Ist eine Buchungsbestätigung verbindlich?

Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf eine Buchungsbestätigung eines Reiseanbieters. Stellen wir uns vor, es wurde telefonisch eine Reise im Reisebüro gebucht und daraufhin wurde vom Reiseveranstalter eine Buchungsbestätigung verschickt.

Zwei Werktage später kommt dann per Einwurf-Einschreiben die Anfechtung des bestehenden Vertrages, sowie die Anfechtung der Buchungsbestätigung, da sowohl die Bewerbung im Internet, als auch die Buchung im Computerreservierungssystem aufgrund eines falsch angelegten Datensatzes erfolgte.
Dadurch wurde anscheinend nur der Preis des Fluges angezeigt und das Hotel mit 21=0 berechnet.

Der Vertrag sei somit von beiden Vertragspartneren als von Anfang an nicht geschlossen anzusehen.

Ist das so rechtens, oder ist eine solche Reisebestätigung verbindlich und es könnte darauf bestanden werden?

Vielen Dank im vorraus

Hallo,

M.M. nach ja. Irrtum nach §119 BGB, unverzüglich mitgeteilt, Vetrag erledigt, Vertauensschaden? Kommt auf den Reisepreis an. Sofern jeden klar sein mußte, dass das mehr als ein Schnäppchen ist, wohl kein Vertrauenschaden. Vielleicht gibt der Reiseveranstalter bei Forderung ein weig freiwillig. Vor Gericht???

Ciao

Genau. Zwar kein Irrtum, weil der Veranstalter ja wusste, was er anbieten will, nur stand das dort nicht - das ist ein Dissens, aber egal, ein Vertrag ist nicht zustande gekommen. Bei Verschulden des Anbieters besteht ein Anspruch auf das sog. negative Interesse, also auf Ersatz der Kosten, die im Vertrauen auf das Bestehen des Vertrages gemacht wurden.

Hallo,

irgendwie haben wirs heute miteiander, ist aber fruchtbar!

Welche Rechtsgrundlage, wenn nicht Erklärungsirrtum?

War doch eindeutig die Siruation „Schitt, was habe ich da gemacht?“

Ciao

Ok, über 120 hast du wohl Recht.

Dann vielen Dank für die Antworten. Sehr schade ;o)