Reparaturkosten: Vertrag zu Lasten Dritter
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Jul 2009
Hallo allseits,
ich möchte folgendes Szenario diskutieren
ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken das Auto seines Nachbarn. An dessen Neuwagen wird ein Licht eingedrückt, das Glas ist kaputt. Es lässt sich wie üblich leicht wechseln. Ein Angebot, ein neues Glas zu besorgen und dranzuschrauben lehnt der Nachbar ab, der Nachbar bringt seinen Wagen lieber in die Werkstatt. Es könnte ja noch mehr als zu sehen ist beschädigt worden sein. Der Verursacher sieht das ein und sagt OK dazu. Als die Rechnung eintrifft, bekommt der Verursacher angesichts der Rechnungssumme große Augen. Da wird einfach nur übelst abgezockt, hat er den Eindruck. Unter anderem fällt auf:
- die computer-generierte Rechnung ist auf Grund eines Fehlers beim Zusammenzählen schon mal 10% zu hoch. Im Zeitalter von Computern fällt es echt schwer, das nachzuvollziehen,
- für das Ersatzteiol wird ein Mondpreis angesetzt. Am freien Markt ist das Glas (Original, aber eben vom EBay Händler) um 20% günstiger zu haben. Selbst wenn man annimmt, dass die Werkstatt ein wenig was draufhaut für Lager und Logistik, und dass das in Ordnung geht, stolpert man etwas weiter unten über einen weiteren Posten "Ersatzteilbeschaffung", für den nochmal 30 Euro abgerechnet werden.
- Es wurden wacker weitere Teile wie Dichtungen getauscht. An sich mag das bei einem Gebrauchtwagen OK sein, aber nachvollziehbar ist es bei einem Neuwagen nicht, warum neue Dichtungen gegen noch neuere getauscht werden müssen. In Summe machen die "Nebenteile" gut 10% der Rechnungssumme aus.
- Verrechnete Arbeitszeit 10 Minuten. Es werden außer Glas und Dichtungen auch keine Teile benötigt. Es war also wirklich nichts kaputt außer dem gesprungenen Glas. Ein läppischer Schaden.
Nun die Frage: dass die Werkstatt versucht, aus jedem Auftrag herauszupressen was geht, ist an sich verständlich. Ist nun nicht der Geschädigte verpflichtet, obwohl er die Kosten an den Verursacher, oder eventuell sogar an dessen Versicherung weitergeben kann, die Reparatur so günstig wie möglich auszuführen?
Wer hat Links zu Paragrafen oder Beispielurteilen parat, wo ich mich in das Thema einlesen kann? Der Addierfehler auf der Rechung steht nicht zur Debatte, aber es kann ja wohl auch kaum sein, dass die Werkstatt beim Ersatzteil und seiner Beschaffung und bei den "Nebenteilen" praktisch nach eigenem Gutdünken werkelt und abrechnet was sie will.
Danke für eure Meinung,
AL.
