Hallo Forum,
ich möchte ein Gartenhaus auf meinem Grundstück selber bauen. Muß ich dafür eine Baugenehmigung erwirken. Wenn ja, unter welchen Randbedingungen?
Im Vorfeld besten Dank für Eure Bemühungen.
Behr
Hallo Forum,
ich möchte ein Gartenhaus auf meinem Grundstück selber bauen. Muß ich dafür eine Baugenehmigung erwirken. Wenn ja, unter welchen Randbedingungen?
Im Vorfeld besten Dank für Eure Bemühungen.
Behr
Hallo Hans Günter,
ich möchte ein Gartenhaus auf meinem Grundstück selber bauen.
Muß ich dafür eine Baugenehmigung erwirken. Wenn ja, unter
welchen Randbedingungen?
Das hängt von der jeweiligen Bauordnung und von dem, was für ein Prachtbau das werden soll. Hier ein Beispiel aus Brandenburg (geplant war ein Gartenhaus von 3,5 m x 3,5 m):
Die Vorhaben, die baugenehmigungsfrei errichtet werden können, sind in § 67 Brandenburgische Bauordnung aufgelistet. Danach können z.B. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 50 m2 umbauten Raum genehmigungsfrei errichtet werden, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. Diese Vorschrift gilt jedoch für das angesprochene Gartenhaus nicht, da es offensichtlich dazu gedacht ist, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu ermöglichen und damit im Sinne des § 2 Abs. 5 Brandenburgische Bauordnung einen Aufenthaltsraum enthält. Weitere Sonderregelungen sieht die Brandenburgische Bauordnung lediglich für Wochenendhäuser in durch einen Bebauungsplan festgesetzten Wochenendhausgebieten sowie Gartenlauben in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz vor. Für die Errichtung eines solchen Gartenhauses muß eine Baugenehmigung beantragt werden.
Ich nehme an, daß es in Levekusen ähnlich sein wird.
Wichtig wären noch die Fragen nach dem umbauten Raum, ob Dein Hauptdomizil evtl. im Bereich eines B-Plans liegt, ob das Gartenhäuschen mit oder ohne Fundament gebaut werden soll, Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken, etc., etc., etc.
Damit wäre ich mit meinem Latein schon am Ende. Das Bauamt kann Dir sicher mehr Infos geben.
So long
Tessa
Hallo,
beliebter Trick ist, einfach bauen, wenn dann irgendeine Behörde mal nachfragt, behaupten, das stünde jetzt schon seit 22 Jahren hier und man wisse nicht wann und wie genehmigt, die (verstorbenen?) Vorbesitzer hätten das damals errichten lassen…
Wenn Du allerdings
a) eklige Nachbarn, die Dich anschwärzen oder
b) erstmal einen Antrag gestellt
hast, dann fällt diese Möglichkeit flach.
Gruß, Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wer viel fragt …
erhält bekanntlich auch viele Antworten, lieber Hans Günter. Schon mal von der Macht des Faktischen gehört?
P. S.: Wenn die Handwerkskammer von Deinen Plänen erführe, wollten die vielleicht auch noch, dass Du vor Beginn irgendwelcher Massnahmen den Meistertitel erwibst?!