Schadenersatzklage Frisör

Hallo.

Folgender hypothetischer Fall:

Angenommen Frau X hätte nach einem Frisörbesuch (Ansatz färben) enormen Haarausfall (2/3 der Haare ausgefallen) und sie möchte den Frisör auf Schadenersatz verklagen, wie könnte Sie dies ohne Anwalt tun? Oder besser gesagt, könnte Sie das ohne Anwalt?

Hallo,

warum direkt mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Einfach erst einmal den Frisör informieren und den Anspruch geltend machen. Der hat schließlich dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Gruß Woko

Hallo,

wie errechnet sich in solch einem Fall eigentlich der Anspruch? Soviel wie eine Perücke kosten würde? Anteilig einen Betrag pro Tag bis die Haare wieder normal wachsen oder wie? Oder eine Art Schmerzensgeld wegen seelischer Verletzungen?

Diese Frage ist übrigens ernst gemeint.

Grüße
Jessica

Hallo,

am Anfang steht erst einmal der Besuch bei einem Hautarzt. Der kann auch die Ursache feststellen und evtl weitere Gesundheitsschäden durch Vergiftungen der angewendeten Mittel wie Nickel etc. Erst wenn man das Ausmass des Schadens bzw. der Körperschädigung kennt, kann man das Weitere veranlassen. Hilfreich wäre hier eine Rechtsschutzversicherung. Auch der KK das melden, da in Höhe der Behandlungskosten der Schadensersatzanspruch auf diese übergeht. Diese hat ein Interesse daran, ihre Kosten zurückzubekommen. Deshalb kann man hier am gleichen Strang mit der KK ziehen.

Gruß Woko

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Hallo,

warum direkt mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Einfach erst
einmal den Frisör informieren und den Anspruch geltend machen.
Der hat schließlich dafür eine
Betriebshaftpflichtversicherung.

ich würde es auch erst einmal im Guten mit dem Frisör versuchen.

Bei einer zivilrechtlichen Klage muss man nachweisen, dass der Frisör den Haarausfall zu verschulden hat. Da sicher schon alle Beweise vernichtet sind und gar nicht mehr klar ist, welches Mittel der Frisör da verwendet hat, kann das schwierig werden.
Ob ein Gutachter zu dem Urteil kommt, dass der Haarausfall durch den Frisör zu verantworten ist, steht auch im Raum.

Wenn man in Ruhe mit dem Frisör spricht, sagt der evtl. was da eingesetzt wurde, man meldet es vernünftig der Versicherung und erhält einen Ersatz.

Ich gehe mal davon aus, dass die Haare nun wieder nachwachsen. Wenn sie natürlich dauerhaft nciht nachwachsen, ist der „Schaden“ ein ganz anderer.

Grüße

Holygrail

Hi,
also ich als Laie traue mir zwar zu den Hausverstand zu benützen und die Ursache in der Behandlung bei Friseur zu finden, aber… wenns nicht nachgewiesen werden kann, nützt die Klage schon gar nichts.
Ich würde vielmehr zum Arzt, bzw. einem Arzt gehen der gerichtlich beeideter Sachverständiger ist, und den kausalen Zusammenhang feststellen lassen.
Bis nämlich der kausale Zusammenhang gerichtlich überhaupt gefragt ist, lässt er sich vermutlich nicht mehr feststellen.
Andere Variante wäre, den Friseur zuerst zu kontaktieren und Ihn ganz normal darauf ansprechen, ob sowas schon einmal vorgekommen sei…
Abgesehen davon muss man sich eigentlich mit durchschnittlicher Bildung schon bewust sein, dass es bei all diesem Zeug, gelegentlich zu unerwünschten körperlichen Reaktionen und mehr kommen kann.

OL

hallo,

Bei einer zivilrechtlichen Klage muss man nachweisen, dass der
Frisör den Haarausfall zu verschulden hat.

nein, man muss nachweisen, dass eine pflichtverletzung vorliegt und diese zu einem schaden geführt hat.
das verschulden muss nicht bewiesen werden, das vertretenmüssen wird vermutet. der beklagte hat sich dann zu exkulpieren.

grüße

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort. Dafür ein Sternchen.

Grüße
Jessica

hallo,

Bei einer zivilrechtlichen Klage muss man nachweisen, dass der
Frisör den Haarausfall zu verschulden hat.

nein, man muss nachweisen, dass eine pflichtverletzung
vorliegt und diese zu einem schaden geführt hat.
das verschulden muss nicht bewiesen werden, das
vertretenmüssen wird vermutet. der beklagte hat sich dann zu
exkulpieren.

Ja, so habe ich das wohl gemeint. Die Pflichtverletzung muss man dem Frisör aber erst einmal nachweisen. Wenn der sagt, entspr. Mittel wurden genau nach Herstellerangaben angewandt?

Gruß

Holygrail

hallo,

Ja, so habe ich das wohl gemeint. Die Pflichtverletzung muss
man dem Frisör aber erst einmal nachweisen. Wenn der sagt,
entspr. Mittel wurden genau nach Herstellerangaben angewandt?

dachte ich mir doch, dass du das so gemeint hast. :smile:

das ist aber nur der grundsatz, von dem es eine reihe von ausnahmen gibt:
man kann generell sagen, dass die frage der beweislast, ein sehr unübersichtliches und strittiges problemfeld ist, z.b. :

Man stellt bei der Beweislastverteilung auf die Abreden der Parteien, den jeweiligen Vertragstyp und insbes. die Art der verletzten Pflicht ab. Ist ein bestimmter Erfolg geschuldet (gefärbte haare), muss sich der Schuldner (=Frisör) bei Nichteintritt des Erfolges in Bezug auf Pflichtverletzung und Kausalität entlasten; ist nur ein bestimmtes Verhalten geschuldet, hat der Gläubiger im Grundsatz die Verletzung einer Verhaltenspflicht und deren Kausalität für den Schaden zu beweisen.

Die Rspr zum alten Schuldrecht (etwa BGHZ 8, 239, 241; BGHZ 100, 185, 188; BGH NJW 2000, 2812), die weiterhin gilt (BGH NJW 2009, 142 Tz 15),ging in erster Linie von einer Beweislastverteilung nach Gefahren- und Verantwortungsbereichen aus, wobei jedoch die Abreden der Parteien, der Vertragstyp, die Art der verletzten Pflichten und insbes. die Schutzbedürftigkeit des Gläubigers maßgebliche Abgrenzungskriterien bildeten.

Die Pflichtverletzung des Schuldners kann der Gläubiger auch durch den Nachweis dartun, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren KANN (BGH NJW 1993, 1704, 1706).

danach würde ich also sagen, dass der frisör darlegen und beweisen muss, dass er sorgfältig gearbeitet hat.

[sollte das produkt fehlerhaft sein, kommt die produktahftung/deliktshaftung in betracht, wobei ein schaden erforderlich ist - auch schmerzensgeld denkbar]

grüße