Hallo Leute,
bei uns in der Klasse ist eine Diskussion um das Erbrecht entbrannt. Und ich bin nicht gerade der Typ der Gesetzestexte versteht.
Folgender Fall ist in der Diskussion:
Deutschland ist verschuldet, dass ist eine weitverbreitete Tatsache. Und soweit ich es gehört habe müssen die Schulden eines Verstorbenen die Nächsten Verwanden annehmen. Aber man kann ja auch auf sein Erde aber verzichten, geht das auch bei Schulden? Der eine aus der Behauptet es sei möglich. Der andere meint es sei nur möglich es aufzuschieben so lange bis man Zahlungsfähig ist. Ich behaupte das es überhaupt nicht geht, zumindest rein wirtschaftlich gesehen wäre es ein totaler Ruin für die Gläubiger, wenn alle Schuldner versterben und die Erben das Erbe nicht antreten (bei den Meisten bleibt nicht viel).
Und noch eine Frage wie stellt sich die Sache dar, wenn Vermögen im Ausland. KAnn bzw. wird darauf zugegriffen? Das würde mich auch interesieren? Weil es doch ganz weit weg das Vermögen und vllt weiß ja niemand von diesem Vermögen?
Kann mir jemand die Rechtslage erklären
Hallo,
ob ihr es glaubt oder nicht: Erbe ist ein Angebot, das abgelehnt werden kann und bei Schulden oft abgelehnt wird. Da gibts dann auch beiderseits keine Nachforderungen mehr. Für die Schulden sind ja i.d.R. ausreichend Sicherheiten hinterlegt, sollte mensch meinen, dann würde auch bei Schulden kein Erbe abgelehnt oder die Ablehnung wäre für Schuldner problemlos.
Bei Ablehnung wird das Erbe ähnlich einem Konkurs abgewickelt, jeder Schuldner erhält also m.W. anteilig vom Erbe. Genaueres mögen andere ergänzen.
Ciao
Ein Erbe kann ausgeschlagen werden, ja. Das heißt, die Schulden des Erblassers werden nicht getilgt - die Gläubiger sehen mit ihren Forderungen in die Röhre. Das ist übrigens gar nicht so außergewöhnlich, etwa bei Insolvenzen ist es so, daher ist jeder Schuldner gut beraten, wenn er sich bei größeren Beträgen Sicherheiten verschafft.
Der zweite Punkt ist, dass beim Ausschlagen des Erbes auch die Aktiva nicht auf den Erben übergehen, d.h. das vorhandene Vermögen. Das schließt Forderungen, Depots, sonstige Wertsachen ein. Es ist also ein zweischneidiges Schwert.
Ach ja: Vermögen im Ausland. Da kommt es drauf an. Der deutsche Staat kann ja nicht im Ausland vollstrecken. Es gibt aber zwischen den meisten Staaten bilaterale Verträge (bzw. in der EU die EU-Verträge), wonach die Staaten die Rechtsverfolgung und -vollstreckung auch des jeweiligen anderen Staates übernimmt. Man bedient sich sozusagen der Vollstreckungsorgane des anderen Staates, um Titel des eigenen Staates durchzusetzen.
ob ihr es glaubt oder nicht: Erbe ist ein Angebot, das
abgelehnt werden kann und bei Schulden oft abgelehnt wird.
die erbschaft ist kein angebot. sie geht automatisch auf die erben über (ipso iure erwerb). die erben bleiben während der ausschlagungsfrist und soweit sie die annahme nicht erklärt haben, vorläufige erben. ein angebot findet also nie statt.
die ausschlagung ist ein recht, das mit dem erbfall entsteht.
g.
Vielen Dank, wieder was gelernt!
Der Erbe ist also ein vorläufiger Erbe und muss sich erklären?
Und was ist wenn er sich nicht erklärt?
Wird er dann durch Zeitablauf Erbe?
Ciao
Vielen Dank, wieder was gelernt!
Der Erbe ist also ein vorläufiger Erbe und muss sich erklären?
Und was ist wenn er sich nicht erklärt?
Wird er dann durch Zeitablauf Erbe?
genau, durch ablauf der ausschlagungsfrist BLEIBT er erbe (er muss sich also nicht als solcher erklären). steht auch im gesetz, 1943 bgb
grüße