Re: Gartenhausbau ohne Baugenehmigung?
Hallo Hans Günter,
ich möchte ein Gartenhaus auf meinem Grundstück selber bauen.
Muß ich dafür eine Baugenehmigung erwirken. Wenn ja, unter
welchen Randbedingungen?
Das hängt von der jeweiligen Bauordnung und von dem, was für ein Prachtbau das werden soll. Hier ein Beispiel aus Brandenburg (geplant war ein Gartenhaus von 3,5 m x 3,5 m):
Die Vorhaben, die baugenehmigungsfrei errichtet werden können, sind in § 67 Brandenburgische Bauordnung aufgelistet. Danach können z.B. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 50 m2 umbauten Raum genehmigungsfrei errichtet werden, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. Diese Vorschrift gilt jedoch für das angesprochene Gartenhaus nicht, da es offensichtlich dazu gedacht ist, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu ermöglichen und damit im Sinne des § 2 Abs. 5 Brandenburgische Bauordnung einen Aufenthaltsraum enthält. Weitere Sonderregelungen sieht die Brandenburgische Bauordnung lediglich für Wochenendhäuser in durch einen Bebauungsplan festgesetzten Wochenendhausgebieten sowie Gartenlauben in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz vor. Für die Errichtung eines solchen Gartenhauses muß eine Baugenehmigung beantragt werden.
Ich nehme an, daß es in Levekusen ähnlich sein wird.
Wichtig wären noch die Fragen nach dem umbauten Raum, ob Dein Hauptdomizil evtl. im Bereich eines B-Plans liegt, ob das Gartenhäuschen mit oder ohne Fundament gebaut werden soll, Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken, etc., etc., etc.
Damit wäre ich mit meinem Latein schon am Ende. Das Bauamt kann Dir sicher mehr Infos geben.
So long
Tessa