40 € trotz Fahrausweisabo

Hi,

wenn ein Kind mit 13 Jahre im Bus beim „Schwarzfahren“ erwischt wird und ihre Monatskarte vergessen hat. Sie hat versäumt, ihre Karte beim Kundenservice vorzulegen bzw. ihren Eltern was zu sagen.

  1. Hätte das Unternehmen nicht die Eltern benachritigen müssen ? Beschränkt Geschäftfähig ? Eltern sind Vertragspartner ?

40 Euro zahlen obwohl Abo, das stinkt nach Abzocke. Ist ja klar die ehrlichen sind immer die Dummen.

mfg dan

Hallo,

man muss eben in einem solchen Fall innerhalb einer gewissen Zeit unaufgefordert den Fahrschein nachreichen. Die Eltern sind offensichtlich generell damit einverstanden, dass das Mädchen öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Also ist auch das Beförderungsentgelt zu entrichten. Dieses beträgt in diesem Fall eben 40 Euro, was vermeidbar gewesen wäre. Die Eltern sollten sich vielleicht eher fragen, warum ihr Kind so eingeschüchtert ist und nichts von dem vergessenen Fahrausweis erzählt hat.

Gruß
Ultra

Hallo,

Die Eltern
sollten sich vielleicht eher fragen, warum ihr Kind so
eingeschüchtert ist und nichts von dem vergessenen Fahrausweis
erzählt hat.

Ein 13 jahre altes Kind kennt doch wohl die rechtlichen- und Kostenfolgen eines solchen Vergessens nicht bzw. kann das noch nicht abschätzen.

Die Eltern sollten versuchen, durch Vorlage der Monatskarte das Geld wieder zu bekommen.
Die Fahrt ist ja mit der Monatskarte bereits bezahlt.

Gruß:
Manni

Danke für deine Antwort,
aber nach der Erziehung wurde hier nicht gefragt. Jeder war mal Jung und in der Pupertät. Wie das so ist, manche malen bei solchen Dinge gleich den Teufel an die Wand.

Nun was soll ich tun, RTL anrufen und Super Nanny verlangen?

gruß dan

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Hallo Dan,

Danke für deine Antwort,
aber nach der Erziehung wurde hier nicht gefragt. Jeder war
mal Jung und in der Pupertät. Wie das so ist, manche malen bei
solchen Dinge gleich den Teufel an die Wand.

Nun was soll ich tun, RTL anrufen und Super Nanny verlangen?

nein, man sollte dem Mädchen erklären, dass man mit Ehrlichkeit am besten fährt. Hätte sie es den Eltern gleich gesagt, hätte man innerhalb von einer Woche den Fahrschein nachträglich vorzeigen können. Dann wären statt 40 Euro nur maximal sieben Euro fällig gewesen. Dies ist eine faire Regelung, die ich selbst auch mal in Anspruch genommen habe, als ich meinen Fahrausweis vergessen hatte.

Gruß
Ultra

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Hallo Manni,

diese Möglichkeit besteht idR nur innerhalb einer Woche, nachdem man ohne Fahrausweis angetroffen wurde. Dies wird den Fahrgästen, die ihren Abo-Fahrschein vergessen haben, meist direkt bei der Kontrolle gesagt.

Gruß
Ultra

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Moin,

Die Fahrt ist ja mit der Monatskarte bereits bezahlt.

Nein, die Fahrt wurde nicht bezahlt, denn in den Beförderungsbestimmnungen steht sicherlich, dass immer eine gültige Fahrkarte mitzuführen ist. Hat man diese nicht, ist man verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen.
Es reicht eben nicht aus, eine Fahrkarte zu besitzen, man muss sie auch dabei haben.

Gruß,
-Efchen

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Hi,

wenn ein Kind mit 13 Jahre im Bus beim „Schwarzfahren“
erwischt wird und ihre Monatskarte vergessen hat. Sie hat
versäumt, ihre Karte beim Kundenservice vorzulegen bzw. ihren
Eltern was zu sagen.

Hi,
so was kann vorkommen.

  1. Hätte das Unternehmen nicht die Eltern benachritigen müssen ?

Ja.

Beschränkt Geschäftfähig ?

Ja, Taschngeldparagraph ist hier wohl nicht anzuwenden.

Eltern sind Vertragspartner ?

So ist es.

40 Euro zahlen obwohl Abo,

Nein!
Das Unternehmen soll explizit begründen, weshalb hier das erhöhte Beförderungsgeld zusätzlich zur Monatskarte erhoben wird.

Gruß Keki

Eltern sind Vertragspartner ?

So ist es.

aber sowas von nein, die eltern sind doch nicht vertragsPARTNER !
die eltern sind in keinem fall in irgendeiner weise im eigenen namen aufgetreten.
übrigens, sie sind im regelfall die gesetzlichen vertreter des kindes, aber das gilt doch nicht umgekehrt…

Hallo Elfchen,

Es reicht eben nicht aus, eine Fahrkarte zu besitzen, man muss
sie auch dabei haben.

Du siehst ja die verschiedenen Auffassungen zu diesem Fall in den anderen postings.

Gruß:
Manni

Es reicht eben nicht aus, eine Fahrkarte zu besitzen, man muss
sie auch dabei haben.

Du siehst ja die verschiedenen Auffassungen zu diesem Fall

Hallo Manni,

ich habe mal eine Bitte. Lies dir mal diesen Verordnungstext durch:

Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
[…]
2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann
. (§ 9 Abs. 1 BefBedV)

Würdest du jetzt noch immer meinen, dass es verschiedene Auffassungen dazu gibt?

Gruß
Ultra

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Eltern sind Vertragspartner ?

So ist es.

aber sowas von nein, die eltern sind doch nicht
vertragsPARTNER !

Dann eben nicht.

die eltern sind in keinem fall in irgendeiner weise im eigenen
namen aufgetreten.

Stimmt.

übrigens, sie sind im regelfall die gesetzlichen vertreter des
kindes, aber das gilt doch nicht umgekehrt…

Das heißt dann im Klartext, dass die Eltern nicht bezahlen, da kein Vertrag mit ihnen vorliegt.
Der Vertrag mit dem Kind ist nicht wirksam zustande gekommen, also auch Nichts zu bezahlen :wink:
Ergebnis: Es bleibt nichts, außer dem Verwaltungsaufwand für das Verkehrsunternehmen wegen einer vergessenen Fahrkarte…

Gruß Keki