Hallo,
es ist ja üblich, dass man seine Rechnungen online abruft. Bei Papierrechnungen muss man das extra vergüten. Dies ist soweit ich weiß auch durchaus zulässig.
Was ist aber, wenn die Rechnung nicht abgerufen werden kann? Wer ist in der Pflicht, den Zugang zu sichern? Der Anbieter, oder der Kunde?
AGB:
Der Anbieter ermöglicht dem Kunden im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen in einem Rechnersystem (Kundencenter) einzusehen, herunterzuladen und auszudrucken. Hierzu werden dem Kunden eine Benutzerkennung sowie ein Passwort übersandt. Die Rechnungsdaten werden jeweils sechs Monate in dem Rechnersystem zum Abruf bereitgehalten. Der Kunde hat regelmäßig die Rechnungsdaten in dem Rechnersystem abzurufen.
Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
hierzu habe ich u.A. gefunden:
/t/zugang-der-rechnung-bgb-286/2636316/5
/t/zugang-der-rechnung-bgb-286/2636316/8
/t/zugang-der-rechnung-bgb-286/2636316/10
Auch ein Urteil habe ich gefunden, aber da liegt der Sachverhalt etwas anders.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090053.htm
Wenn man nun dem Anbieter (Provider) zur Kenntnis gibt, dass plötzlich kein Abruf der Rechnung mehr möglich ist, obwohl keine Änderung des Systems oder Einstellungen des Browsers etc. stattgefunden hat.
Muss dann der Provider dafür sorgen, dass dies technisch weiterhin möglich ist, oder muss der Kunde dafür sorgen seine Technik der des Providers anzupassen? Z.B. Update von seinem Browser oder Betriebssystem?
Provider behauptet einfach dass es mit dem Browser und Betriebsystemm des Kunden geht, aber Kunde hat nichts an Einstellungen geändert. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass der Provider etwas an seinem Programm geändert hat und die Schuld auf den Kunden schieben will.
Wer ist in der Beweislast?
ms

