Reparaturkosten: Vertrag zu Lasten Dritter

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Jul 2009

Hallo allseits,

ich möchte folgendes Szenario diskutieren

ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken das Auto seines Nachbarn. An dessen Neuwagen wird ein Licht eingedrückt, das Glas ist kaputt. Es lässt sich wie üblich leicht wechseln. Ein Angebot, ein neues Glas zu besorgen und dranzuschrauben lehnt der Nachbar ab, der Nachbar bringt seinen Wagen lieber in die Werkstatt. Es könnte ja noch mehr als zu sehen ist beschädigt worden sein. Der Verursacher sieht das ein und sagt OK dazu. Als die Rechnung eintrifft, bekommt der Verursacher angesichts der Rechnungssumme große Augen. Da wird einfach nur übelst abgezockt, hat er den Eindruck. Unter anderem fällt auf:

- die computer-generierte Rechnung ist auf Grund eines Fehlers beim Zusammenzählen schon mal 10% zu hoch. Im Zeitalter von Computern fällt es echt schwer, das nachzuvollziehen,

- für das Ersatzteiol wird ein Mondpreis angesetzt. Am freien Markt ist das Glas (Original, aber eben vom EBay Händler) um 20% günstiger zu haben. Selbst wenn man annimmt, dass die Werkstatt ein wenig was draufhaut für Lager und Logistik, und dass das in Ordnung geht, stolpert man etwas weiter unten über einen weiteren Posten "Ersatzteilbeschaffung", für den nochmal 30 Euro abgerechnet werden.

- Es wurden wacker weitere Teile wie Dichtungen getauscht. An sich mag das bei einem Gebrauchtwagen OK sein, aber nachvollziehbar ist es bei einem Neuwagen nicht, warum neue Dichtungen gegen noch neuere getauscht werden müssen. In Summe machen die "Nebenteile" gut 10% der Rechnungssumme aus.

- Verrechnete Arbeitszeit 10 Minuten. Es werden außer Glas und Dichtungen auch keine Teile benötigt. Es war also wirklich nichts kaputt außer dem gesprungenen Glas. Ein läppischer Schaden.

Nun die Frage: dass die Werkstatt versucht, aus jedem Auftrag herauszupressen was geht, ist an sich verständlich. Ist nun nicht der Geschädigte verpflichtet, obwohl er die Kosten an den Verursacher, oder eventuell sogar an dessen Versicherung weitergeben kann, die Reparatur so günstig wie möglich auszuführen?

Wer hat Links zu Paragrafen oder Beispielurteilen parat, wo ich mich in das Thema einlesen kann? Der Addierfehler auf der Rechung steht nicht zur Debatte, aber es kann ja wohl auch kaum sein, dass die Werkstatt beim Ersatzteil und seiner Beschaffung und bei den "Nebenteilen" praktisch nach eigenem Gutdünken werkelt und abrechnet was sie will.

Danke für eure Meinung,

AL.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 1 hilfreich
    Re: Reparaturkosten: Vertrag zu Lasten Dritter

    Hallo Nimral,

    der Geschädigte darf sich durch einen Fachbetrieb den Schaden richten lassen und dieser darf für sein Material seinen bewährten Lieferanten nehmen. Das dürfen keine Mondpreise sein, aber 20 % Preisdifferenz zwischen einem Anbieter im Internet vielleicht ohne Lagerei und Logistik und einem, der die Teile auf Lager hat, erscheint mir jetzt nicht ungewöhnlich.

    Meinst du, der Autofahrer oder die Werkstatt müssten erst einmal bei Ebay ein Teil bestellen, was dann einige Tage dauert, vielleicht dann ein nur angeblich originales Teil ist, vielleicht kommt das Teil auch gar nicht?

    Ob die Dichtungen vielleicht verklebt sind und beim Wechseln des Scheinwerfers ebenfalls gewechselt werden müssen, wissen wir hier nicht.

    Die Summe der Einzelposten muss natürlich mit der Gesamtsumme übereinstimmen.

    VG
    EK

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Reparaturkosten: Vertrag zu Lasten Dritter

      aber 20 % Preisdifferenz zwischen einem Anbieter im Internet vielleicht ohne Lagerei und Logistik und einem, der
      die Teile auf Lager hat, erscheint mir jetzt nicht
      ungewöhnlich.
      PLUS 30 Euro für "Ersatzteilbeschaffung" ...? Wie wärs dann noch mit 5 Euro Auspackgebühr, 3,50 Rübertragzuschlag und 1,20 Schraubendreherabnützungspauschale, zusätzlich 5 Euro Altteil-Entsprgungspauschale plus nochmal 3,50 Rübertragzuschlag zur Abfalltonne?

      Alles in allem hat das simple Wechseln eines Scheinwerferglases etwas über 200 Euro gekostet. Davon sind 10 Minuten Arbeit, die ein 10-jähriger erledigen kann. Das Glas selber kostet beim Händler knapp 100 Euro (+30 "Beschaffungspauschale" + Steuer), bei Ebay 70 (incl Steuer und Versand).

      Und es gibt keinerlei Garantie, dass die Werkstatt (die übrigens keine Fachwerkstatt der Marke war, sodnern eine "freie"), Originalteile verbaut hat.

      Ich finde, das ist ganz offensichtlich frecher Nepp zu Lasten eines Dritten.

      AL.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Reparaturkosten: Vertrag zu Lasten Dritter

        Hallo, PLUS 30 Euro für "Ersatzteilbeschaffung" ...?
        Wäre Dir eine Bevorratungsgebühr, die sich natürlich im Ersatzteilpreis versteckt, lieber gewesen? Alles in allem hat das simple Wechseln eines
        Scheinwerferglases etwas über 200 Euro gekostet. Davon sind 10
        Minuten Arbeit, die ein 10-jähriger erledigen kann.
        Und der 10jährige weiß auch, welche Ersatzteile er benötigt und woher er die bekommt? Dass es mit dem Einbau allein nicht getan ist, solltest Du Dir doch wohl denken können, oder? Und es gibt keinerlei Garantie, dass die Werkstatt (die
        übrigens keine Fachwerkstatt der Marke war, sodnern eine
        "freie"), Originalteile verbaut hat.
        Das ist aber nicht Dein Problem. Ich finde, das ist ganz offensichtlich frecher Nepp zu Lasten
        eines Dritten.
        Nimm Dir halt einen Anwalt und geh vor Gericht. Wir leben in einem Rechtsstaat, da ist das möglich. Ein Forum ersetzt den Rechtsweg zum Glück nicht wirklich.
        Gruß
        loderunner (ianal)

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!