist kurz und sachlich. Besser und vor allem kürzer hätte ich das mit meinen Worten gar nicht hingekriegt zumal ich die Ausnahmen gar nicht kannte, Du weißt doch Frauen brauchen mehr als 1000 Worte!

LG und einen schönen Tag
Tina