Liebe wer weiss was user,
mal angenenommen man kauft von Privat einen Gebrauchtwagen…
der wiederrum verheimlicht das der Wagen z.B. ein Loch im auspuff hat und ein Nagel im Reifen steckt die Bremsen abgefahren sind aber im Verkaufsgespräch diese sachen verheimlicht werden oder nicht angesprochen und im Kaufvertrag steht:
„Das Fahrzeug wird ohne jeglicher Gewährleistung verkauft!“
Muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen?
Hallo,
bei den genannten Sachen sicher nicht. Da musste die Augen aufmachen beim Kauf. Ist auch kein Schaden, ist eine nachträglich erkannte Wertminderung. Verschweigen kann er nur, was mensch nicht selber sehen und hören kann UND offenbart werden muss.
Ciao
bei den genannten Sachen sicher nicht. Da musste die Augen
aufmachen beim Kauf. Ist auch kein Schaden, ist eine
nachträglich erkannte Wertminderung. Verschweigen kann er nur,
was mensch nicht selber sehen und hören kann UND offenbart
werden muss.
?
ein teil der erwähnten mängel ist gerade nicht auf den ersten blick erkennbar. man kann auch nicht erwarten, dass ein verbraucher-käufer dem wagen einer generalinspektion unterzieht (wenn er keine besonderen sachkenntnisse hat).
wenn der verkäufer von mängeln weiß, wie nicht auf den ersten blick erkennbar sind (wie loch im auspuff; übermäßig abgenutzt bremsen o.ä.) und es bei kenntnis verschweigt, dann kann der käufer natürlich seine mängelrecht geltend machen (vgl. § 442 bgb), da er ein erkennbares interesse hat, über den zustand bzw. über abweichungen von bloßem verschleiß informiert zu werden.
der haftungsausschluss ist grds wirksam, nicht aber wenn die mängel arglistig verschwiegen wurden, § 444 bgb.
a.
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Hi,
dachte ich auch, bin aber mit nicht eingetragenem (und nicht eintragsfähigem!) stärkeren Motor mit Motornummer des Orginalmotors -also Teileumbau am Orginalblock - in zwei Instanzen gescheitert.
Ciao
Hi,
dachte ich auch, bin aber mit nicht eingetragenem (und nicht
eintragsfähigem!) stärkeren Motor mit Motornummer des
Orginalmotors -also Teileumbau am Orginalblock - in zwei
Instanzen gescheitert.
das mag schon sein, aber daraus kann man keinen grundsatz machen, sondern nur hoffen, dass das gericht die rechtliche lage kennt bzw. „überzeugt“ werden kann
grüße