Sachmäneglhaftung bei Gebrauchtwagen (Privatverkau

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Jul 2009

Liebe wer weiss was user,
mal angenenommen man kauft von Privat einen Gebrauchtwagen.....
der wiederrum verheimlicht das der Wagen z.B. ein Loch im auspuff hat und ein Nagel im Reifen steckt die Bremsen abgefahren sind aber im Verkaufsgespräch diese sachen verheimlicht werden oder nicht angesprochen und im Kaufvertrag steht:

"Das Fahrzeug wird ohne jeglicher Gewährleistung verkauft!"

Muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Sachmäneglhaftung bei Gebrauchtwagen (Privatve

    Hallo,

    bei den genannten Sachen sicher nicht. Da musste die Augen aufmachen beim Kauf. Ist auch kein Schaden, ist eine nachträglich erkannte Wertminderung. Verschweigen kann er nur, was mensch nicht selber sehen und hören kann UND offenbart werden muss.

    Ciao

    • Antwort von nach 12 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Sachmäneglhaftung bei Gebrauchtwagen (Privat

      bei den genannten Sachen sicher nicht. Da musste die Augen
      aufmachen beim Kauf. Ist auch kein Schaden, ist eine
      nachträglich erkannte Wertminderung. Verschweigen kann er nur,
      was mensch nicht selber sehen und hören kann UND offenbart
      werden muss.
      ?
      ein teil der erwähnten mängel ist gerade nicht auf den ersten blick erkennbar. man kann auch nicht erwarten, dass ein verbraucher-käufer dem wagen einer generalinspektion unterzieht (wenn er keine besonderen sachkenntnisse hat).
      wenn der verkäufer von mängeln weiß, wie nicht auf den ersten blick erkennbar sind (wie loch im auspuff; übermäßig abgenutzt bremsen o.ä.) und es bei kenntnis verschweigt, dann kann der käufer natürlich seine mängelrecht geltend machen (vgl. § 442 bgb), da er ein erkennbares interesse hat, über den zustand bzw. über abweichungen von bloßem verschleiß informiert zu werden.

      der haftungsausschluss ist grds wirksam, nicht aber wenn die mängel arglistig verschwiegen wurden, § 444 bgb.

      a.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Sachmäneglhaftung bei Gebrauchtwagen (Privat

        Hi,

        dachte ich auch, bin aber mit nicht eingetragenem (und nicht eintragsfähigem!) stärkeren Motor mit Motornummer des Orginalmotors -also Teileumbau am Orginalblock - in zwei Instanzen gescheitert.

        Ciao

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Sachmäneglhaftung bei Gebrauchtwagen (Privat

          Hi,

          dachte ich auch, bin aber mit nicht eingetragenem (und nicht
          eintragsfähigem!) stärkeren Motor mit Motornummer des
          Orginalmotors -also Teileumbau am Orginalblock - in zwei
          Instanzen gescheitert.
          das mag schon sein, aber daraus kann man keinen grundsatz machen, sondern nur hoffen, dass das gericht die rechtliche lage kennt bzw. "überzeugt" werden kann

          grüße

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