Firmenname als Freiberufler?

Darf ich mir als Freiberufler einen Firmennamen zulegen? Wenn ja, worauf muss ich achten?

Gruss, Roland

>worauf muss ich achten?

zuvor
bei der örtlichen IHK nachfragen

Hallo Roland,

sofern Du ein echter Freiberufler bist (Architekt, Arzt, Rechtsanwalt - alles, wofür es eine Kammer gibt), dann kannst Du Dich nicht in das Handelsregister eintragen lassen, dieses ist nämlich nur für Kaufleute da.

Einen zusätzlichen Namen kannst Du Dir immer zulegen, soweit das Deine jeweilige Kammer im allgemeinen erlaubt. Du mußt darauf achten, daß Du auch Deinen Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr angeben mußt.

Vermeide das Wort „Firma“, wenn Du Dich nicht ausgezeichnet im Handelsrecht auskennst. Eine „Firma“ ist der Name eines Kaufmanns.

Solltest Du irgendwie Deinen Namen beweiskräftig schützen lassen, dann müßtest Du ihn als Marke eintragen lassen:

http://www.deutsches-patentamt.de/einsteig/einst_mar…

viele grüße
ralph

Ja, ich bin echter Freiberufler (Dipl.-Ing.).
Heisst das jetzt, dass ich ohne weiteres - vorausgesetzt natuerlich, ich gebe meinen Vor- und Nachnamen zusaetzlich an - mir einen Namen zulegen kann? Ich denke da z.B. an „Zachmann Concepts“. (Kaufmann bin ich keiner…)

Gruss, Roland

Hallo Roland,

ja kannst Du. Frag nochmal bei Deiner Kammer an, ob die irgendwelche Bedenken haben (Werbeverbote, Standesrichtlinien, pipapo).

viele grüße
ralph

Ein Freiberufler übt eine Tätigkeit (§18 (1)EStG.) aus und kein Gewerbe. Damit hat er keine Firma und keinen Firmennamen. Üblich sind bestenfalls Büro für…, RA-Kanzlei u.ä…

Nachtrag als Tipp: www.freie-berufe.de